LASH, Abt. 355.45, Nr. 76
Höfeakte Klein Berkenthin, adel. Anteil, Amt Ratzeburg
Hufe und Bauervogtsstelle
Band 1: Kahns, Claus
Band 2: Meyer, Johann Heinrich Friedrich
*vergl. auch: Abt. 355.45 Nr. 509
Kanße, Hans * ?, † ?
Es ist Claus Canitz vorgefordert, und weil der Brauer auß Ratzeburg Joachim Brügmann die vor dem gegebene Hauer wegen des Kruges zu KI. Berkenthin v. 7 Rth. nicht mehr geben will, alß soll er biß Michaelis 1726 solche Hauer bezahlen und kan selbst brauen oder sein Bier nehmen von wem er will. Nachgegehnds aber soll er entweder das Bier von dem Hofe zu Rondeshagen nehmen oder sein Krug Gerechtigkeit verlustig sein.
Witwer Clauß Canis Bauervoigt zu KI. Berkenthin klagt an, daß Dieterich Dorendorff und Johan Hinrich Koop die gemeine Weide ausroden lassen.
Dorendorff wendet ein, daß Canis so viel ausgerodet alß er selbst. Koop aber hat die Trift ausgerodet. Hierauff ist der Bescheid ergangen, daß ein jeder was er gerodet hat, behalten soll.
Weiter erscheint Hinrich Canis auß KI. Berkenthin und klagt, daß ihn Clauß Canis erstlich am Kopf geschlagen und ins Soll, so mit Wasser beflossen, geschmissen, mithin auch 2mal im wasser umgekehret, wie er nun aufgestanden, hat er dem Beklagten mit einem Stock über den Kopf geschlagen, worauf Bekl. mit des Beils … ihn auf den Rücken geschlagen.
Clauß Canis gibt vor, daß er Bekl. auf sein Anschuß gehütet. KI. sagt, daß es kein Anschuß sondern es Wiesen Freiheit gewesen. Es wird den Parteien aufgegeben, Stock und Beil beim nächsten Gerichtstag mitzubringen. Außerdem soll der Ort mit Hinzuziehung der Dorfleute in Augenschein genommen werden.
Es erscheinen Hinrich und Claus Canis und gestehen, einander mit Stock bzw. Beil geschlagen zu haben. Claus C. 2 Rth., Hinrich C. 1 Rth. Strafe
19.01.1733
Hinrich Schoneman von Castorff klagt, daß er von Claus Canis noch 8 Rth. zu fordern hat. Bekl. gesteht die Schuld ein.
10.09.1734
Jochim Kopp von Behlendorf klagt im Namen seiner Mutter Engel Kopp gegen Claß Kanis von KI. Berkenthin wegen einer Schuld-Forderung von 37 Rth., weil aber Bekl. etwas an baarem Geld und Korn darauf bezahlte, so hat sich endlich die Parthey dahin verglichen, daß sie 1O Rth. für ihre Schuldforderung annehmen wollen und hat Claß Kanis … „es folgt die Abzah-lungsvereinbarung“.
17.07.1741
Der Bauervogt in KI. Berkenthin klagt wider Diedrich Dorendörp auß gedachtem Dorfe, daß er oder sein Sohn ihn Holtz abgehauen. Bekl. kann solches nicht leugnen, muß daher 2 Rth. Strafe zahlen. Kläger aber hat ihm den zugefügten Schaden geschenket, falls aber Bekl. nochmals in
Holzdieberei betroffen wird, soll die Strafe gedoppelt sein.
Bauervogt Claß Kanitz und Jochim Hinrich Stamer aus KI. Berkenthin gegen Diedrich Dörndorp und Asmus Kopp aus KI. Berkenthin, daß Bekl. ihr Knecht und Jungens des Bauervogts Junge
genötigt, die Pferde vom Heische abzujagen, producirte Jochim Hinrich Stamer aus KI Berkenthin Knecht Hans Nuppnau zum Zeugen, welcher attestirte, solches gesehen zu haben. Bekl. können solches nicht in Abrede seyn, und es erhält jeder 1 Rth Strafe.
28.05.1744
Diedrich Dörndorp und Albrecht Kanitz aus KI. Berkenthin gegen Clas Kanitz und Johan Hinrich Stamer in KI. Berkenthin, daß sie zu viel Land befestigt und dadurch die gemeine Weide beeinträchtigt. Bekl. gestehen, daß sie etwas … , sind aber erböthig, daß sie solches an die gemeine Weide wieder geben wollen.
Wilh. Xine Elis. *?, ∞ Bkt. 1863 Sedemund, J.H.
Meyer, Joh. Hinr. *Kulpin 1841, † 1899
von Kulpin
Kl. Bk. Hufner BV Krüger Branntweinbrenner 1856; LASH Abt. 355 RZ Nr. 76 tauscht die Hofstelle mit Kahns in Kulpin; Linsen 1864
LASH Abt. 320.8 Nr. 714 Entschädigung 1874
Hof brennt 1889 ab
oo Breitenfelde 1872 Thorn, Anna Mar. Magd.
K.: Franz Fried. Carl *(1850), † 1860
Johs. Heinr. Fried.*1873
Otto Fried. Gottfr-*1874
Meta Kath. Fried.*1877
Wilh.*?, † 1916
Arnold
Fein- und Weißbrotbäckerei des Bauervogts Meyer, Klein Berkenthin 1865
LASH Abt. 58.2 Nr. 191
Kl. Berkenthin, 8 Juni. In der vergangenen Nacht gegen 12 Uhr kam im Wohnhause des 1/2-Hufners W. Wulf hierselbst ein Feuer auf, das auch für die anliegenden Gebäude des Hufners J. Meyer und des Interimswirths Goden verhängnißvoll werden sollte. Denn nach unglaublich kurzer Zeit, noch ehe die schnell alarmirte Ortsfeuerwehr aus Gr. Berkenthin eingetroffen war, standen die gesammten Gebäude in Flammen und mußten als verloren aufgegeben werden. Der weithin sichtbare Feuerschein rief zwar die Löschmannschaften mit ihren Spritzen aus den Nachbardörfern zur Hülfe herbei, doch konnten diese dem Feuer nicht mehr Einhalt gebieten, sondern mußten auf die Rettung der Nachbargrundstücke Bedacht nehmen. Eingeäschert wurden die Wohnhäuser, Kathen und Ställe der Hufner Wulf und Meyer, sowie das Wohnhus und der Schweinestall des Hauswirths Goden. Vom Mobiliar wurde vieles gerettet, ebenso fast sämmtliches Vieh, nur 3 Schweine und 6 Hühner kamen in den Flammen um. Ueber die Entstehungsursache des Feuers verlautet nichts Bestimmtes, doch wird allgemein böswillige Brandstiftung angenommen. Den Brandschaden haben die Vaterländ. Feuer-Assecuranz-Societät im Fürstenthum Ratzeburg zu tragen.
Meyer, Joh. Heinr. Fried. * 1873, † ?
Kl. Bk. Gastwirt und Landwirt 1911- 1939
oo ? Hamester, Frieda
K.: ?
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LN-Artikel über den Gasthof