Franzosentied

Schlacht bei Lübeck am 6. November 1806, links das Burgtor mit dem Zingel

Das Herzogtum Lauenburg musste während eines nur wenig unterbrochenen Zeitraums von 10 Jahren den Druck der Franzosenherrschaft aushalten, und zwar einmal wegen seines Zusammenhangs mit dem damaligen Kurfürstentum Hannover, sodann aber auch wegen seiner Lage, da es das natürliche Bindeglied zwischen Elbe und Trave, ferner aber auch der Durchgangspass zwischen Holstein und Mecklenburg ist. Aus dem ersteren Grunde hatte das Land alle Schicksale mitzuleiden, welche Hannover trafen, aus dem zweiten Grunde wurde es dem französischen Kaiserreiche einverleibt und war während der Freiheitskriege von den Bewegungen der beiderseitigen Truppen besonders heimgesucht.

Dabei hatten die Berkenthiner wie auch alle Lauenburger mit diesem Krieg nichts zu tun! Als angesichts des drohenden Einmarsches der Franzosen in Hannover die Lauenburgische Regierung am 23. Mai 1803 die dienstfähigen Mannschaften einberufen wollte, – die 3 Städte hatten 44 Mann zu stellen, die Dörfer insgesamt 596 – , verließen viele junge Männer das Land und „flüchteten“ z.B. ins Mecklenburgische. In der Berkenthiner Kirchenchronik heißt es dazu, die  Untertanen hätten für Vaterlandsliebe und Anhänglichkeiten ihrem Landesherren gegenüber in Notzeiten wenig Sinn. Während aber immerhin der Gutsbezirk Klein Berkenthin neben Kastorf als solcher genannt wurde, der sein Kontingent erfüllte, dürfte es auch hier  wie auch woanders erheblichen Widerwillen gegeben haben. Im benachbarten Amtsbezirk  Steinhorst hatten sich so von 798 dienstpflichtigen jungen Männern 300 nicht gestellt. Aus ihrer Mitte wurden  aber dennoch immerhin  104 als diensttauglich eingestuft. Von diesen wiederum sollten nun die vom Amt zu stellenden 78 Mann ausgelost werden. Als aber der fragliche Termin kam, waren nur 16 junge Männer erschienen. Weitere 62 mussten daraufhin von dem energischen Amtmann Schneider mit Hilfe eines Militärkommandos persönlich von zuhause abgeholt werden, um das Kontingent zu vervollständigen.

Als im Jahre 1803 die Franzosen unter dem General Mortier Hannover besetzten, zog sich die hannoversche Armee nach Lauenburg zurück, wurde aber am 15. Juli  gemäß einer Übereinkunft zwischen den Kriegsparteien aufgelöst. Das Herzogtum wurde von französischen Truppen besetzt und es begann die im kollektiven Gedächtnis traumatisch erlebte „Franzosentid“ mit all  ihren Härten. Auch Berkenthin blieb von Einquartierungen nicht verschont und  Pastor Jurack, inzwischen seit fast vier Jahrzehnten im Amt, war in den Jahren 1803 und 1804 gehalten, immer wieder Gesetze und Anordnungen von der Kirchenkanzel zu verkünden. In früheren Jahrhunderten war die Kirchenkanzel der Ort, von der herab nicht nur gepredigt wurde, sondern von der auch Beschlüsse der weltlichen Obrigkeit verlesen wurden. Viele dieser Anordnungen betrafen nun die Erhebung einer außerordentlichen Kriegssteuer, die die Berkenthiner zunehmend drückten. Andere Befehle verlangten die Auslieferung von Waffen und sonstigen „Armaturen“.  Auch hatte er Erlasse zu verkünden, die diejenigen mit der Todesstrafe bedrohten, die sich mit englischer Werbung befassten oder gar in englische Dienste überlaufen wollten. Auch war es strengstens verboten, mit dem französischen  Militär Geschäfte zu machen, etwa  „Portionen“ (Brot, Fleisch, Reis) oder „Rationen“ (Hafer, Heu, Stroh) zu kaufen bzw. zu verkaufen. Viele Beschwerden liefen vor allem wegen der Einquartierungen beim Amt ein, welche die Berkenthiner in den folgenden 10 Jahren in unterschiedlicher Folge zu ertragen hatten, die aber, so die die Kirchenchronik,  meist ungehört blieben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einheimischen verpflichtet waren, die bei ihnen untergebrachten Soldaten und Pferde entsprechend mit allem Lebensnotwenigen zu versorgen. Insbesondere die Offiziere stellten dabei erhöhte Ansprüche an eine angemessene Verpflegung, die von den ohnehin armen Bauern kaum zu erbringen waren. Zwar erhielten sie von dem französischen Einheiten in der Regel Entschädigungsgutscheine, die aber von dem Ratzeburger Amt einzulösen waren, nicht von der französischen Armee.      

So stellte der Commandant der 1. Kompanie des 3. Bataillons  des 13. Infanterieregiments Legère dem Dorf Klein Berkenthin am 2. November 1810 einen „Bon“ über 900 Portionen Brot und Fleisch aus, die für den Unterhalt von 6 Chausseurs (Jäger) für die Zeit von 33 Tagen aufgebracht worden waren. Berücksichtigt man, dass der Ort derzeit nur aus wenigen Hufen bestand, wird klar, wie schwer diese und viele folgende Einquartierungen den Ort gedrückt haben dürften. Ob die Bewohner dann tatsächlich entschädigt wurden, darf bezweifelt werden, da auch das Ratzeburger Amt schlicht kein Geld hatte. Für denselben Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 2. November 1810 wurde dem Dorf Groß Berkenthin die Stellung von 444 Portionen Fleisch und Brot für die Unterbringung weiterer Jäger derselben Einheit bestätigt. Der Commandat selbst hatte es sich unterdessen im Pastorat „all inclusive“ ( „…logé et nourri“) bequem gemacht, worüber der Pastorat bürokratisch korrekt ebenfalls einen Entschädigungsschein erhielt.

Die Berkenthiner werden dann aufgeatmet haben, als im August 1804die Franzosen wieder abzogen, aber schon im Herbst des Jahres mussten russische und schwedische Soldaten untergebracht  werden, die dann im April 2005 wiederum von preußischen Soldaten vertrieben wurden.  Napoleon I. hatte Hannover, zu dem Lauenburg  gehörte, im Austausch gegen andere Gebietsteile an Preußen gegeben. Nachdem die Preußen in Ratzeburg einmarschiert waren, wurden die Soldaten auch in den umliegenden Dörfern, so auch in Berkenthin, einquartiert. Die Berkenthiner waren einmal mehr die Leidtragenden des Landschachers der Großmächte geworden. Das französische Wappen musste dem preußischen Adler weichen, wie es in der Kirchenchronik anschaulich heißt.

Zum direkten Kriegsschauplatz  wurde das Lauenburgische nachdem am 14. Oktober 1806  das preußische Heer bei Jena und Auerstedt vernichtend geschlagen worden war. Das Blüchersche Korps flüchtete durch Mecklenburg auf Lübeck zu. Die Franzosen unter Bernadotte, Soult und Murat folgten auf dem Fuße. Der Weg führte durch das Herzogtum, das damals den entsetzlichsten Plünderungen ausgesetzt war. Von direkten Kampfhandlungen aus Berkenthin liegen uns keine Berichtet vor, allerdings verweist Guido Weinberger in seiner Kastorfer Chronik von einem Gefecht in eben diesem Nachbarort  am 5.oder 6. November 1806, bei dem acht Dragoner den Tod fanden.

Auch nach der Kapitulation von Lübeck nahm die Besetzung des Landes kein Ende. Was Lauenburg damals gelitten hat, geht u.a. aus einem Bericht des  Landsyndikus Gottschalk vermutlich an den lauenburgischen Landrat v. Schrader, Besitzer des adligen Gutes Kulpin,  hervor:  „Die ganze preußische und französische Armee, und zwar letztere unter Marschall Soult, ist hier durchmarschiert, ein großer Teil davon ist zurückgekehrt; 16.000 Mann preußische und 1100 Mann schwedische Gefangene sind durchtransportiert, und die Truppen-Märsche hin und her dauern noch immer fort, nachdem das Bernadottesche Corps eingerückt ist, so daß von einer Dislokation (Ortsveränderung) noch gar keine Rede sein kann. Alle Lebensmittel, alle Fourage ist aufgezehrt, und es ist nicht mal ein Lieferant zu bekommen, der letztere anzuschaffen sich getraute. Das 5. Husaren-Regiment liegt zwischen hier und Boizenburg, das 5. Jäger-Regiment zu Pferde hier und im Fürstentum Ratzeburg, das 94. Infanterie-Regiment im Amte Schwarzenbek usw., so daß das ganze Land auf eine schreckliche Art überlastet ist…“

 In der Folge wurde das Land wieder von französischen, und in ihrem Gefolge von holländischen und sogar spanischen Soldaten besetzt, wobei sich die Letztgenannten laut Kirchenchronik nahezu „anspruchslos und bescheiden“ benahmen, „ganz im Gegensatz zu den Franzosen“.

französische Soldaten

Durch kaiserliches Dekret vom  18.12.1810 wurde dann das das Département des Bouches de l’Elbe, kurz Bouches-de-l’Elbe (Departement Elbmündung)  gegründet. Es war ein Département des ersten französischen Kaiserreichs in Deutschland und war eines der drei hanseatischen Departements in Folge der Annexion des Gebietes durch Frankreich. Das Département Elbmündung umfasste das Herzogtum Lauenburg und andere zuvor hannoversche Gebiete sowie die Staatsgebiete von Hamburg und Lübeck. Die Hauptstadt des Départements war Hamburg (Hambourg). Das Département war in Arrondissements und Kantone unterteilt. Groß und Klein Berkenthin gehörten zur Mairie (Bürgermeisteramt) Culpin im Kanton Ratzeburg im Arrondissement Lübeck, während andere Dörfer des Kirchspiels wie Rondeshagen, Sierksrade und Düchelsdorf dem Kanton Steinhorst untergeordnet wurden. Die Berkenthiner wurden damit dem Gesetz nach Franzosen, wobei alle Amtsträger in „Eid und Pflicht“ des Kaisers genommen wurden. Allerdings dauerte dieser Zustand nur wenige Monate, nach dem Sieg der Alliierten über Napoléon 1814 wurde das Département wieder aufgelöst.

Johann Asmus Michelsen * Berkenthin 1791 aus Militärpflichtige 1811-1813
1793 Militäpflichtige

Mit der Eingliederung in das französische Kaiserreich kam auch das Bürgerliche Gesetzbuch, der Code Civil oder Code Napoleon in Berkenthin zur Geltung. So wurde erstmals ein Standesamt eingeführt, welches hinfort alle personenrechtlichen Angelegenheiten zu regeln hatte, allerdings nur für die kurze Dauer der Zugehörigkeit zum französischen Kaiserreich. Dann wurde es wieder abgeschafft. Es folgte für alle kirchlichen und weltlichen Stellen eine ganze Verordnungsflut, durch die neuen Machthaber, welche die Durchsetzung der neuen Ordnung  unter Androhung von strafrechtlicher Verfolgung der Amtsinhaber durchsetzen sollten.  So wurden Pastor Haefner, er war 1805 dem gestorbenen Pastor Jurack im Amt gefolgt, in einer Anordnung des Consistoriums aufgefordert, in den Gottesdiensten Seine Majestät, den Kaiser und König, in alle Gebete aufzunehmen. Der Name Napoleon sollte hinfort bei allen öffentlichen Ritualen an die Stelle des ehemaligen Regenten gesetzt werden. Hinsichtlich des neuen Personenstandsrechts, das einen tiefen Eingriff in die althergebrachten Rechte der Kirche bedeutete,  wurde verfügt, dass nach der Geburt eines Kindes, der Vater oder „in dessen Ermangelung“ eine andere Person, die bei der Geburt zugegen war, „welcher Confession auch immer er sey“, dem Maire in Culpin dies innerhalb von drei Tagen anzuzeigen hatte. Falls „Witterung und Gesundheit des Kindes dies zulassen würden“, sollte derjenige das Kind selbst in der Mairie vorzeigen und unter Beisein von Zeugen die Geburtsurkunde unterschreiben. Bei Todesfällen sollte der Hausvater zusammen mit einem Zeugen, oder wenn er selbst gestorben sein sollte, ein Nachbar oder naher Verwandter dies dem Maire innerhalb von 24 Stunden anzeigen. Nur mit einer amtlichen schriftlichen Erlaubnis  durfte dann die Beerdigung vorgenommen werden. Bei Heiraten, „von welcher Confession die Brautleute auch immer seyen“, durfte fortan die priesterliche Einsegnung erst erfolgen, wenn eine Heiratsurkunde der Mairie in Culpin vorgelegt werden konnte. Und ganz modern klingt folgender Zusatz in der entsprechenden Anordnung: „ Die sich verheiraten wollenden Personen werden eingeladen, sich im Bürau der Mairie mit den Obliegenheiten bekannt zu machen, welche der Aufnahme der Urkunde vorangehen“.

Im Berkenthiner Pfarrarchiv gab es zur Zeit Pastor Lüders noch  ein standesamtliches Register aus dieser Zeit, so auch ein“ register supplementaire de l état civil pur la Mairie Rondeshagen – Marriages (Hochzeiten)“. Daraus ging auch hervor, dass Eheschließungen durch den Standesbeamten und Trauungen durch den Geistlichen stets am selben Tage stattfanden.

Der Regelungswut der neuen  Machthaber verdanken zudem wir ein recht genaues Bild der damaligen schulischen Verhältnisse in der Kirchengemeinde in dieser Zeit. Von der Obrigkeit zu eine Bestandaufnahme aufgefordert, lieferte  der Pastor einen umfassen Rapport über „Les principes à qui l´institution publique est organisée et reglée dans le parchoisse  de Berkenthin“ (Die Prinzipien, nach denen die öffentlichen Einrichtungen im Kirchspiel Berkenthin organisiert und geregelt sind).  Verfasst von „Jean Matthieu Haifner, Docteur du Philosophie et Maitre des arts“.

Ganz im Stil der neuen Zeit berichtete der Pastor in reinstem Französisch und in lateinischer Schrift über die Zustände der damaligen Schule einschließlich der Unterrichtsfächer und der Lehrerbesoldung.  (Vgl. dazu das Kapitel über die Schule). So erfahren wir, dass derzeit Schulstellen in Berkenthin, Clempau, Niendorf, Göldenitz, Rondeshagen, in Düchelsdorf  und in Kühsen der Aufsicht des Berkenthiner Pastors unterstanden.  Als „maitres d´ecole“, also als Schulmeister, wurden ebenfalls in französischer Schreibweise aufgeführt:

Berkenthin: Jean Matthieu Haefner und Jean Philip Bernard Wiemann;

Clempau: Jean Christian Mohr;

Niendorf: Jean Joachim Bewerin;

Goeldenitz:  Jean Daniel Reinke;

Rondeshagen: Jean Henri Kasten;

Düchelsdorf: Jean Kock (oder Koch);

Kühsen: Jean Paul Rumpf.

Weniger behagte dem Berkenthiner Geistlichen  die von der neuen Obrigkeit verlangte Aufstellung der kirchlichen Einkünfte und Ausgaben im Jahr 1812. Eine solche Forderung der weltlichen Obrigkeit, die sich offensichtlich ein umfassendes Bild von den Verhältnissen machen wollte, war neu, berührte sie doch uralte gewohnheitsrechtliche verankerte Zustände. Tatsächlich tat sich der Pastor mit dieser Aufstellung schwer, so dass er wiederholt zur Abgabe einer solchen Auflistung ermahnt werden mussten. Als er sie dann schließlich doch ablieferte, beklagte er sich darüber, dass nicht alle Amtskollegen, und schon gar nicht die höher gestellten, zu einer solchen Offenlegung der Finanzen aufgefordert worden waren. Als eine Unterstellung unter die weltliche Kontrolle musste auch die angeordnete Ablieferung der Kirchenbücher bei der Mairie in Culpin empfunden werden.

Ob an dem verhängnisvollen Feldzug gegen Russland im Jahr 1812 Männer aus Berkenthin teilgenommen haben, ist nicht überliefert. Gesichert ist aber die Teilnahme hiesiger junger Männer  an der nachfolgenden Erhebung gegen die Fremdherrschaft. Als am 20. März 1813 die ehemalige Regierung  Lauenburgs auf Drängen des populären russischen Obersten von Tettenborn zum Widerstand aufrief, versammelten sich an die 1000 Freiwillige in Ratzeburg. Unter ihnen laut Kirchenchronik auch viele Berkenthiner. Das so gebildete „Freiwilligen Bataillon Lauenburg“ wurde mit englischer Hilfe eingekleidet, bewaffnet und ausgebildet und nahm dann in der Gegend um Bergedorf an den Kämpfen gegen die französischen Besatzer teil. Ob bei diesen Kämpfen bei Ochsenwerder und Kirchwerder ein Glied aus der Gemeinde den Tod gefunden hat, geht aus dem Sterberegister der Zeit nicht hervor. Vielmehr wurde am 25.5.1813 ein Hans Friedrich Flügge aus Groß Berkenthin, ein früherer französischer Dragoner, auf dem Friedhog beerdigt. Auf welcher Seite er gekämpft hat, bleibt im Verborgenen. Er starb an der „Auszehrung“, an der in jenen Tag sehr viele Bewohner zugrunde gingen. Unabhängig von dem Einzelschicksal ein Beleg für den Mangel und die Entkräftung nach all den schweren Kriegs- und Besatzungsjahren. Im September und Oktober des Jahres 1813 starben dann laut Sterberegister noch einmal viele Menschen der Kirchengemeinde an der Ruhr, als im August noch einmal 18.000 Franzosen und verbündete 12.000 Dänen ins Land einrückten. Sie bezogen schließlich ein befestigtes Lager in der Nähe Ratzeburgs in direkter Berkenthiner Nachbarschaft und hielten dieses trotz mancher Gefechte und Plänkeleien bis Ausgang November des Jahres. Dann erst begann der Rückzug. Mit der Völkerschlacht bei Leipzig vom 16. bis 19. Oktober 1813 endete dann dieses dunkle Kapitel der lauenburgischen und Berkenthiner Geschichte. Wie überall im Land wurden auch in der Berkenthiner Kirche feierliche Dankgottesdienste unter Anstimmung des Te Deum abgehalten.

Werfen wir im Folgenden noch einen Blick auf die Familie Hack, die diese unruhigen Zeiten durchleben musste.

…wird Franzose

Hans Hinrich Hack, der dritte seines Namens in Folge, übernahm 1797 die Stelle von seinem gleichnamigen Vater. Er wurde am 31. März 1765 in Groß Berkenthin geboren und starb ebenda am 10. Februar 1825 im Alter von fast 60 Jahren. Er heiratete mit der Hofübernahme die Kätnerstochter Anne Lische Rickers (*1772, † 1840) aus Groß Berkenthin. Sie brachte eine passable Mitgift von 40 Rthlr., 2 Kühen, 2 Schweinen, 4 Schafen und einem Bett in die Ehe. Eine Vollhufnertochter bekam in der Regel 100 Rthlr. Bargeld und je 4 bis 6 Stück Vieh mit. Er konnte mit seiner Frau in ein neues Bauernhaus einziehen. Sie bekamen insgesamt 6 Kinder, von denen aber zwei kurz nach der Geburt starben. 

Die Zeiten hatten sich auch infolge der Verkoppelung für den Hufner Hack zunächst gebessert, es ging ihm nicht schlecht. Aber dann begann 1803 die Zeit der französischen Besatzung, die bis 1813/14 andauerte. Es war also wieder einmal Krieg und es begannen unruhige Jahre, die manchen Bauern in den Ruin stürzten, denn nicht jeder war in der Lage, die andauernden Einquartierungslasten und Kriegssteuern dauerhaft zu tragen. Wirtschaftlich hatte Hack insofern Glück, als seine Gebäude alle neu und nur ein Bruder abzufinden war. Und keiner aus der Familie wurde zum Militärdienst eingezogen, weil er selbst und sein Bruder dafür schon zu alt waren, seine eigenen Söhne aber waren noch Kinder. Damit brauchte er nicht zu fürchten, wie viele andere junge Männer aus dem Lauenburgischen mit den Soldaten von Napoleons Armee nach Russland zu Felde ziehen zu müssen. Mit Wirkung vom 1. Januar 1811 wurde er für wenige Monate sogar französischer Staatsbürger und erfuhr die Wirksamkeit der neuen Rechtsordnung: So musste auch er die Geburt seiner jüngsten Kinder der Mairie in Culpin anzeigen und nicht nur dem Pastor in seiner unmittelbaren Nachbarschaft.


Familienstreit

Von einem Streit zwischen den beiden Brüdern Hack hören wir im Jahre 1821. Die Napoleonische Epoche war überstanden und man war inzwischen Untertan des dänischen Königs geworden. Der jüngere Bruder Hans Asmus war harthönig und behielt deshalb lebenslanges Wohnrecht im halben Altenteilskaten sowie ein halbes Altenteil, dazu vom Hauswirt 100 Rthlr. und eine Kuh. Der Vater hatte ihm noch 1806 seinen vollständigen eigenen Nachlass vermacht. Doch muss es immer wieder zu Reibereien zwischen den Brüdern gekommen sein.

Asmus Hack beschwerte sich schließlich beim Amt Ratzeburg über seinen Bruder, dass er ihm das Leben schwermache, obwohl er seit 18 Jahren arbeite, inzwischen krank sei und an einem Bruchschaden leide, auch schon lang gehörlos und jetzt zur Arbeit unfähig sei. Der Bruder mache ihm den Nachlass des Vaters streitig und gebe ihm weder sein Geld noch die Zinsen, dafür aber viel Verdruss mit der Feuerung. Vor Gericht stellte dann der Hauswirt Hans Hinrich Hack Gegenforderungen, kam aber nicht durch damit, sondern wurde verurteilt, seinem Bruder die schuldigen 100 Rthlr. im kommenden Jahre zu zahlen und jährlich das nötige Feuerholz zu geben. Auf den Nachlass des Vaters habe er keine Ansprüche.

Wahrscheinlich ist Hans Hinrich Hack III. von seinen Eltern ein wenig verzogen worden. Nur zwei Kinder waren am Leben geblieben, und davon war eines behindert. So konzentrierte sich das Augenmerk der ängstlichen Eltern ganz auf den Erben, der dazu noch in sorglose Lage gesetzt wurde. So ist es vielleicht ganz natürlich, dass er seinem Vater das volle Altenteil nicht gönnte und seinem Bruder mehr Verdruss bereitete, als es nötig gewesen wäre.

Hans Hinrich Hack starb am 10. Februar 1825 an Epilepsie, seine Witwe führte die Wirtschaft noch bis 1828 weiter, ging dann aufs Altenteil und starb dort am 28. Mai 1840 im Alter von 67 Jahren an Schwäche.

weiter. Unterm Dannebrog: Ein Lebensbild

Hellwig: Grundriß der Lauenburgischen Geschichte zum Haus- und Schulgebrauch, Lauenburgischer Heimatverlag, Ratzeburg 1927

Bertheau: Ueber die Franzosenzeit in Lauenburg. Archiv des Vereins für die Geschichte des Herzogtums Lauenburg 1886

Kirchenkreisarchiv Lübeck-Lauenburg: 38 Quittungen des 13. Infanterie Regiments ’Legere’ 3. Bataillon, 1. Compagnie über empfangene Rationen in Berkenthin

Kirchenkreisarchiv Lübeck-Lauenburg: 256  Auskünfte über das Schulwesen zur Zeit der französischen Herrschaft

Kirchenkreisarchiv Lübeck-Lauenburg: 56 Zivilregister der Gemeinde Rondeshagen: Totenakten vom 26.8. bis 30.10. 1811: Abgabe der Kirchenbücher Berkenthins an die Mairie [Bürgermeisteramt]