Hannoversche Zeit

Georg I., König von Großbritannien, Kurfürst von Hannover und Herzog von Lauenburg

Nach dem Vergleich mit dem dänischen Königshaus war das Herzogtum in den Besitz der in Hannover regierenden Welfen gefallen. Der neue Landesfürst war 1705 der hannoversche Kurfürst Georg Ludwig, der aufgrund dynastischer Beziehungen  seit 1714  als Georg I. zugleich die englische Krone trug. 1716 erfolgte die offizielle Belehnung durch den Kaiser mit dem kleinen Herzogtum. 

Georg II., König von Großbritannien, Kurfürst von Hannover und Herzog von Lauenburg

Als Georg I. 1727 starb, hatten alle Untertanen ihren Huldigungseid auf den neuen König Georg II. abzulegen. So auch die Berkenthiner, die dazu nach Ratzeburg zitiert wurden, unter ihnen auch der Hufner Hans Hack, wie wir sehen werden.  1748 besuchte Georg II. während eines Aufenthalts auf dem Kontinent „seine“ neuen Besitztümer“, namentlich die  Städte Lauenburg und Ratzeburg.  Am 30. September wurde er mit allen Ehren in Lauenburg an der Elbe empfangen und von den Ständen und der Bevölkerung gefeiert. In einem Bericht von dem Ereignis  hieß es: „ Es ist nicht auszudrücken, wie Stadt und Bürgerschaft frohlocket, daß sie die große  Gnade einmal gehabt, ihren allergnädigsten lieben König in hohem und vergnügtem Wohlsein durchpassieren zu sehen.“ (Kaack, S.202 f.) Am 1. Oktober  um die Mittagszeit zog der König dann durch Ehrenpforten und unter den Hochrufen der Bevölkerung in Ratzeburg ein. Da die Pflasterung der Herrenstraße nicht rechtzeitig fertig geworden war, war sie mit weißem Sand bestreut worden. Auf dem Programm stand der gebührende feierliche Empfang durch die Damen und Herren der Ratzeburger Gesellschaft. „Ihro Majestät waren gegen einen jeden besonders gnädig und freundlich,“ (Kaack, s.o.) hieß es dazu in einem zeitgenössischen Bericht. Nach dem festlichen Mittagessen schlossen sich ein Besuch der Garnison und eine Besichtigung der langen Brücke, die die Insel mit dem östlichen Seeufer verband, an.  Schließlich setzte sich der hohe Gast im Hause des Landrosten noch mit der vornehmsten Gesellschaft an einen Spieltisch.  Am nächsten Morgen brach Georg II. um sieben Uhr auf, um die Rückreise anzutreten. Eine Ratzeburger Bürgergarde begleitete ihn noch nach Mölln, wo sich mehrere tausend Schaulustige aus der Umgebung versammelt hatten, um den hohen Besuch zu bestaunen. Unter ihnen dürften sich auch viele Berkenthiner befunden haben, denn wann bekam man schon einmal einen leibhaftigen König zu Gesicht, der noch dazu das Oberhaupt des Britischen Empire war.

Ansicht Ratzeburg um 1820

Es sollte sich um den einzigen Besuch des Landesherren im Lauenburgischen handeln. Sein Nachfolger Georg III. hat nicht einmal mehr hannoverschen Boden betreten. Überhaupt spielte das Herzogtum im Kurfürstentum Hannover nur eine geringe Rolle. Es lag in einem entfernten Winkel und machte nur ein Zwanzigstel der Fläche und nur ein Dreißigstel der Bevölkerung des Landes Hannover aus. Immerhin hatte es mit seiner Lager nördlich der Elbe für die Hannoveraner eine strategische Bedeutung, da es die eigene Stellung im Norden stärkte. Außerdem wurden die Steuer- und Zolleinkünfte des Landes am Welfenhof gerne gesehen. So beliefen sich die Einkünfte nach Lauenburgischen  Kammerrechnungen aus Steuern und Elbzöllen alleine 1689/90 auf 46.000 Taler. (Meyer)

Den Berkenthinern konnte es egal sein.  Die Hannoveraner ließen die alten Einrichtungen und alten Gerechtsame (Privilegien, Vorrechte) des Herzogtums weitgehend unangetastet. In dem  Landrezess von 1702 wurde zudem vereinbart, dass das Land zukünftig von einer „absonderlichen Regierung“ in Ratzeburg geleitet werden sollte, der das Hohes Gericht und das Consistorium zu Seite standen. Dabei unterstanden diese lauenburgischen Kollegien den Zentralbehörden in Hannover. Unter dieser Regierungsebene blieb aber die alte Ämterverfassung erhalten, so dass die Berkenthiner auch weiterhin vom Amt in Ratzeburg verwaltet wurden. Dennoch trugen vor allem einige hohe  Beamte aus dem Hannoverschen dazu bei, dass in den höheren Gesellschaftskreisen und auch in die Verwaltung neue, aufgeklärte Gedanken Eingang fanden, die zu den bedeutendsten Veränderungen seit Jahrhunderten führen sollten. Aber werden wir zunächst wieder einen Blick auf den Lebensalltag unserer Hack-Familie.

Hans Hack , Hufner von 1698 – 1734 – ein Lebensbild   (s.a. Hof RZ 6)

Streit um die Abfindung

1696 war Hinrich Hack zu Groß Berkenthin gestorben. Zwei Jahre später wurde sein Sohn Hans beim Fürstlichen Amt in Ratzeburg vorstellig um anzuzeigen, dass er nunmehr den Hof seines Vaters übernommen habe. Er hatte in seiner Lebenszeit mit den schweren Folgen des Erbfolgestreites zu kämpfen und er erlebte den Aufstieg seines neuen Landesherren Georg Ludwig zum englischen König Georg I. Auch war er  dabei, als auch die Berkenthiner Bauern nach dessen Tod in Ratzeburg ihren Huldigungseid auf den Nachfolger Georg II. ablegen mussten. Ansonsten dürfte ihn die hohe Politik nur wenig gekümmert haben. Wie seine Vorfahren hatte er unter den hohen Abgaben und Spanndiensten zu leiden. Er stammte aus der ersten Ehe seines Vaters Hinrich und galt als Erstgeborener als natürlicher Hoferbe. Altenteil hatte er keines zu geben, da der Vater schon gestorben war und die Stiefmutter nach Behlendorf zog. Wie damals Erb- und Abfindungsstreitigkeiten gelöst wurden, zeigt ein Protokolldes fürstlichen Amtes in Ratzeburg aus dem Jahr 1698. Denn es gab  offensichtlich Streit um die Abfindung der Stiefmutter und der Halbgeschwister. Allerdings begehrte seine Stiefmutter, die im Begriff war, neu zu heiraten, den Teil der Ernte, der zum Altenteil gehörte.  Damit war der junge Bauer aber ganz und gar nicht einverstanden und bat das Amt um Klärung der Angelegenheit. Für den  folgenden Sonnabend wurde  dann die Witwe selbst ins Amt zitiert. Sie erklärte, dass sie 13 Jahre mit ihrem Mann verheiratet gewesen sei, sich in der Zeit „sauer getan habe“ und auch zwei Kinder bekommen habe. Sie bat darum, ihr Korn und Futter zu lassen. In dem folgenden Bescheid des Amtes wurde daraufhin Hans Hack aufgefordert, der Witwe das Korn auszudreschen und zu überlassen, das Stroh solle aber bei ihm bleiben. Auch der in diesem Jahr angebaute Flachs solle zur Hälfte der Witwe übergeben werden.  Außerdem musste er sich verpflichten, seiner Halbschwester bei deren Heirat eine Kuh als Mitgift zu überlassen. 


Das Geld muss in der Familie bleiben

Die Stiefmutter heiratete danach den Schmied Evers in Behlendorf und dürfte auch ihre beiden Kinder mitgenommen haben. Schließlich dürfte doch alles ziemlich einvernehmlich abgelaufen sein, immerhin heiratete Hans Hack noch im selben Jahr,  am 3. Oktober 1698,  eine Schwester der Stiefmutter. Das Geld musste in der Familie bleiben, und so kamen manchmal die sonderbarsten Verbindungen in Verwandtschaft und Verschwägerung vor. Insgesamt heiratete er dreimal, da die ersten beiden Ehefrauen vorzeitig in jungen Jahren starben. Und nicht immer dürfte es sich um reine Liebesheiraten gehandelt haben, denn zuvor wurden in den sogenannten Eheberedungen  genau geregelt, zu welchen Bedingungen die Ehe  geschlossen werden sollten. Als er sich 1729 zum dritten Mal entschloss zu heiraten, und zwar eine Grethe Soltau aus Berkenthin, wurde  vorher vereinbart, was die Braut als Mitgift in die Ehe einzubringen hatte:  eine Kuh, zwei Schweine, zwei Schafe. Vereinbart wurde ebenfalls, dass die Frau einen halben Altenteil bekommt, falls der Mann vor der Übergabe der Wirtschaft stürbe. Das Altenteil stellt dabei nach altem sächsischen Recht eine  vertragliche Regelung zwischen dem vererbenden Bauernpaar bzw. dem überlebenden Elternteil und dem Erben dar, die in dem Übergabevertrag im Amt in Ratzeburg schriftliche festgehalten wurde. Sie beinhaltet mitunter sehr detaillierte Absprachen über die Versorgung mit Nahrung, Anteil an der Viehwirtschaft, Dienstleistungen sowie Zusicherung von Wohnraum. Eine Altenteil-Regelung war nur im Falle der Übergabe der Hofstelle bei mindestens noch einem lebenden Elternteil nötig.

Obwohl für die Untertanen zunächst alles beim Alten blieb, wurde die hannoversche Zeit doch eine Zeit einschneidender Veränderungen. Eine erste Veränderung betraf vor allem die Bewohner des lübschen Teils von Klein Berkenthin. Wie in dem entsprechenden Kapitel ausführlich dargestellt,  war dieser Teil von Klein Berkenthin, es handelte sich dabei um wenige Höfe,  bereits im 14. Jahrhundert wegen der dauernden Geldnot der Lauenburger Herzöge an die Stadt Lübeck verpfändet worden. 

Umgekehrt hatten die Lübecker ein starkes Interesse an solchen Erwerbungen um die Hoheit über den Stecknitzkanal zu behalten. Dabei ging es ihnen auch darum, die Stellung von Linienziehern sicherzustellen, die sich aus den Dörfern rekrutierten. Dieses Schicksal, „verkauft worden zu sein“,  teilte der Ort mit vielen anderen lauenburgischen Ortschaften. U.a. wurde im 14. Jahrhundert sogar die Stadt Mölln samt der zugehörigen Vogtei der Stadt Lübeck überlassen, wobei sich die Lauenburger Herzöge jedoch ein Rückkaufrecht sicherten. Die politische Karte Lauenburgs glich folglich über Jahrhunderte einem bunten Flickenteppich. Neben den adeligen Gerichten und den herrschaftlichen Ämtern,  die das eigentliche Herzogtum bildeten, gab es ein Vielzahl von Städten, Dörfern, Forsten, die im Laufe der Jahrhunderte verkauft oder verpfändet worden waren, vor allem an die reichen Hansestädte  Lübeck und Hamburg. Insgesamt waren zu Beginn des 16. Jahrhunderts 27 Prozent der Dörfer in der Hand auswärtiger Herrschaften. 

Nachdem bereits die Askanier damit begonnen hatten, diese Gebiete zurück zu erwerben, führten die Welfen diese Bemühungen weiter fort. 1747 gelang ein Abschluss dieses Streites um sogenannten Möllner Pertinenzien  mit Lübeck, der zur Rückgabe vieler Dörfer führte. Darunter auch Klein Berkenthin. Zurückgegeben wurden auch die Adligen Gerichte Grinau, Bliestorf, Rondeshagen und Kastorf mit den gleichnamigen Dörfern, außerdem Sierksfelde, Koberg, Alt-Mölln, Niendorf, Woltersdorf und Hornbeck sowie die lübschen Anteile von Siebenbäumen, Duvensee und Breitenfelde. Die betroffenen Berkenthiner Bauern wurden nun wieder dem lauenburgischen Amt unterstellt, hierhin hatten sie nun ihre Arbeitsdienste zu leisten. Gleichzeitig hatten sie sich fortan genauso wie ihre Groß Berkenthiner Nachbarn vor Gericht zu verantworten,  wobei sie auch vorher stets sächsischem Recht, nie dem lübschen Recht unterstanden hatten.  (Vergleiche hierzu das Kapitel über das Königliche Klein Berkenthin). 

In all den Jahrhunderten zuvor waren sie in jeder Hinsicht von Lübeck aus regiert worden. Ob dieser Wechsel für sie zum Vor- oder Nachteil war, muss dahingestellt bleiben. Immerhin heißt es dazu recht allgemein in der Kirchenchronik: „Nicht unerwähnt bleiben darf, dass die von Lübeck regierten Landesteile über lange Zeit eine segensreiche Verwaltung erfahren durften.“ Indem Zusammenhang wird dann besonders auf den für den Ort vorteilhaften Bau des Stecknitzkanals durch Lübeck verwiesen. Und es lässt sich wohl vermuten, dass es zumindest kein Nachteil gewesen sein dürfte, von rational denkenden Kaufleuten verwaltet worden zu sein. Für die Herrschaft wurde durch die Rückerwerbungen jedenfalls ein höheres Maß an Geschlossenheit des Lauenburger Gebietes erreicht. Dennoch aber verblieben noch viele  lübsche Exklaven, die erst mit dem Groß Hamburg-Gesetz von 1937 zurückgeführt wurden. Klein Berkenthin war aber 1747 in den Herrschaftsbereich der Lauenburgischen Herzöge zurückgekehrt.

Langsam begann sich der Ort von den schweren Folgen des Erbfolgekonfliktes zu erholen. Dazu trug auch die nun folgende lange Friedenszeit bei. Aber immerhin war Frieden. 1719/21 war der dritte oder große Nordische Krieg zu Ende gegangen, an dem Lauenburg zwar nicht direkt beteiligt war, aber trotzdem von dänischen, schwedischen und erstmals auch von russischen Kriegsvölkern überrannt wurde. Danach herrschte aber etwa acht Jahrzehnte lang Ruhe, und das Land konnte sich wieder kräftigen.  Die Berkenthiner lebten in Frieden, zumindest insofern, als dass hier keine Kriegshandlungen stattfanden. Auch vom  Siebenjährigen Krieg (1756–1763) war im Lauenburger Land im Allgemeinen wenig zu spüren war. Dieser spielte sich vorwiegend in Schlesien ab. Durch die Verbindung mit Hannover musste aber auch das Herzogtum Lauenburg Soldaten stellen. Junge Männer aus Berkenthin wurden nachweislich herangezogen (s.a. Kl. Berkenthin Kätner Joh. Junge). Wo sie eingesetzt wurden, möglicherweise sogar in Amerika, und wie viele von ihnen nicht wieder nach Hause zurückkehrten, bleibt ungeklärt. Auch dürfte ihnen selbst kaum klar gewesen sein, für wen und gegen wen sie kämpften, mit ihrer Heimat hatte dieser Krieg zumindest wenig zu tun. Sicher ist nur, dass auch während dieses Krieges viele Berkenthiner Eltern um ihre Söhne gebangt haben werden. 

Ein Lebensbild: Hans Hinrich Hack, 1710 bis 1764  (s.a. Hof RZ 6)

Die Mitgift ist entscheidend

1734 begab sich Hans Hack aufs Altenteil und sein ältester Sohn Hans Hinrich übernahm den Hof. Er war um 1710 geboren und 1726 in der Berkenthiner Kirche konfirmiert worden. 1734  heiratete er eine Anna Catharina Kop, ebenfalls aus Groß Berkenthin. Wie immer dürfte die Höhe der Aussteuer eine wichtige Rolle bei der Brautfindung  gespielt haben: Immerhin brachte die Braut  drei Kühe, zwei junge Stiere und vier Schafe mit in die Ehe.  Es muss aber auch berücksichtigt werden, dass er 20 Reichstaler Schulden von seinem Vater übernehmen musste und dass umgekehrt auch die eigenen Schwestern ausgesteuert werden mussten. Aus der Ehe gingen  acht Kinder hervor, von denen fünf am Leben blieben: zwei Söhne und drei Töchter. Der jüngere der beiden Söhne, Hans Asmus, musste 1762 noch Kriegsdienst leisten, ein Jahr bevor der Siebenjährige Krieg vorbei war. Ob er aus dem Krieg zurückgekommen ist oder nicht, ist nicht völlig sicher. Immerhin verschrieb Hans Hinrich bei der Hofübergabe seinem Sohn noch 10 Taler als Abfindung  für den Fall, dass er lebend aus dem Krieg zurückkäme.


Immer Ärger mit der Obrigkeit

Aus einer ungewöhnlichen Perspektive verschafft das Verzeichnis der Strafgelder beim Amt Ratzeburg einen Einblick in die Lebenswirklichkeit des Hans Hinrich Hack uns seiner Berkenthiner Zeitgenossen. In diesem Verzeichnis taucht er häufiger auf, nachdem er 1734 Stellbesitzer wurde. Meist allerdings nicht wegen irgendwelcher Schlägereien oder Beleidigungen, wie sie damals an der Tagesordnung waren, sondern wegen Versäumnissen beim lästigen Dienst für das Amt, der ihn und seine Zeitgenossen ganz heftig gedrückt haben dürfte. So ist zu seinen Gunsten anzunehmen, dass die angeführten Verstöße gegen die Vorgaben der Obrigkeit zumindest zum Teil aus existentieller Not heraus entstanden sind:

  • 1737 werden Hans Hinrich Hacks Knecht Wulf und ein anderer Knecht namens Dorendorf jeder mit 2 Talern bestraft, weil sie beim Deputatholzfahren drei Karren Holz im Busch versteckt und bei ihrer Rückkehr mit nach Hause genommen hatten. Holzdiebstahl war unter Bauern damals sehr verbreitet, denn eigene Buschkoppeln hatten sie nicht, und Holz war für die Wirtschaft äußerst wichtig.  
  • Im August 1752 sollte er zwei Fuder Ziegelsteine nach Ratzeburg fahren, lieferte aber nur eines ab. Das brachte 8 Schilling Strafe. 
  • Im September 1752 ist er ,,auf gehöriges Ansagen vom Herrn-Dienst“ ausgeblieben ben. Das gab 16 Schilling. 
  • Als er am 24. Dezember 1754 trotz Vorladung nicht auf dem Amt erschien, hatte er 24 Schilling Strafe zu zahlen;  – er ist wohl Heiligabend lieber zu Hause geblieben! 
  • Im Januar 1757 ist er bei Abhaltung des Vorgerichts nicht erschienen und wurde deswegen für zwei Stunden in den Kerker gesteckt. 
  • Ebenfalls 1757 hatte er ,,der Herrschaftl. Ankerschen Mühle zum Nachteil auf einer auswertigen Mühle 1 Scheffel Roggen mahlen lassen und brachte darauf einen ganzen Tag im Kerker zu! 
  • 1761 wird er dann mit einer Stunde am Pfahl bestraft, ,,weil er dem Amtmann Kauffman Lügen vorgebracht“. Da er außerdem vom Dienst ausgeblieben ist, wurden noch einmal 16 Schilling fällig. 
  • Unser Hans Hinrich Hack scheint also kein sonderlich angepasster Untertan gewesen zu sein. Zwar dürfte er 1760 wie die Bauern in Berkenthin seinen Eid auf den englischen König Georg III. geleistet haben, aber als wenig später ,,zu transportirung der Chur Cöllnschen Krieges Gefangenen“ drei Wagen von der Dorfschaft Groß Berkenthin angefordert wurden, hatte man es dort nicht eilig und schickte sie drei Stunden zu spät. Das gab 3 Taler Strafe für das Dorf.

Hans Hinrich Hack übergab dann die Stelle in relativ jungen Jahren seinem ältesten Sohn Hans Hinrich II.  Sich selbst und seiner Frau verschrieb er ein kleines Altenteil, den Töchtern eine bescheidene Aussteuer und – wie erwähnt – dem zweiten Sohn Hans Asmus 10 Taler Abfindung. Hans Hinrich Hack starb am 2.12.1764 in Groß Berkenthin auf dem Altenteil, seine Witwe überlebte ihn noch um fast drei Jahrzehnte und starb am 21.4.1793 im Alter von immerhin 84 1/2 Jahren.

weiter s. Franzosentied – Ein Lebensbild V


Während der von Hannoverschen Zeit finden zwei topographische Vermessungen Berkenthins statt. Die erste durch Offiziere des Hannoverschen Ingineurkorps 1776/1777. Dieser noch erhaltenen Kurhannoverschen Landesaufnahme im Maßstab 1:21 333 1/3 (Blatt Nr. 55 Steinhorst) verdanken wir detaillierte Einblicke in die damaligen Verhältnisse von Bebauung, Natur und Nutzflächen noch vor der Verkoppelung. Zu Berkenthin gehören laut dieser Karte von 1776 21 Feuerstellen, zu Klein Berkenthin 18 und zu Kählstorf 8 Feuerstellen.

Unsere freundliche Willfahrung zuvor Ehrbar wohlgelahrte Ehrsame und weise gute Freunde!
Es haben  Seine Majestät Unser allergnädigster Herr die Vermeß- und Encartierung dieses Herzogtums
befohlen. Und da die dazu benannte Ingenieur-Offiziere, nämlich die Hauptleute Hogreve und Benoit und der Fähnrich von Walthausen die Aufgetragene Arbeit bereits angefangen, so hat jedes Amt und Gericht ersagten Offiziers bei Ausrichtung dieses Geschäftes, besonders zur Ausfindung der eigentlichen Grenzen und Scheiden allen Vorschub zu leisten und ihnen mit den nötigen Nachrichten und allenfalls vorhandenen Karten an die Hand zu gehen. Und wir bleiben Euch zu freundlicher Willfahrung geneigt.

Ratzeburg, den 30ten April 1776
Königl. Großbrit. zur Kurfürst. Braunschw.-Lüneb. Regierung im
Herzogtume Lauenburg verordnete Landdrost und Regierungsräte
v. Kielmansegge.

Berkenthin und Kählstorf 1776 auf der Kurhannoverschen Landesaufnahme (Ausschnitt Blatt 55) Quelle: Stabi Berlin

Erklärungen zur Landesaufnahme

Verwendete Quellen:

Hans-Georg Kaack: Bauer, Bürger, Edelmann. 400 Jahre Union der Ritter- und Landschaft 1585 – 1985. Das Herzogtum Lauenburg von der deutschen Besiedlung bis zur Aufhebung der Ständeherrschaft, 1985

Eckhardt Opitz: Herzogtum Lauenburg: Das Land und seine Geschichte.,2003

Gerhard Meyer: Die Verkoppelung im Herzogtum Lauenburg unter hannoverscher Herrschaft, Hildesheim 1965

Peter Jürs: Chronik der Familie Hack, unveröffentlichtes Manuskript

Kirchenchronik Berkenthin