Adeliges Kl. Berkenthin

Kartenausschnitt von Klein Berkenthin 1776 mit 6 königl. und 12 zu Rondeshagen gehörigen Hofstellen (Kartenausschnitt nachbearbeitet Stabi Berlin).

Im Zehntregister von 1230 taucht neben der „deutschen“ Siedlung Parketin das als Flüchtlingssiedlung beschriebene „Sclavicum Parkethin“ auf, dessen Bewohner offensichtlich Slawen waren.  Sie zahlten keinem Zehnten an den Landesherren, da das Land nicht vermessen und nicht in Hufen eingeteilt war: „Nullum benificium est“. Jedoch hatten auch sie einen Zehnten an den Bischof zu zahlen. Dieser „Slawenzins“ wurde aber nicht nach dem Boden, sondern nach der Gespannhaltung berechnet: Auf einen von einem Ochsen- und Pferdegespann gezogenen Hakenpflug mussten 2 Scheffel Roggen, 12 Pfennige und einen Topp Flachs,  wobei ein Topp ungefähr 40 Handvoll gebrochenen Flachs meint. Klein Berkenthin war ein herzogliches Lehen womit der Herzog die Herren von Parketin vermutlich für ihre lokatorischen Dienste belohnte. Damit nahm das heutige Klein Berkenthin über Jahrhunderte hinweg eine andere Entwicklung als der Kirchort Parketin. 

Wie in anderen Kolonisationsgebieten wirkten auch in der Grafschaft Ratzeburg mächtige adelige Familien am Ausbau des Landes mit. Dazu wurden sie vom Landesherren mit kleineren oder größeren Gebieten belehnt und erhielten zugleich den Auftrag, diese zu besiedeln und zu entwickeln. Sie wurden zu Lokatoren oder, wenn man so will, zu Siedlungsunternehmern. Auch wenn für die Grafschaft Ratzeburg keine sogenannte Lokatorenverträge überliefert sind, so gilt es doch als gesichert, dass auch im Lauenburgischen im 12. und 13. Jahrhundert Adelige mit geschlossenen Gebieten und Dörfern belehnt wurden, über die sie die Grundgerichtsbarkeit, deshalb auch die Bezeichnung Adeliges Gericht, das Zehntrecht und auch Beträge aus der hohen Gerichtsbarkeit erhielten. Zudem dürften sie für die von ihnen ursprünglich selbst bewirtschaftete Hufe Bedefreiheit (Abgabenfreiheit gegenüber dem Landesherren) genossen haben.

Ob die von Parketins  in der beschriebenen Weise bereits als Lokatoren gewirkt haben, kann nicht zweifelsfrei belegt werden. Sicher ist nur, dass die Familie in den Jahren nach 1230 mit einem Teil der Ortschaft Wendisch Parketin belehnt wurde. Wilhelm Biereye, der sich eingehend mit diesem bedeutenden lauenburgischen Adelsgeschlecht beschäftigt hat, sieht die Entwicklung der von Parkenthins folgendermaßen: Das älteste quellenmäßig feststellbare Mitglied der Familie war ein gewisser Nothelm von Göldenitz, der 1230 noch am Leben war und in dieser Zeit in Sierksrade und dem oben bereits erwähnten Hakenbek bei Berkenthin  saß. Er wurde vom Herzog von Sachsen-Lauenburg mit  einem Teil Klein Berkenthins belehnt. Nothulm selbst scheint keine Nachkommen hinterlassen zu haben und so erbte nach seinem Tod sein Bruder Heinrich den Besitz. Nach ihm übernahmen dessen Söhne  Detlef, Eckart und Marquard gemeinsam die Besitzungen. Sie  nannten sich von nun an nach ihren Gütern „de Parkentin“. Dieser Gutsbezirk Klein Berkenthin bestand bis zu seinem Verkauf im Jahr 1882,  wobei allerdings die Besitzer im Laufe der Jahrhunderte mehrfach wechseln sollten, wie noch gezeigt wird. 

Wappen der Familie von Berkenthin
Schon 1240 tauchen die von Parkentins in der schriftlichen Überlieferung wieder auf, als sie allen durchziehenden Lübecker Kaufleuten freie Fahrt auf der Hamburger Straße und die Einrichtung einer Hude zur Stapelung ihrer Waren an der Stecknitz gewährten (UBL, I ,89). In der Folge waren die Parkentins sehr um die Vergrößerung ihres Besitzes bemüht. Zum Ende des 13. Jahrhunderts gehörte ihnen außer Berkenthin u.a. noch Göldenitz, Sierksrade, Hollenbek und in Sandesneben und in Schiphorst einige Hufen.

Die Ritter von Parkentin zeigten sich im Jahre 1314 als eine großzügige Familie. Sie bezahlten den Bau der Sandesnebener Kirche und gewährten zudem auch noch die Mittel zum Unterhalt des Priesters. Es gilt als sicher, dass die von Parkentins 1360 außerdem den Hof Behlendorf, das Dorf und das Patronatsrecht über die dortige Pfarre besessen haben. Das Patronatsrecht konnte durch Hergabe des Baugrundes für eine Kirche oder durch andere Stiftungen für die Kirche erworben werden. Mit dem Patronatsrecht hatten die Parkentins lange Zeit das Vorschlagsrecht für die Besetzung der Behlendorfer Pfarrstelle.

Wie alle anderen Grundherren auch verkauften und verpfändeten die von Parketins Grund und Boden, ja sogar ganze Dörfer, wenn sie wieder einmal knapp bei Kasse waren oder andere Notwendigkeiten vorlagen. 1363 verpfändete Nothelm v. P. die Einkünfte aus den 5 Klein Berkenthiner Hufen. 1377 verschrieb Detlev v. P. zu Behlendorf seinen Töchtern Gheze und Elsabe 4 Hufen „to dem Kalen Campe … mit den koten up der andern zyde der Stekenysse“. 1409 verkaufte Hartwig v. P. Holz „aus dem Kalekamp … by deme Lutken Parkentyner velde und 1441 verkaufte Hartwig v. P. zu Gudow erneut Holz von hier.

mehr zur Familie von Parkenthin s. hier

Wappen der Familie von Berkenthin

Aus den uns vorliegenden Unterlagen können wir nicht ersehen, ob die Parkentins in Berkenthin eine Burganlage besessen haben. Da die Familie aber bis in das Jahr 1497 in der Gemarkung Berkenthin (?) ihren Wohnsitz hatte, ist anzunehmen, dass es hier eine entsprechende Burganlage mit einem Wirtschaftshof gegeben hat, wie sich solche an anderen Rittersitzen in der Regel nachweisen lassen. Allerdings gibt es bis heute keine archäologische Bestätigung dieser Annahme.  

Immerhin findet sich bei dem Lübecker Chronisten Detmar zum Jahr 1386 ein Hinweis, der auf eine Burganlage schließen lassen könnte. In damaligem Niederdeutsch schreibt er:  „Darna des dinxstedaghes in der dridden weken der advente, do was in der nacht so grot blixim und dunner unweder, dat van den weder vorgink vele schones buwes. De torn to parkentin bi lubeke wart nederslagen van deme weder unde vele andere buwes.“  Mit heutigen Worten: Er beklagt, dass es in der dritten Adventswoche des Jahres ein Unwetter gegeben habe, dem der Turm („torn“) zu Berkenthin neben anderen Gebäuden zum Opfer gefallen sei. Einigen Deutungen zufolge könnte es sich dabei um den Kirchturm gehandelt haben,  aber Hermann Hofmeister gibt in seiner Untersuchung zu bedenken, dass der Ausdruck „torn“ bei Detmar als Bezeichnung einer kleinen Befestigung sehr geläufig sei. Gleichzeitig wisse man gar nicht, ob die Kirche in Berkenthin damals überhaupt einen Turm gehabt habe. „So steht nichts im Wege, bei jener Nachricht an einen Ritttersitz in Berkenthin zu denken.“ 

Dabei darf man sich nicht von der Vorstellung romantischer Burganlagen, wie wir sie aus dem mittel- und süddeutschen Raum kennen, leiten lassen. Charakteristisch für diese Turmhügelburgen, die es auch im Lauenburgischen in größerer Zahl gegeben hat und vor allem im 13. Jahrhundert erbaut wurden,  war eine meist runde, niedrige Erdaufschüttung am Rande eines Niederungsgebiets, hier am Rande der Stecknitz. Im Zentrum dieser Erdaufschüttung befand sich ein Fundament, auf dem der steinerne oder hözerne Turm errichtet wurde. D.h. der Turm  wurde nach dem aus dem Französischen entnommenen Begriff la motte (Erdaufwurf) „eingemottet“, so dass die Turmhügelburgen auch als Motten bezeichnet wurden. 

Der Durchmesser dieser Aufschüttungen betrug am Fuß selten mehr als 20  bis 35m im Durchmesser. Wall und Graben und Palisaden schützten den Innenbereich. Dabei konnten die Palisaden an verschiedenen Stellen errichtet werden, z.B. am Fuß des Hügels. Die Lage an der Niederung schützte die Burg zumindest von einer Seite zusätzlich bei Belagerungen. Der eigentliche Turm auf dem Hügel, auch als Bergfried bezeichnet, war mehrstöckig und entweder in Stein, Ziegel, Holz oder Fachwerk ausgeführt. Er diente dem Ritter und seiner Familie als Wohnturm. Von seiner Spitze aus konnte ein Angreifer zudem leicht beschossen werden. Neben der eigentlichen Burg befand sich in der Regel ein ebenfalls eingefasster Wirtschaftshof (Vorburg), welcher wirtschaftlichen Zwecken, etwa der Anlieferung der Naturalabgabe der Dienstleute diente.

Artur Dähn vermutet  die Lage dieser Berkenthiner Burg am östlichen Kanalufer in Groß Berkenthin, wo man noch heute am Rande der Kanalniederung von der Autobrücke kommend rechts ein großes Plateau  (Durchmesser 15 bis 20 m) von beträchtlicher Höhe erkennt. Er geht davon aus, dass es sich hierbei um eine mittelalterliche Aufschüttung handeln könnte, was aufgrund einiger Funde anzunehmen sei. Allerdings sei nicht ganz klar, ob es sich hierbei um den Standort der Burg oder des dazugehörigen Wirtschaftshofes handele. 

Wenn wir jedoch davon ausgehen, dass der Besitz der von Parkentins am westlichen Ufer der Stecknitz lag,  muss diese Theorie als eher unwahrscheinlich gelten, zumindest würden sich aus dieser angenommenen Lage am Ostufer neue Fragen ergeben. Wie auch immer scheint die Suche nach einer möglichen Festung die Fantasien zu allen Zeiten bewegt zu haben. So vermutete der frühere Pastor Wallroth die Lage des Burgplatzes derer von Parkenthin auf dem Flurstück „Kamp“, das sich unterhalb der Straße „Am Friedhof“ direkt am heutigen Kanal befindet.  Die Lage direkt an der ehemaligen Stecknitz, die seiner Meinung nach den Burgbezirk begrenzt habe, wie auch die Größe des Areals ließen ihn auf den wahrscheinlichen Standort schließen.  Auch die Lage der Kirche, die in Sichtweite der Burg auf der gegenüberliegenden Stecknitzseite liege, würden seiner Meinung nach auf diesen Standort hindeuten. Allerdings fehlen auch für diese Theorie archäologische Beweise.  


Wunschburg

Die ungeklärte Frage nach dem Adelssitz (Herrenhaus/Burg) der Parkentins in Klein Berkenthin und der damit verbundene Wunsch eine entsprechende Burganlage zu finden, hat viele Spekulationen befeuert. Und so gibt es dennoch  nicht einen einzigen Beleg für eine entsprechende Anlage auf Berkenthiner Gebiet. Aber ab und an lohnt sich dann doch ein Blick über den Tellerrand, in diesem Fall ein Blick über die Klein Berkenthiner Grenze. Denn gleich auf der anderen Seite der Grenze lag die Göldenitzer Burg und diese ist durchaus urkundlich belegt. 

Die Grenze zwischen Klein Berkenthin und Göldenitz war im Mittelalter vermutlich nicht so klar definiert wie heute, waren doch beide Orte im Besitz der Parkentins, daher war eine klare Abgrenzung auch nicht von Nöten (s.a. heutigen sehr auffälligen Grenzverlauf). Zudem ist auch eher die Göldenitz als ehemaliger Grenzbach zwischen dem Dorf Göldenitz und Klein Berkenthin zu vermuten (s. dazu Kartenausschnitt von 1776)  und damit wäre dann die Burganlage auch mitten auf der Grenze. Was sollte es für einen Sinn machen ein paar hundert Meter weiter eine weitere Burg zu unterhalten? 

Eine Burg ist eine kostspielige Investition, davon unterhält man nicht mehere, wenn man es nicht muss. Nothelm von Göldenitz, welcher ja als Stammvater der Parkentins gilt, gehörten schon um 1215 Dorf und Burg Göldenitz. Die Parkentin blieben im Besitz von Göldenitz bis 1401.

1401 gelangte die Burg Göldenitz zurück an Herzog Erich IV. Lübeck ließ aber in diesem Vertrag festlegen, dass er den Ort nicht wieder befestigen durfte. 1409 genehmigte der Herzog, dass Eccard Parkentin das Dorf Göldenitz an Gottschalk von Züle übertrug, während er selbst von diesem ein Burglehen in Lauenburg übernahm.

Von 1401/ noch 1411 bewohnte die Burg Lüdeke Schack. Wann die Burg eingegangen ist ist unbekannt. 1458 wird die Göldenitzer Mühle, die direkt neben der Burg lag, mit der Ankerschen Mühle an den Lübecker Ratsherr Bernd Darsow verkauft, der auch schon Sierksrade besaß, welches ebenfalls an der Göldenitz liegt und vorher den Parkenthins gehörte. Das bedeutet auch, dass zu diesem Zeitpunkt die Burg keine Bedeutung mehr hatte, sprich vermutlich verfallen war. Beim Neubau der Göldenitzer Mühle 1703 wurde der Burgplatz zum großen Teil abgetragen. 

Ein weiteres Indiz, dass es sich bei der Göldenitzer Burganlage, eigentlich um die „Berkenthiner“ Burg an der Göldenitz gelegen, handelt, ist auch der Platz der Hude, die 1240 mit den Kaufleuten vereinbart wurde. Diese lag offenbar an der Südseite der Einmündung des Göldenitzer Mühlenbaches auf Göldenitzer Gebiet (s. Fluren Große und Kleine Hude) und wurde auch „Berkenthiner Wiese“ genannt. So war dieser Platz durch die Burg geschützt.

Diese Burganlage, trotz ihrer Lage auf Göldenitzer Gebiet, war nur unwesenlich von der Berkenthiner Kirche entfernt. Eine ähnliche Situation findet sich in Krummesse mit der Burg am Westufer der Stecknitz und der Kirche am Ostufer. Ähnlich auch in Genin: Auch hier ist die Kirche am Ostufer und der Ritterhof der Ritter von Moisling  direkt an der Stecknitz am Übergang nach Moisling. All diese Burgen sichern Übergänge über die Stecknitz. Wenn man dazu dann noch die Lage der Mühlen (Brandenmühle, Brömbsenmühle und Göldenitzer Mühle) betrachtet drängt sich fast ein Muster auf.
 
Zudem war der Rechtsbezirk, also das adelige Gericht, nicht an die niederadlige Burg geknüpft, denn in rechtlicher Hinsicht war es unerheblich, ob ein befestigter Wohnsitz zum Gut gehörte oder nicht.
Luftbild + Zeichnung Hofmeister

Kurz zur Göldenitzer Burg von Eberhard Specht

Unter den Burgen an der Stecknitz war das am Rande der Niederung des Mühlenbaches auf der Anhöhe „Golenburg“ gelegene „feste Haus zu Göldenitz“ von besonderer Bedeutung. „Die Burg stand 110 Meter westlich der Hauptstraße des Dorfes. Der Durchmesser des kleinen Rundlings beträgt 21 m, seine Erhebung 1,2 m. Auf der einen Seite hat es den Anschein, als ob ein Graben herumlief, dessen Breite man auf 11 m messen möchte. Genauere Erkenntnis erschwert das Moor, das den Platz umgibt“. Die Burg hat zu Beginn des 15. Jahrhunderts noch bestanden. 1401 bewohnte sie Lüdeke Schack. Damals wurde sie zugleich mit Bergedorf von Lübeck an Herzog Erich IV. wieder abgetreten. In der Auflassungsurkunde vom 13.Juli 1401 steht ausdrücklich: „hoff, dorp, molen vnde veste thor Goltnitze“. Die Auflassung geschah unter der Bedingung, dass weder der Herzog „noch vnse erven vnde nakomelynge noch yemant van undernt wegen den hof, dorp vnde molen Goltnitz furder vesten scholen, wen alse ydt nu ys, ydt en schege by rade vnde volbort der vorbenomeden heren borgermeystere vnde radtmanne tho Lubeke“. Andererseits sollte Göldenitz den Lübeckern in Zeiten der Not weiterhin Schutz bieten: „vorthmer … de veste thor Goltnitze schole den van Lubeke apen slote wesen to allen eren noden“. Wie lange die „Feste“ Göldenitz bestanden hat, ist unbekannt. Beim Bau der Wassermühle am Anfang des 18. Jahrhunderts wurde der Burgplatz zum größten Teil abgetragen, der Rest folgte um 1900 durch den Besitzer Burmester. Die Kuppe wurde im Volksmund als „Burg“ bezeichnet. Bei der Abtragung fanden sich behauene Balken, von denen ein vierkantig zugeschlagener Balken von 0,3 m Durchmesser am Ende zugespitzt war. Auch kamen Mauersteine zum Vorschein. Der ebenfalls mehrfach bezeugte Wirtschaftshof der Parkentin lag westlich der Burg, im gleichen Moor. Dort sind verschiedentlich, zuletzt 1913, Steinfundamente aus Findlingsblöcken, verstärkt durch Pfahlwerk und Bohlen, zutage gekommen. 


s.a. Friedrich Bertheau: Die Politik Lübecks zur Sicherung der Handelswege durch Lauenburg im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert (Seite 38-39)

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Die ehemalige Burganlage in Göldenitz ist heute noch gut mit ihrem kreisförmigen Graben zu erkennen (wechseln auf Bildansicht).

Wer sich eine Vorstellung von so einer damaligen Burganlage machen möchte, dem sei hier ein Nachbau bei Lütjenburg zum Besuch empfohlen: www.turmhuegelburg.de

Turmhügelburg Lütjenburg (Foto © G. Weinberger))

mehr zu Burgen in Schleswig-Holstein hier:

Ansicht von Zecher um 1840 (Lith. W. Heuer)

Für 300 Mark kaufte Berthold von Parkentin (* vor 1440;  † 1519) 1477 das 30 km entfernte Klein Zecher nebst der dazugehörigen Gerichtsbarkeit. Es ist anzunehmen, dass die Parkentins ihren Hauptwohnsitz nun nach Zecher verlegten, denn von 1477 bis 1681 waren die Parkentins Gutsherren von Klein Zecher. Für die Klein Berkenthiner Untertanen  bedeutete dies, dass sie  nun im weit entferten Zecher auf dem Hoffeld ihres Grundherren Hand- und Spanndienste  leisten mussten, so Kobbe. Woher Peter von Kobbe 1836 allerdings seine Informationen über die nach Zecher zu leistenden Hofdienste bezogen hat, ist unklar, zudem gibt es keine Belege darüber, dass allgemein im Lauenburischen zu dieser Zeit (1477) überhaupt schon Hand und Spanndienste geleistet werden mussten. Im Seedorfer Gutsarchiv, worin sich auch die noch verbliebenen Akten zum Gut Zecher befinden, ist lediglich eine Liste mit Klein Berkenthiner Bauern von 1688 erhalten. Daraus geht hervor, dass das Gut Zecher den 4 Hufnern in Klein Berkenthin (Andreas Kahns, Hanß Elers, Jacob Kahns und Jochim Börke) 36 Pfund Heeden gab und entsprechendes Garn erhielt, also die Abgaben u.a. darin bestanden Garn zu spinnen. Zudem ist Klein Berkenthin für die damalige Zeit eine Tagesreise (30 km) von Zecher entfernt. Das hätte zur Folge gehabt, dass man in Zecher den Klein Berkenthinern auch hätte Kost und Logis gewähren müssen, was sehr unwahrscheinlich ist. Vermutlich wurden eher Naturalabgaben vereinbart, die die Klein Berkenthiner am Johannistag und am Martinstag in Zecher abliefern mussten. Dies wurde dann entsprechend alles in einem „Pachtbuch“, das 1630 genannt wird und schon 1580 bestanden hatte, vermerkt.


In der Landbede von 1513 werden erstmals  Klein Berkenthiner Bauern auch namentlich genannt. Es sind: Ryke, Hanß Kantze und de Soltoweske (also die Witwe eines Bauern Soltau). Gutsbesitzer war zu dieser Zeit Hartwig von Perkenthyn (*?; † vor 1550) auf Zecher, dem auch Klein Anker, Lasbek und Siebenbäumen gehörte. Mit der Stadt Lübeck lag er 1540 im Streit wegen der Aufräumung von in die Stecknitz gefallener Bäume (LASH Urk.-Abt. 210 Nr. 678; LASH Abt. 210 Nr. 2548). 1520 werden dann folgende Bauern gelistet: Hans Stracke, Hans Kans, Heine Pallus (he kan nich geven, he hefft 10 Jar up Kruke (?) gegeven, Hans Meiger (1 Kater). 1525 dann: Hans Ryken, Hans Kans, Heinrich Palusche (he kan nich geven) und Hans Meyer. Daraus ergibt sich, dass der adelige Teil Klein Berkenthins aus 3 Hufen und einer Katenstelle bestand und der Hof des Bauern Soltau von Heinrich Pallusch übernommen wurde und Hans Stracke kurzfristig Interimswirt auf der Rikeschen Hofstelle war. 1494 waren es noch vier Hufen und eine Katenstelle.

1550 sind es dann auch wieder vier Hufen und 1 Katenstelle: s. Revers des Barthold von Parkentin [*1531; † 1591], Sohn des Hartwig von Parkentin, zugleich im Namen seiner unmündigen Brüder, nachdem er, seine unmündigen Brüder, ihre Erben und sein Vetter Lorenz von Parkentin zu Preten vom Herzog Franz I. von Sachsen-Lauenburg mit ihrem Stammlehen, dem Burglehen zu Lauenburg nebst Zubehör, vier Leuten auf dem Hohlemwege, einen vor der Brücke, vier Hufnern und ein Kötner zu Klein Berkenthin zur gesamten Hand belehnt worden sind. (LASH Urk.-Abt. 210 Nr. 708)

1567 verpfändete Herzog Franz I. das Gut Anker mit Groß und Klein Berkenthin, Bergrade usw. an Claus Rantzau [*1507; † 1584] , Benedicts Sohn [* ca. 1460; † ca. 1542] und 1569 weiter an Joachim von Platen. (LASH Abt. 210 Nr. 3453)

S.a. Herzog Franz I. von Sachsen-Lauenburg verpfändet 1569 für 10.000 Gulden, rückzahlbar in sechs Jahren in Lübeck, Wismar oder anderswo, dem Joachim von Platen die von Klaus Rantzau besessenen Güter, Hof und Gut zum Anker, Groß und Klein Berkenthin, ausgenommen Schmedickens Dieck, und Berchrode mit allen Gerechtsamen, 1569 (LASH Urk.-Abt. 210 Nr. 798)

Diese beiden Urkunden überraschen doch etwas. Ist doch nun plötzlich 1567 ein Klaus Rantzau bzw. davor sogar der Herzog selbst und nicht Barthold von Perkenthin als Besitzer von Klein Berkenthin genannt. War man da mit den Ortsangaben etwa etwas lässig umgegangen? Grundsätzlich war oft mit der Ortsangabe nicht der ganze Ort gemeint, sondern nur ein Teilbesitz und wie wir später 1660 aus einer Spezifikation erfahren, hatte der Herzog tatsächlich noch eine „wüste Hufe“ in Berkenthin, die aber dann unter Franz II. 1605 ( LASH Urk. Abt. 210 Nr. 981) getauscht wurde und damit später ebenfalls Barthold von Parkentin gehörte.


1580 beschwerte sich der Statthalter Barthold von Parkentin  beim Lübecker Rat über die Dreistigkeit, des Lübecker Klein Berkenthiner Bauernvogten Hans Gerdes in Klein Berkenthin einen weiteren Krug zu unterhalten:  „So gehöret mir auch die Kruegstedte bin den Lübischen auch keinen Kruegs im dorff gestendigh, haben sich auch bey meinen Eltern auch meinen Zeiten keines Kruges in Lütken Barkentin unterfangen.“ 50 Jahre später, im Sommer 1630, mußte sich Hartwig von Perkenthin, Ratzeburger Domprobst und Erbgesessen auf Groß und Klein Zecher, Klein Berkenthin  [*1578; † 1642] über die gleiche Eigenmächtigkeit diesmal des Lübecker Bauernvogten Heinrich Kop beim Lübecker Rat beschweren (mehr dazu s. Kruggerechtigkeit(AHL ASA Int. Nr. 29196).

1595 setzen dann auch wieder die Quellen zur Bauernvogtfamilie Kans (Kahns, Canitz u.ä. s. Höfe), die schon zu dieser Zeit nachweislich das Krugrecht hatten, ein, heute Hof Meyer am Kanal.

1604 lag Barthold von Perkenthin [* um 1575; † 1637] Sohn des obigen, mit seinem Gutsnachbarn Claus von Tode  [*1560; † 1606], Herr auf Rondeshagen, im Grenzstreit. Von Tode hatte 1595 eine neue Wassermühle, auf seinem Grund angelegt. Der neue Stauteich überflutete nun aber auch einen kleinen Teil der Klein Berkenthiner Feldmark. Das war natürlich nicht akzeptabel. So erklärte sich von Tode schließlich bereit einen Damm zu bauen, der das Klein Berkenthiener Gebiet vor Überflutung schützen sollte.

Siegel Hartwig von Parkentin (Foto © G. Weinberger)

1603 kommt es zu einem Streit zwischen der Hansestadt Lübeck und Hartwig von Parkentin [*1578; † 1642] über die Zugehörigkeit eines Stück Landes am Hamburger Weg, der beide Parteien noch über 30 Jahre hinaus beschäfftigen sollte. So wurden der Ritzerauer Vogt, Erich Post und einige Klein Berkenthiner Bauern vereidigt und nach den Bestizverhältnissen, soweit sie sich erinnern konnten, befragt. 

1607 ließ Hartwig von Parkentin einen Zaun den die Lübecker errichtet hatten wieder abreissen.

1607 wird dann Hartich von Parkentin zum Zecher bei einer Urfehde des Schleusenmeisters Jochim Möller als Gutsherr genannt.


1616 ist uns dann ein trauriger Unfall überliefert: Jürgen, ein Knäblein von 5 viertel Jahren, sein Vater hat geheißen, Jacob Kanß ein haußman, und gewahnet zu Berkentin under Hartig von Berkentin, ist Anno 1616, den 11 Augusti umb 10 Uhr, als es auß seines vaters Hause, welches kaum 3. oder 4. Schritt weit von der Stekenitz gelegen, gegangen, in die Stecknitz gefallen und ertruncken, und ob wol die Eltern das Kind auß dem Waßer genommen, und in das Hauß getragen, haben Sie es doch in Jegenwertigkeit der Gerichtsherrn Herrn Lüneborges, und der Gerichtsdiener, sowol des Pastoren und anderer Hausleute gegenwertigkeit wieder auß Waßer an die Stegnitz gelegt, und ist alsbald das gewöhnliche farrecht hart an der Stekentz gehalten, Zeugen sein der Pastor Johann Ißbeen, des kindes Vater Jacob Kanß, Hanß Horman der Baurvoigt, und Hanß Schütte, alle im Dörffe Barkentin wonhaftig, ist geschehen den 12. Augusti des Morgents vor 6 Uhr.


Hof Mechow Wohnsitz des Ratzeburger Domherrn von Parkentin

Am 14.  November 1619 mußte sich der Klein Berkenthiner Gutsherr von Parkenthin erneut beim Lübecker Rat beschweren, weil auf dem Damm bei der Schleuse, den die Klein Berkenthiner als Fuhrweg schon „von undenkliche Jahren hero gehabt“ ein Pfahl errichtet war, der die Durchfahrt nun versperrte. Von Parkenthin selbst wurde dadurch genötigt eine Nacht in Groß Berkenthin zu verbringen, weil er dadurch nicht nach Klein Berkenthin gelangen konnte. Zudem hatte dann noch der Schleusenmeister widerrechtlich ein Backhaus auf seinem adeligem Grund errichtet. Daraufhin entsandte der Lübecker Rat am 19. November die Ratsmitglieder Johann Paulsen und Heinrich Crumstroh samt eines Doktors der Rechte, Martin Nordan [*?; † 1620] nach Klein Berkenthin, um dort entsprechend Zeugen zu befragen. Der ehemalige Ritzerauer Vogt Erich Post sagte aus, dass der Herr von Parkenthin selbst damals vor 9 Jahren Holz und Buschwerk für die Sicherung des Dammes geliefert hätte und von da an niemandem gestattet war, den Damm zur Überfahrt zu nutzen, sondern alle die sogenannte Kuhfurt Richtung Kählstorf zu nehmen hatten. Der siebzigjährige Stecknitzfahrer und Holzkäufer Paul Wefer berichtete, das schon zu Zeiten seines Großvaters, als Hans Rike noch Schleusenmeister war, auch schon der Damm nicht zur Überfahrt benutzt werden durfte und das bei Hochwasser sonst die Hollenbeker Pflegen als nächste Querung genommen wurde. Unterm Strich also aus Sicht des Lübecker Rates alles rechtens war. 

Aber von Parkentin gab sich noch nicht geschlagen. Mit einem weiteren Schreiben vom 25. November wiederholte er seinen und seiner Untertanen Anspruch über den Damm fahren zu dürfen. Als Kompromis schlug er vor, dort anstelle des behindernden Pfahles einen Schlagbaum zu errichten, so dass nur er und seine Klein Berkenthiner Untertanen den Damm befahren durften. Auch hatte er dem vorangegangenen Schleusenmeister gestattet seinen Kohlgarten gegen eine Gebühr auf seinen Grund zu erweitern. Also wenn der jetzige weiterhin die Gebühr zahlen würde, könnte alles beim alten bleiben. Doch das auf dem selben Grund errichtete Backhaus müßte wieder abgerissen werden. Aber der Rat reagierte nicht. So sendet von Parkentin am 27. März 1620 von seinem Hof in Mechow ein weiteres Mahnschreiben in dieser Angelegenheit. Aber auch dieses Schreiben bleibt unbeantwortet und so muss von Parkentin am 24. April 1620 wiederholt an den Rat schreiben. So ergeht dann doch endlich ein Ratsdekret in dem von Parkentin und seinen Untertanen die Überfahrt erlaubt bleiben soll. Das Backhaus aber , da es schon mehrere Jahrzente dort stünde, sollte bleiben wo es ist.

Von Parkentin dachte aber noch nicht daran jetzt klein bei zu geben. Die Sache mit dem Backhaus war noch nicht erledigt. Egal wie lange es dort schon gestanden haben mag, stand es doch auf seinem Grund und sollte weg. Auch sollte sich der Schleusenmeister an die vereinbarte Stauhöhe halten und so schrieb er am 15. Juni 1620 von Zecher erneut an den Rat.

Schleusenmeisterhaus mit Scheune und Backhaus um 1895 (Ausschnitt Foto Album H. Schwarz)

1630 musste sich Hartwig von Parkenthin wieder beim Lübecker Rat wegen der Stecknitzstauung beschweren. War doch klar vereinbart worden, dass die Stecknitz nur bis zum „Adler“ (Staumal in Form eines Lübschen Adlers) gestaut werden durfte. Daran hatte sich der Schleusenmeister aber wiederholt nicht so recht gehalten, so dass schwere Schäden an den Häusern des Klein Berkenthiner Bauernvogten Jacob Kahns und des Bauern Leßau entstanden waren. Parkentin wieß nochmals auf die Einhaltung des Staumals hin und bat den Rat das Ufer mit Pfählen und Brettern zu sichern, um zukünftige weitere Schäden zu vermeiden. 

Auch beschwerte sich Hartwig von Parkentin über den Ritzerauer Holzvogten. Dieser hatte einem Klein Berkenthiner (vermutl. ebenfalls der Bauernvogt Jacob Kahns) einen Stecknitzkahn zerhauen, weil dieser damit auf der Stecknitz Fische gefangen hatte. Der Holzvogt glaubte im Sinne seiner Lübschen Hoheit gehandelt zu haben, war doch die Stecknitz Lübecker Hoheitsgebiet und die Berkenthiner nicht berechtigt dort Fische zu fangen. Von Parkentin sah dies aber als unbefugten Eingriff in seine adelige Gerichtsbarkeit. Ja, der Bauer hatte wohl widerrechtlich auch Fische gefangen, aber hauptsächlich diente ihm dieser Kahn, um zu seinen auf Groß Berkenthiner Seite gelegenen Wiesen, das Heu einzuholen und den dort angebauten Hopfen zu seinen Hof zu bringen. Und zu diesem Zweck war ihm dieser Kahn auch erlaubt worden. Von Parkenthin ersuchte den Rat den Kahn zu ersetzen und dessen Vogt anzuweisen in Zukunft solche Eigenmächtigkeiten zu unterlassen. 1636 bestätigt Herzog August von Sachsen-Lauenburg Hartwig von Berkenthin seinen Besitz u.a. an Klein Berkenthin ( LASH Urk. Abt. 210 Nr. 981).

Mit dem Tod Hartwig von Parkentins 1642 geht Klein Berkenthin an seinen gleichnamigen Sohn über. In einer „Specifikation“ von 1660 gab er an:  Parkentin: 4 besetzte „Baustedte“, 1 besetzter Kossat. 1 unbesetzte „Baustedte“. Die Untertanen sind vom Kriege „sehr verdorben und beij letzter Kriegs Unruhe mehrenteils umb all Ihr Vieh gebracht worden“. weiter dann: “Meines wissent ist von denen von Mir ietzo Zu Leehn tragenden Gütern nichts verendert, alles dass beij Lebezeiten Herrn Herzog Frantzen Fürstl. Dl. Hochseel: Andenkens die zur Lauenb. Zum Burglehn gehörten Leuten mit Meinem seel. Vattern, vor eine wüste Huefe zu Kleinen Berckentien, vermüge Tauschbriefs, vertauschet worden“ (von Warnstedt in LbH NF ; LAS Urk.Abt. 210 Nr. 3443).

Hartwig von Parkentin starb 1665 ohne Leibeserben. Der Besitz Groß Zecher fiel an seinen Vetter auf Bolz Friedrich Ulrich von Berkenthin.

1679 verstarb Friedrich Ulrich von Berkenthin (*1626; † 1679) und Groß Zecher mit Klein Berkenthin gingen 1680 an seinen Sohn Barthold Dietrich von Berkenthin. Wegen der großen Schuldenlast, die ihm sein Vater hinterlassen hatte, mußte er aber Groß Zecher mit Klein Berkenthin 1681 an Herrn Hieronymus von Witzendorf (*1627; † 1690) verkaufen. 

In der Zeit derer von Witzendorf setzen dann auch wieder die Quellen zu den Bauern ein. Siehe Liste oben von 1688 über die Abgaben der Klein Berkenthiner Bauern.

Ansicht Klein Berkenthim 1898 mit Stecknitz und alter Kirchsteigbrücke (Ausschnitt Sammlung G. Weinberger)
Herrenhaus Rondeshagen 1906 (Ansichtskarte Sammlung G. Weinberger)

1704 kaufte Obrist (Oberst) Christian Friedrich von Tode (* 1682; † 1720), der Ältere, Gutsherr auf Rondeshagen, das Gut Klein Berkenthin von Dechant Dietrich Wilhelm von Witzendorf. Im Kaufvertrag wurde ihm dort die Hohe und Niedere Gerichtsbarkeit sowie die Kruggerechtigkeit (Schankerlaubnis) zuerkannt. Am 15. Dezember 1711 erfolgte dann die offizielle Konfirmation dieses Kaufvertags durch Kurfürst Georg Ludwig.

Christian Friedrich von Tode wurde am 22. August 1682 in Rondeshagen geboren. Er studierte 1706 in Jena und heiratete 1717 die Tochter des Bliestorfer Gutsherren Sophie Wilhelmine von Wickede. Sie hatten nur zwei Kinder, da er schon 1719 im Alter von nur 38 Jahren verstarb.

Der 1718 geborene Erbe Thomas Heinrich war noch ein Kleinkind,  und so mußte nun die hochschwangere Witwe die Güter verwalten. Der kleine Thomas Heinrich verstarb dann aber ebenfalls früh, so dass Christian Friedrich von Tode der Jüngere (*1720; † 1785), der seinen Vater nie gesehen hatte, mit erlangter Volljährigkeit Alleinerbe von Rondeshagen und Klein Berkenthin wurde. Er verstarb 1785 kinderlos, sodass der Besitz an seine Witwe Eleonore Hedwig Esther von Tode, geborene von Zastrow überging, die dann im selben Jahr Klein Berkenthin wieder verkaufte.

Quellen: Ehemalige von Witzendorffische Gutsleute zu Klein Berkenthin ./. von Toden zu Rondeshagen wegen Dienstpflichtigkeit, 1713, KrA RZ Abt. 10 Nr. 151; Beschwerde der Hausleute in Klein Berkenthin über die Hofdienste, 1712-1714, LASH Abt. 65.3 Nr. 280; Auflassung einiger zum Gut Zecher gehöriger, in Klein Berkenthin belegener Hintersassen seitens des Lübischen Domdechanten Dietrich Wilhelm v. Witzendorff an Christian Friedrich v. Tode zu Rondeshagen und Beschwerde der Hintersassen über die von ihnen nach Rondeshagen zu leistenden Hofdienste (1605) 1708-1712, LASH Abt. 210 Nr. 3472

 


Klein Berkenthin im Siebenjährigen Krieg (1756-1763)

1758 fertigte Christian Friedrich von Tode eine Aufstellung der wehrfähigen Rondeshagener und Klein Berkenthiner ab 16 Jahren an. Hiernach war ein Klein Berkenthiner, Johann Jürgen Junge (*1735), der einzige Bewohner, der zum Kriegsdienst eingezogen werden konnte. Ob dies geschah, wissen wir nicht. Kätner Junge war der Sohn des gleichnamigen Leinewebers. Vermutlich 1763 übernahm sein älterer Bruder, Hans Jürgen, die Hofstelle. Von Johann Jürgen Junge selbst hören wir nach 1758 aber auch nichts mehr, so dass er vermutlich auch gezogen wurde.

Gericht Rondeshagen et Klein Berckentin

Designatio

Aller und jeder Einwohner mit Ihren sämtlichen gegenwärtig anwesenden Söhnen welche im Monath Januar 1758 von 16 Jahren und darüber befunden worden an den Herrn Ober Amtman Chapuzau auf Befehl  …. des Printz Ferdinand General Chef der aliirten Armee, übergeben M auf dem  zach Lande.

Gericht Klein = Berckentin

1. Kahntz, Vollhufner, 1, Claus Voss, Knecht (24 Jahre) kann nicht dienen weil er ein ausländer

2. Hinr. Dohrendorf, Vollhufner

3. Hans Dohrendorf, Vollhufner

4 Gävert , 1, Hir. Koop, Knecht (22 Jahre) muß als knecht bey der stelle bleiben

5. Albr. Kahntz, 1/2 Hufner Söhne: 1. Jürg. Hinr. (24 Jahre), 2. Johan (19 Jahre), können nicht dienen weil der Vater alt

6. Joh. Junge, Kätner, ist dienstpflichtig uthan abkömig

7. Bohnsack , Kätner

8. Wulff , Kätner

9. Seeman, Kühhirte

Anzahl derer jenigen welche ohne Contradiction Recrüten werden können: 1 (s. 6. J. Junge)

 

1766 Verzeichnis der Wohnhäuser in den Gerichten Rondeshagen und Klein Berkenthin


Wappen Familie von Tode

 
Gerichtsbarkeit

Der Gutsherr war als solcher befugt, die niedere Gerichtsbarkeit gegenüber seinen Untertanen selbst auszuüben. Bei fehlender Qualifikation oder falls bestimmte staatliche Gesetze dies vorschrieben, musste er die Gerichtsbarkeit durch eigene von ihm bestellte Rechtsgelehrte (Gerichtshalter, Pfleger, Gerichtsverwalter, Justitiare) ausüben lassen. So wurden die Klein Berkenthiner bei den meisten Streitfällen in der Rondeshagener Zeit auf den Gutshof der Familie von Tode zitiert, wo über deren Fall befunden wurde. Die hohe Gerichtsbarkeit, die sogenannte Blutsgerichtsbarkeit, blieb jedoch seit Alters her dem Landesherren und somit dem Hohen Gericht in Ratzeburg vorbehalten.

Fälle, in die neben den eignen Gutsuntertanen noch andere beteiligt waren, wurden ebenfalls in der Regel vor dem Ratzeburger Amt verhandelt. Auch wenn die Justiz noch weit von heutigen Rechtsnormen entfernt war, so lebten unsere Vorfahren in der frühen Neuzeit doch keinesfalls in einem rechtsfreien Raum. Umfangreiche Gerichtsakten zeugen noch heute davon, dass viele Vergehen zur Anzeige gebracht wurden über die häufig lange prozessiert wurde.

Auch bei Beschwerden und Klagen gegenüber der Obrigkeit war der untertänige Bauer keinesfalls der Willkür des Gerichtsherren ausgesetzt, solange er sich auf Rechtsgrundsätze berufen konnte. In Höfe- und Grundstückangelegenheiten galt das auf altem Herkommen beruhende, wenn auch nirgendwo schriftlich festgehaltene (Meyer-)Recht. Bei allen anderen Rechtsfällen wurde nach althergebrachten Rechtsgrundsätzen, die letztendlich auf altem Sachsenrecht beruhten, entschieden. Stand Aussage gegen Aussage, wurden Zeugen befragt und nicht selten ging dem  Urteil ein längerer Schriftwechsel mit allen beteiligten Stellen voraus. Und in vielen Fällen  war das Bemühen um eine ausgleichende und einvernehmliche Lösung zu erkennen!

Beleidigungen, Körperverletzung, Unterschlagungen  

Die Gerichtsakten des Gutes Rondeshagen und Klein Berkenthin beginnen mit dem Jahr 1720 also mit der Witwenschaft der Sophie Wilhelmine von Tode. Und so heisst es auch am 8. November 1720 „In gegenwart Frau Sophia v. Wickede, Witwe v. Toden auf Rondeshagen“.

Die Akten sind ein Kaleidoskop ganz besonderer Art. Ermöglichen sie uns doch indirekt Einblicke in die Lebenswelt der Menschen jener Zeit zu gewinnen. Zugleich zeigen sie wie pragmatisch und lösungsorientiert die Rechtsprechung damals war.

(KARZ GA Rondeshagen Nr. 290 s. Gerichtsprotokollbuch 1720-1753 darin z.B. Vernehmung von Klein Berkenthiner Gutsleuten durch das Gericht Rondeshagen wegen des mit dem Gericht Kulpin streitigen Plaggenhauens am Faulen Berge, 1758; Irrungen zwischen Herrn von Tode und dem Gut Kulpin wegen einer Beschwerde des Hauswirts H. H. Dohrendorf zu Göldenitz über einige Klein Berkenthiner Hauswirte, 1767; )

 



Diensttage

1720 Berkenthiner Haußleute übergeben ihre Bücher begehren richtigkeit ihrer Contribution zu treffen … Hinrich Canis hat 3 Jahre hero 2 Tage so lange die Saat Zeit wäret mit der Spannung gedienet, saget aber daß er nicht weiter solches thun kan in dem er nur 1 Tag vor dem gedienet. Allderweil er nun sich auswillkühret so lange er sein Schuld nicht zahlet, so wolte er 2 Tage dienen, wobey es gelassen und ihm bedeutet, wo er den Tag nicht dienen wolte, so müste er die Schuld zahlen; so dann wäre er frey.


1720: Claus Canis [der Bauernvogt] ersuchet umb einen Bl..niß?, daß er vor 3 Jahren sein Hauß gantz neu auffbauen lassen, bittet um Befreiung von der Contribution um 2 Jahre.


 
Pferdediebstahl der besonderen Art

Im Jahre 1766 beschäftigt die Klage des Schleusenwärters Vick gegen die gutsuntertänigen Bauern Dorendorf und Thoren aus Klein Berkenthin das Ratzeburger Gericht und den Obrist Lieutntant von Thoden gleichermaßen. Vick, dessen Anwesenm das Schleusenwärterhaus, zu dem Amtsdorf Klein Berkenthin gerechnet wurde,  gab zu Protokoll, dass ihm zwei Pferde, die er auf deiner Buschkoppel am Kanal angetüdert  habe, von den beiden Beklagten losgebunden worden und  nach Klein Berkenthin getrieben worden seien. Sie würden sich nun weigern, die Tiere ohne Hergabe eines Pfands wieder herzugeben, mit der Begründung, die Buschkoppel gehöre zu dem Gutsdorf Klein Berkenthin und somit nicht zur Schleuse. Da sich die tatsächlichen Besitzverhältnisse nicht ohne weiteres nachweisen ließen, entspann sich ein langer Schriftwechsel zwischen dem Rondeshagener Gutsherren und dem Amt in Ratzeburg. Erst als die beiden ältesten Eingesessenen des Dorfes Hinrich Erdmann, 68 Jahre, und Hinrich Voß, 77 Jahre, nach der Aufforderung, unbedingt die Wahrheit zu sagen und unter Eid erklärt hatten, der Schleusenwärter habe die besagte Buschkoppel schon seit Menschengedenken genutzt, konnte eine Klärung herbeigeführt werden. Dorendorf und Thoren wurden aufgefordert, die Pferde wieder herzugeben. Gleichzeitig wurde verfügt, dass zwischen den beiden Dorfschaften ein einvernehmlicher Tausch dieser Koppel gegen einen anderen Platz zur Verfügung des Schleusenwärters vorgenommen werden sollte.


Frachtschulden

Im Januar 1769 gab der Fuhrmann Hans Hinrich Thoren aus  Klein Berkenthin zu Protokoll, dass ihm der Kaufmann Weigel aus Lübeck seine Fracht, die er im Auftrag der Spediteure Reineken Erben und Röerup aus Lüneburg ausgeführt habe, nicht bezahlen wolle. Es folgte ein jahrelanger  Schriftwechsel, den Gutsherr von Thoden für ihn führte, da Thoren selbst weder lesen noch schreiben konnte. Am Ende verurteilte ein Lüneburger Gericht die beiden Spediteure dazu, die Frachtkosten zu zahlen.


Beleidigung

Ebenfalls im Januar 1769 zeigte der Groß Berkenthiner Küster Casimir den Klein Berkenthiner Bauervogt Kahns an, der ihn in Ausübung seines Dienstes als „lausigen Dieb“ bezeichnet habe.


Körperverletzung

Im selben Jahr 1769 klagte eine Marie Grovesche (?) gegen einen gewissen Hans Vorrath, der handgreiflich gegen ein junges Mädchen geworden sein soll. Er habe sie an der Gurgel gefasst. Das Vergehen wurde mit 1 Taler Strafe geahndet.


Kneipenschlägerei auf der Donnerschleuse

Im Jahre 1770 gaben die Klein Berkenthiner Peter Hinrich Schütt und Hans Wulf zu, an einem Saufgelage und einer Schlägerei an der Donnerschleuse beteiligt gewesen zu sein. Die Ratzeburger Amtmänner Kaufmann und Kirchhoff, vor denen der Fall verhandelt worden war, wollten sich nach dem Geständnis darum bemühen, die verhängte Strafe von 16 Pfennigen noch zu mindern.


Mehlschulden

1782 klagte der Müller Pape (Hans Fried., Müller Göldenitz 1754-1775) gegen den Häusling Hans Jochen Hagemann aus Klein Berkenthin, dass der ihm das Mehl nicht bezahlt habe.


 
 
Wappen der Familien von der Decken

Als der Obrist Christian Friedrich von Tode 1785 verstarb, verkaufte seine Witwe das Gut Klein Berkenthin an die Gebrüder von der Decken. So wurde Klein Berkenthin jetzt vom Melkhof in Mecklenburg aus bewirtschaftet.

Gutshaus Melkhof/Meckl. (vorm Umbau 1888)

 

Dietrich Jürgen von der Decken (*1738, † 1760) Capitain in der Hannoverschen Fußgarde blieb am 28. Nov. 1760 im Gefechte bei Hedemünden. „Das Lehngut Kl. Berkenthin ist ein Andenken an seine Tapferkeit.“ so heisst es in der Genealogie der Familie von der Decken (2. Abt. Neuere Geschichte. Abschnitt II. Die eigentliche Genealogie, oder zusammenhängende Stamm-Tafeln der Familie). Wie das allerdings gemeint sein soll ist unklar. Liegt der Tod doch 25 Jahre vor dem Erwerb der Brüder von der Decken 1785.

Klaus von der Decken

Neuer Besitzer war nun der Kgl. hannoversche Premierminister Klaus von der Decken, (*1742, † 1826). Dieser war Herr auf Rittershausen, Feldhof, Drochtersen, Wischhof im Amt Freiburg, Klein Berkenthin, Melkhof, Langenheide und Jesow im Amt Lübtheen. Von der Decken war zweimal verhairatet: 1. 1779 mit Dorothea von Hanstein (*1757; † 1798) und 2. 1800 mit Juliane von Eickstedt-Peterswalde (*1742; † 1824) verwitwete von Bismark und verwitwete von Wangenheim. Er leitete in der Landesregierung das Brem- und Verdensche, Hadelnsche, Lauenburgische und Bentheimsche Departement (1776 bis 1807 und 1813 bis 1823). 


1826 wurde Klein Berkenthin dann vererbt an seinen Sohn  Ernst Carl von der Decken (*1796; †1846) auf Melkof.


Karl Klaus von der Decken

Dann an seinen Enkel, den berühmten Afrikaforscher und Botaniker (mehr hier) Karl Klaus von der Decken (* 8. August 1833 in Kotzen, Brandenburg; † 2. Oktober 1865 in der Nähe von Baardheere, Somalia). 


Von 1826 bis 1861 war der Hannoversche Regierungsrat, Friedrich Georg von der Decken (*1791; † 1861) Besitzer. 


Julius Claus von der Decken

Ihm folgt sein älterer Bruder als letzter dieser Familie 1862 Julius Claus von der Decken (*1827; † 1867). Dieser verkaufte Klein Berkenthin kurz vor seinem Tod 1866 an Detlev von Bülow (*1829; † 1886) auf Gudow.

Die Gutsherrschaft endete 1876. 1880 wurden die einzelnen grundherrschaftlichen Felder und ein 80 Hektar großer Wald (die Große Hufe) an die Bauern von Klein Berkenthin, an einige anliegende Hufner veräußert, womit schlußendlich das adelige Gericht aufhörte zu bestehen.


aus einer Statistik von 1802

Ertrag der Ernte in Kl. Berkenthin:  10 Sack Weizen, 123 Roggen, 20 Sack Gerste, 130 Sack Hafer, 50 Sack Erbsen, 97 Sack Kartoffeln, 50 Fuder Heu, 180 Fuder Stroh


weitere Rechtsfälle aus der Zeit der Familie von der Decken
Trotz Verkauf des Gutes Klein Berkenthin an die Familie von der Decken 1785 bleib die Gerichtsbarkeit Klein Berkenthins mit Rondeshagen verbunden. Dies hing mit dem sogenannten Gerichtshalter zusammen, einem Rechtsgelehrten der vom Gutsherrn benannt wurde und die Rechtssprechung ausübte. Da Melkhof in Mecklenburg lag und weit entfernt war, einigten sich die neuen Rondeshagener und die Melkhofer Gutsherren offenbar  immer auf die selbe Person, so dass nach 1785 bis zur Integration in den Preußischen Staat 1867 alles beim Alten blieb.
 
Der Ratzeburger Amtmann Joachim Bernhard Susemihl (*1788; †1860) ist von 1827 bis 1860 hier Gerichtsherr, vertritt also in Rechtsangelegenheiten die Gutsherrschaft. Sein Vorgänger war der königl. dänische Justizrat, Land- und Lehnsfiscal sowie Prokurator Wilhelm Georg Christian Sponagel (*1763; †1830) der selbst von 1818 bis zu seinem Tod 1830 auf Rondeshagen wohnte.
 

Futterklau

Der Hufner Heinrich Soltau aus Groß Berkenthin beklagte 1786, dass ihm der Arbeitsmann Hans Heinrich Wulf im vergangenen Sommer Futter und Reet aus der Wiese geschnitten habe. Wulf wurde für schuldig befunden, und da er den Schadenschlecht abgearbeitet hatte, musste er zur Strafe zahlen.


Misshandlung

Im selben Jahr brachte die Ehefrau des Schusters Rath aus Klein Berkenthin ihren Bruder Hans Heinrich Wulff, der mit ihr in einem Katen wohnte, zur Anzeige. Er habe sie misshandelt undwurde entsprechend für schuldig befunden und zu 4 Stunden Gefängnis verurteilt.


Holzdiebstahl

1788 traf ein Schreiben aus Lübeck in Rondeshagen ein, in dem Berkenthiner Gutsuntertanen Holzdiebstahl, einem recht häufigen Delikt jener Tage, vorgeworfen wurde. Und zwar sollen die Diebe wertvolles Eichenholz aus dem zu Lübeck gehörenden Sierksrader Wald  gestohlen haben. Zum Leidwesen der Diebe wurde das Holz dann noch in deren Häuser vorgefunden. Die Beschuldigten, die Witwe des Hans Hinrich Thoren, deren ältester Sohn und ein gewisser Peter Schütt sollten sich am 10. des Monats in der Cämmereistube zu Lübeck einfinden.


Üble Nachrede

1792 wurde der Kätner Hans Jürgen Voß bei Gericht vorstellig und beschwerte sich, dass der Bauervogt Kahns seine Frau verprügelt und deren Sohn geschlagen habe und schließlich Voß selbst in die Stecknitz geworfen habe. Angeblich habe aber Voß vorher üble Nachrede über den Bauervogt verbreitet, dass der nämlich mit der Frau des Hans Ehlers Ehebruch begangen habe. Es wurde ein Vergleich geschlossen, nach dem Kätner Voß eine Ehrenerklärung abgeben sollte und der Bauervogt eine Geldstrafe von 2 Rth. Zahlen musste.


Viehfraß

Am 23.04.1792 wandte sich der Kätner Hans Hinrich Thoren aus Klein Berkenthin gegen den Hufner Johann Dorendorff aus Groß Berkenthin, weil dessen vier Pferde in seiner Koppel gewesen seien, die mit Hafer und Erbsen bestellt waren. Der Schaden wurde von beiden Berkenthiner Bauervögten taxiert und musste ersetzt werden.


Körperverletzung mit Beleidigung

Der Dienstknecht Johann Friedrich Clasen aus Groß Berkenthin verklagte im Jahre 1800 den Dienstknecht Jochen Hinrich Wulf aus Klein Berkenthin. Der Beklagte soll den Kläger bei den Haaren gefasst und diesen dann mehrfach auf den Boden geschlagen haben. Auch nach 8 Tagen habe dieser immer noch Kopfschmerzen gehabt. Er bat darum, den Beklagten zu bestrafen und auch ebenfalls dafür, dass er ihn „für einen Hund gescholten habe.“


Flurschaden

Im selben Jahr klagte der Vollhufner Thoren auf Schadenersatz gegen den Pächter Bluer aus Göldenitz, dessen Kühe im vergangenen Jahren in seinem schon in Ähren stehenden Roggen gewesen seien und erheblichen Schaden gemacht hätte. Der Schaden sollte taxiert werden, um dem Kläger zu einem angemessenen Ausgleich zu verhelfen. 


Klein Berkenthin gegen Klein Berkenthin

1806 beschwerte sich die ganze Dorfschaft des Amtsdorfes Klein Berkenthin über die gutsuntertänige Dorfschaft Klein Berkenthin, welche die Redder mit den Gänsen betreiben würden, „was sich nicht gehöre.“ Die Klageführer erhielten Recht und insbesondere dem Mitbeklagten Dorendorf wurde verboten, seine Gänse weiterhin in die Redder zu treiben. 


Übler Zeitgenosse

Ein unleidlicher Zeitgenosse scheint der Soldat Friedrich Evers, gewesen zu sein, der möglicherweise zur Zeit der Napoleonischen Kriege nur in Klein Berkenthin einquartiert war. Innerhalb weniger Tage liefen 1806 gegen ihn gleich zwei Klagen ein. Zunächst wurde er von der Anna Margaretha Grellen aus Culpin wegen Beleidigung u.a. angeklagt. Wenig später wurde er von dem Dienstknecht August Koop aus Meidelsdorf bezichtigt, er habe auf dem gemeinsamen Weg zu Fuß von Lübeck her unter der Beschuldigung „Spitzbube“ versucht, ihn umzubringen.



Quellen

LASH Abt. 210 Nr. 3476
Das Lehngut Klein Berkenthin im Besitze der v. Tode und Übergang des Gutes in den Besitz der Brüder von der Decken sowie deren Gesuch um Gestattung von Holzhieb und anderweitige Verwendung des Forstgrundes Laufzeit 1724. 1733 (1764) 1785-1792


KrA RZ Abt. 307.GA Nr. 207
Bestellung des Landrats von Schrader zum Litis curatore der Witwe des Obristlieutenants von Toden auf Rondeshagen Laufzeit 1785-1786 Enthält Enthält u.a.:
Bericht des Juristiars Mackeprang über das Gut Klein Berkenthin, Belehnung des von den Decken und Auslieferung des dortigen Gutsarchivs an Mackeprang


LASH Abt. 216 Nr. 233
Die Söhne des Landrats v. d. Decken als Lehnsträger von Klein Berkenthin ./. die Witwe des Oberstlieutnants Toden in pto. separatonis feudi ab allodio. Laufzeit 1786-1790


LASH Abt. 217 Nr. 69
Regierungsrat v. der Decken für sich und namens seiner Brüder ./. die Witwe Oberstleutnantin v. Toden zu Rondeshagen wegen Trennung des Lehns vom Allod zu Klein Berkenthin Laufzeit (1711-) 1786-1791


LASH Abt. 211 Nr. 84
Der Gebrüder v. der Decken Gesuch um einen Konsens zum Holzhieb auf dem Gute Klein Berkenthin Laufzeit 1791-1793


LASH Abt. 210 Nr. 3478
Lehnsmutung durch den hannöverschen Staatsminister Claus von der Decken Laufzeit (1796. 1814) 1818-1824


LASH Abt. 210 Nr. 3479
Lehnsmutungen durch den Regierungsrat Friedrich Georg von der Decken Laufzeit 1827-1852


LASH Abt. 210 Nr. 3480
Gesuch des Friedrich Georg von der Decken zu Klein Berkenthin um Abtretung der Patrimonial-Jurisdiktion an die Landesherrschaft Laufzeit 1835-1836


LASH Abt. 66 Nr. 10913
Gesuch des Besitzers von Klein Berkenthin Regierungsrat Friedrich Georg von der Decken wegen Abtretung der Patrimonialgerichtsbarkeit dieses Gutes an die Landesherrschaft, Herzogtum Lauenburg Laufzeit 1836


LASH Abt. 80 Nr. 2981
Erteilung eines Lehnbriefes über das Lehngut Klein Berkenthin an den Rittergutsbesitzer Julius Claus C. von der Decken Laufzeit 1862-1865 Alte Archivsignatur Abt. 80 D I 4, Nr. 118


LASH Abt. 210 Nr. 3481
Lehnsmutungen durch Julius von der Decken zu Dziwenthine bei Breslau bzw. Melkhof in Mecklenburg sowie durch Premierleutnant a.D. Carl Claus von der Decken zu Rittershausen
Laufzeit 
1862-1864