Jahrhundertreform: Die Verkoppelung

Verkoppelung

Der bedeutendste Einschnitt in der hannoverschen Zeit brachte für die lauenburgischen Dörfer die Abschaffung der Gemeinheit und die damit verbundene Verkoppelung der Feldmark. Diese beiden Maßnahmen führten nicht nur zu einem enormen beträchtlichen Aufschwung Landwirtschaft, sondern auch zu einer Erhöhung der steuerlichen Einnahmen im gesamten Herzogtum. Sie veränderte auch das bäuerliche Selbstverständnis grundlegend und steht am Anfang eines freien bäuerlichen Unternehmertums. Die Bauern erlangten erstmals einen Teil der Verfügungsgewalt über den von ihnen bewirtschafteten Grund- und Boden.  Am Ende stand ein leistungsfähiger, wohlhabender und lebenskräftiger Bauernstand. 

Die Ausgangslage: Die Berkenthiner Bauern waren arm

Flurkarte Groß Berkenthin 1774 von August Heinrich Bonsack; LASH Abt. 402 A 5 Nr. 205

Beim Übergang zur hannoverschen Herrschaft war die Lage der Bauern schlecht, in der Regel ging es denen in  den Adeligen Gerichten noch schlechter als denen in den Ämtern. Die Überschüsse, wenn überhaupt vorhanden, waren viel zu gering, um vernünftig wirtschaften zu können, entsprechend  waren die Lebensverhältnisse in den Dörfern sehr bescheiden. Die Gründe hierfür lagen in der Flächenaufteilung, der Wirtschaftsweise, aber auch in den hohen Abgaben und den steigenden Diensten. Von einer profitablen Landwirtschaft konnte nicht die Rede sein.

Ein Blick auf die Berkenthiner Flurkarte aus dem Jahre 1774 offenbart die Gründe für das Dilemma der damaligen Landwirtschaft. Sie zeigt wie alle übrigen lauenburgischen Dorfgemarkungen noch Grundzüge der Kolonisiationszeit und offenbart Grundzüge der Bewirtschaftung. Und sie zeigt mit dem  bunten Wechsel von Ackerstücken, Wiesenland und Waldgebieten, wie es sich im Lauf der Zeit herausgebildet hatte. Das Ackerland befand sich in sogenannten Gewannen oder Kämpen. Jedes dieser Gewanne gliederte sich in eine Reihe von länglichen Ackerstücken, die jeweils einer bestimmten Hufe zugeordnet waren und bewirtschaftet wurden. Jeder Hufner, Halbhufner oder Kätner  besaß in unterschiedlichen Gewannen je nach Größe seiner Hufe bis zu 8 oder 9 solcher Ackerstücke. Die längliche Form dieser Stücke ging seit der Gründerzeit darauf zurück, dass man beim Pflügen das  häufige lästige Wenden des Gespanns reduzieren wollte. Zur Zeit der Übernahme der slawischen Feldmark  durch deutsche Siedler gab es wahrscheinlich nur ein oder zwei Gewanne, die übrigen wurden durch Urbarmachung oder Rodung von Wald im Laufe der Jahrhunderte hinzugewonnen. Die ältesten Gewanne lagen in unmittelbarer Nähe zum Dorf und bestanden aus Ackerflächen, an denen nur die ältesten Hufen Anteil hatten. Umgekehrt befanden sich die jüngsten Gewanne am äußersten Rand, etwa direkt an Waldstücken angrenzend.  Da Feldwege und Zuwegungen fast völlig fehlten, die eigenen Ackerstücke folglich oft nur über die Nachbargrundstücke zur erreichen waren, war eine Bewirtschaftung nur nach Absprache möglich. D.h. die Dorfgenossen hatten sich nicht nur über die Art der Bebauung eines Gewanns, sondern auch über den Zeitpunkt der Saat und der Ernte zu verständigen; später wurde diese Notwendigkeit der Abstimmung  als Flurzwang bezeichnet.

Im Lauenburgischen war im 18. Jahrhundert und darüber hinaus bis zur Einführung des Mineraldüngers eine geregelte Feld-Gras-Wirtschaft  mit einem bestimmen Fruchtwechsel üblich. Dabei war auf den überwiegend guten Böden des Amtes Ratzeburg ein sogenannter 9-schlägiger Fruchtwechsel weit verbreitet. Das heißt, auf den Ackersteifen eines Gewanns wurden nacheinander Roggen, Gerste, Hafer, Roggen, Hafer, angebaut, worauf jeweils drei Jahre Weide und ein Jahr Brache mit Buchweizenansaat folgten. Auf den anderen Gewannen bzw. Schlägen war die Abfolge entsprechend, allerding  in anderer zeitlicher Folge. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im 18. Jahrhundert die Ernteerträge sehr niedrig waren, sie machten lediglich das 2- bis 5fache der Aussaat aus. In schlechten Jahren wurde nicht einmal die Aussaat wieder gewonnen. Bei Aussaat eines Scheffels auf  125 Quadratruten / qr (1,5 dz/ha) wurden also bei Ernte des 3fachen der Aussaat 3,5 dz/ha eingebracht. Das gegenwärtige Verhältnis von Aussaat und Ernte liegt  in Mitteleuropa heute  durchschnittlich  im Verhältnis 1 : 25 – 30, d.h. die Aussaat von 1,5 dz erbringt durchaus bis zu 45 dz Getreide. Wegen des Fehlens mineralischer Düngung waren die Böden zunehmend ermüdet, zumal auch die natürliche Düngung mit Stallmist und  Plaggen  nur sehr dürftig war. Wegen des Heu- und Futtermangels war es den Bauern nicht möglich, beliebig viel Vieh durch den Winter zu bringen, so dass auch nur wenig Dung anfiel.

Zwischen den Gewannen und immer dort, wo sich Ackerbau nicht lohne, befand sich die gemeine Weide (Gemeinweide/Allmende), auf die das Vieh getrieben wurde. Dabei bemaß sich die jeweilige Anzahl nach der Größe der Betriebe. Der Viehbestand  war  verglichen mit heutigen Verhältnissen gering, wozu auch die immer mehr eingeschränkte Größe der  gemeinen Weide beitrug. Im 18. Jahrhundert hatte ein Vollhufner im Lauenburgischen im Schnitt  5 bis 7 Pferde, 3 bis 6 Ochsen, 6 bis 8 Kühe, 4/5 Schafe und 10 bis 12 Scheine. Infolge der starken Belastung durch Spanndienste war in Berkenthin wie in anderen Ort auch  die Anzahl der Zugtiere im Verhältnis zum sonstigen Nutzvieh hoch.  Das Vieh war in Vergleich zu heute kleinwüchsig und zäh, aber unzureichend ernährt und daher anfällig für Seuchen. Die zu starke Beweidung führte zu einer Verschlechterung des Zustandes der gemeinen Weide. Das Vieh wurde wegen Futtermangels frühzeitig ausgetrieben, so dass das Land bei Nässe zertreten wurde und Graswuchs kaum aufkommen konnte. Grundsätzlich wollte jeder Bauer aus der gemeinen Weide möglichst viel Nutzen ziehen, aber für seine Pflege und Düngung nur wenig tun: „Ist die Weide gemeine, ist das Gras nur kleine“, hieß es damals. Dazu kam, dass die Wiese auf dem Weg zu den Gewannen immer wieder und in immer neuen Spuren von den Bauern selbst zerfahren wurde, da es kaum Feldwege gab, wie die Flurkarte zeigt. Nimmt man dann noch die Abgaben an die Herrschaft hinzu, vor allem aber die drückenden Hand- und Spanndienste für das Amt und auf den Vorwerken der Herrschaft, dann nimmt es kein Wunder, dass kein Wohlstand aufkommen wollte. Hinzu kamen die besonderen, oben beschriebenen Eigentumsverhältnisse, die jegliche unternehmerische Eigeninitiative ausschlossen.

Am Anfang der Reform, stand der Wille der Königlich-kurfürstlichen Regierung in  Hannover, einer notleidenden Landwirtschaft zu helfen, allerdings auch mit der Absicht, die Steuereinnahmen des Staates zu heben. Dabei sollte aber tatsächlich nicht übersehen werden, dass auch in Hannover aufklärerischer Geist, dem durchaus am Wohlergehen der Untertanen gelegen war, Eingang in das Regierungs- und Verwaltungshandeln gefunden hatten. Auch die Welfen selbst, insbesondere König  Georg III. gehörten zu den Reformern der Landwirtschaft.  Dieser hatte als König von England die fortschrittlichen englischen Methoden in der Landwirtschaft erkannt und wollte sie in seinen deutschen Stammlanden durchsetzen. Befördert und umgesetzt wurde der Prozess der Verkoppelung durch eine Garde sowohl fähiger, als auch vom Reformwillen  geprägter Beamter, von denen einige mit der Machtübernahme der Welfen ins Lauenburger Land gekommen waren. 

Der bekannteste unter den Reformbeamten war der in die Geschichte des Herzogtums eingegangene  legendäre Schwarzenbeker Amtmann Friedrich Wilhelm Compe (1751-1827). Er wirkte seit 1788 in Ratzeburg und seit 1793 in Schwarzenbek und von dort aus weit über den engeren Bezirk hinaus. Compe erinnert sich Jahre später rückblickend:  „Die Verkoppelung ist im Herzogthum Lauenburg zwar auf Befehl Sr. Majestät des Königs Georg des Dritten, aber ohne allen Zwang, durch die thätige Betriebsamkeit der Beamten und Verkoppelungs-Commissarien eingeführt, und hat sich nach und nach gewissermaßen in ein System gebildet, welches allgemein angenommen ist, ohne von der Landesherrschaft bestätigt zu sein.“

Dabei stieß die Reform am Anfang allerdings auf großen Widerstand der oft am Althergebrachten hängenden Bauern. Die Zentralbehörde in Hannover – die Kammer -unternahm aber alles, um die Bauern doch noch geneigt zu machen.  Für die ersten Dörfer, die vermessen wurden, übernahm die Kammer alle Vermessungs- und Einteilungskosten, schenkte den Bauern das Holz, um die Gebäude zu vergrößern, erließ alle Domanial-Gefälle auf 3 auch wohl 4 Jahre, bewirkte auch bei der Regierung die 3jährige Erlassung aller Landes-Abgaben. Darüber hinaus wurden ganze Dorfschaften und Einzelpersonen mit Geld unterstützt und es wurde alles genehmigt, was nötig befunden wurde, um die Bauern der Verkoppelung geneigt zu machen. Am überzeugendsten war dabei  das Versprechen, nach der Verkoppelung alle Hofdienste gegen ein sehr mäßiges Dienstgeld, welches gewöhnlich für einen Spanntag mit 4 Pferden 2 Groschen 3 Pfennige und für einen Handtag 9 Pfennige  betragen sollte, „für ewige Zeiten“ abzuschaffen.

Den Anfang der Verkoppelung machte Sandesneben im Amt Steinhorst, das 1762 die Verkoppelung der eigenen Feldmarkt beim Amt und schließlich bei der Kammer in Hannover beantragt hatte.  Der Antrag wurde befürwortet und zwei Jahre später, nach Beendigung des Siebenjährigen Krieges begann man 1764 mit der Ausführung. Die Groß Berkenthiner Dorfschaft, damals bestehend aus 9 Vollhufnern, 2 Dreiviertelhufnern, einem Halbhufner und 8 Kätnern wurde daraufhin1774 mit der „dringenden Bitte“ beim Amt in Ratzeburg vorstellig, nun auch die eigene Feldmark in Koppeln zu schlagen. Ganz offensichtlich hatten sich die Vorteile inzwischen auch hierher herumgesprochen. Kammer und Amt stimmten zu und eine baldige Vermessung wurde in Aussicht gestellt. Da aber tunlichst die ganze Feldmarkt verkoppelt werden sollte, trat die Bauernschaft in Gestalt des Bauernvogts Erdmann Hundt auch an den Pastor heran, um auch das Pfarr- und Kirchenland in die Umgestaltung mit einzubeziehen. Pastor Samuel Friedrich Junack und der zu Rate gezogene Kirchenvorstand waren ebenfalls der Meinung, dass die „neue Oeconomie“, wie man sich ausdrückte, auch der Pfarre und der Kirche deutliche Vorteile bringen würden. Noch im Sommer wandte  sich daraufhin auch der Pastor in der gebotenen unterwürfigen Art an das Konsistorium:  „…. aus diesem Grunde ergehet an Eure Hochgräfliche Gnaden, Eure Hoch – und Höchstwohlgeborene Ehrwürden meine unterthänigste Bitte, gnädig und hochgeneigt zu erlauben und dem Königlich-Kurfürstlichen Amte aufzugeben, daß bei der bevorstehenden Veränderung zugleich auf das Kirchenland und Hölzung (…) als auch auf das Pfarrland Rücksicht genommen werde (und dieses) mit vermessen werde und aus der Gemeinheit genommen werden.“
 Die Begründung, die er lieferte, zeigte noch einmal die Probleme, die die alte Fluraufteilung zwangsläufig für alle mit sich brachte. So war es zur Gewohnheit geworden, dass die Bauern ihr Vieh in das „Priester-Holtze“,  die zum Pfarrland gehörten,  weiden ließen. Dies hatte zur Folge, dass der Pastor aus dem Wald keinen Nutzen mehr ziehen konnte, da das Vieh das Aufkommen neuer Bäume verhinderte, „ dass es zu Brennholz tüchtig worden wäre.“
 Da die Weideflächen und in dem Fall der Forst nicht eingezäunt waren, war auch der Acker, der inmitten dieses Waldstückes lag und ebenfalls zum Pfarrland gehörte, von dem umherstreifenden Vieh „jährlich um und um schändlich abgehütet“
, so dass  er praktisch „keinen  Vorteil“ von dem Land gehabt habe. Der Pastor beklagte weiter, dass er über viele Jahre hierüber beim Amt Klage geführt habe, da aber nie etwas geschehen sei und eine Änderung nicht mehr zu erhoffen gewesen sei, habe er diesen Zustand letztendlich notgedrungen ertragen. Von einer Neuaufteilung des Landes erhoffe er sich nun aber, dass Forsten und Ackerflächen klar voneinander getrennt werden würden.

Nachdem Kammer und Amt auch  diesen  Antrag genehmigt hatten, wurde mit dem Capitaine Lieutnant Bohnsack vom Stader Artillerieregiment ein fähiger Landvermesser gefunden, der noch dazu bereits im Spätsommer 1774 zur Verfügung stand, da er gerade die Vermessung der Kühsener Feldmarkt abgeschlossen hatte. Er galt als erfahren, „kam aus gutem Hause“ und hatte einen „guten Umgang mit den Teilnehmern“, also mit den Bauern, was dem Amt offensichtlich sehr am Herzen lag.  Der Capitaine Lieutnant macht sich sofort an die Arbeit und konnte schon nach wenigen Wochen dem Amt in Ratzeburg einen fertigen Plan von der vorgefundenen Flur und ein vollständiges Register der jeweiligen Besitzungen vorlegen. 

Seine Vermessung  galt als Grundlage für die nun folgende mühsame Arbeit der „Verkoppelungs-Commisarios“, also der Fachbeamten, die dem Amt angegliedert waren.  Sie mussten zunächst die Waldanteile der Feldmark aufteilen, in der Weise, dass 1/3 für das harte Holz gerechnet wurde, das der Ratzeburger Herrschaft zustand.  1/3 wurde der Dorfschaft für das „weiche Holz“ zugeschlagen, es diente vor allem der Versorgung der Bauern mit Brennholz und schließlich sollte  1/3 der zu verteilenden Weide zugerechnet werden. Wenn auf diese Weise der verbleibende Bestand ermittelt war, wurde eine gemeine Schweine- und Schafweide verplant: Diese letzte verbleibende Gemeinheit sollte einzig den Schweinen und Schafen vorbehalten bleiben, Hornvieh und Pferde sollten hier nicht mehr geweidet werden dürfen. Dann wurde das Wegenetz nach genauen Vorgaben angelegt, demnach sollten alle Frachtstraßen 4 Ruten (( 1  Rute = 4, 67 m), die „Dorf-Communications-Wege“ 3, die Koppel-Redder oder Wege 2 und die Redder, die zu einzelnen Koppeln führten, 1 Rute breit sein, wovon jedoch die Breite des Grabens noch abzugehen hatte.

Alles, was nun übrig blieb, wurde unter die Bauern verteilt, und zwar solchergestalt, dass die Teilnehmer von einer „Qualität der Höfe“ unter sich gleich gesetzt, egalisiert wurden. Da die Einstufung der Höfe als Hufe, Halbhufe etc. seit Alters her die Grundlage der Besteuerung gewesen war, in Wirklichkeit die Höfe sich in der tatsächlichen Größe inzwischen erheblich unterschieden, hatte dies in der Vergangenheit zu erheblichen Ungerechtigkeiten und entsprechendem Unmut auf allen Seiten geführt. Nun sollten  alle Stellen von einer „Qualität“, wie es hieß, unter sich gleich gemacht werden: Der eine Voll- oder Halbhufner sollte ebenso viele und ebenso gute Garten- und Acker-Ländereien, Wiesen zur Heugewinnung und Holz-Koppeln haben wie der andere. Dies zu bewerkstelligen bereitete allergrößte Probleme, da neben der Größe auch die unterschiedliche Güte der Böden mit eingerechnet werden musste. Wenn dies doch innerhalb kurzer Zeit gelang, spricht dies für die außergewöhnliche Sachkompetenz der Planer und auch des Landvermessers. Am Ende erhielten die 9 Groß Berkenthiner Vollhufner zwischen 117 und 124 Morgen Land, die beiden noch verbliebenen Halbhufner erhielten 80 bzw. 81 Morgen, die Viertelhufner 49 bzw. 50 Morgen, die 6 Großkätner 38 oder 39 Morgen und die Kleinkätner schließlich zwischen 18 und 20 Morgen. Neben diesen alten Landsitzern wurden außerdem auf dem Boden des ehemaligen Gemeinlandes noch 2 neue Anbauerstellen geschaffen, die jeweils mit 9 Morgen ausgestattet wurden. Auch in anderen Dörfern hatte die Regierung in Hannover auf die Ansiedlung solcher Neubauern  als neuen Steuereinnahmequellen Wert gelegt. 

Dieser Verkoppelungs-Plan wurde hierauf vom Amt und Verkoppelungs-Commissair der Königlichen Kammer in Hannover zur grundsätzlichen Genehmigung übersandt. Danach wurden Kopien des Plans gemacht und der Dorfschaft vorgelegt, allerdings noch ohne Zuordnung der einzelnen Stellen.  Auf einer Versammlung aller Landsitzer in der Schankwirtschaft des Bauernvogts Erdmann-Hundt wurden ihnen dann die Bedingungen vorgelesen – kaum einer von ihnen konnte lesen -, unter welchen die Verkoppelung geschehen sollte. Diese Bedingungen mussten als „unwiderrufliche Verkoppelungs-Gesetze“ von allen anerkannt werden mussten.

Danach begann die Aufteilung und Verteilung der Acker-, Forst- und Wiesenstücke. Dabei waren das Verhandlungsgeschick und die Kompetenz des Amtes aber auch des Landvermessers gefordert. Tatsächlich wurde sehr viel Zeit und Energie darauf verwandt, einvernehmliche Lösungen zu finden. Soweit es ging, wurden die Bauern an der Einteilung beteiligt, nur im Streitfall sollte das Los über die Zuteilung eines Ackers entscheiden. Aber in der Regel wurden die Unterhandlungen so lange fortgesetzt, bis man sich einig wurde. Entstanden trotzdem Streitigkeiten, die gütlich nicht zu regeln waren, so entschied die Kammer auf Vorschlag des Amtes; der Plan musste in dem Fall der Regierung vorgelegt werden, weil nach einer Verordnung von1768 alle Verkoppelungssachen nicht vor die Justiz-Collegien gebracht werden durften. Aber noch heute legen die wahren Aktenberge des Amtes Zeugnis davon, wie von allen Seiten um Lösungen gerungen wurden, mit denen alle leben konnten. Der ungeheure Arbeitsaufwand, der bei der Bewältigung dieser ungeheuren Aufgabe unumgänglich war, aber auch der Weitblick des Beamten nötigen noch heute Respekt ab. Dabei muss gesehen werden, dass das  gesamte Amt Ratzeburg nur aus drei Beamten bestand, die dabei gleichzeitig noch andere Dorfschaften zu verkoppeln hatten. Die meisten Schriftstücke wurden stets von allen Dreien unterschrieben: Kaufmann, Kielmannsegg und Kirchhoff, ohne dass eine klare Aufgabenverteilung zu erkennen war.

Ein Nebenprodukt der Verkoppelung bestand darin, dass die Schuldienste auf Befehl des Königs bei dieser Gelegenheit verbessert werden sollten. Darum sollte auch  der Schullehrer mit entsprechendem  Acker-, Wald  und Wiesenland ausgestattet werden, weshalb auch für den hiesigen Dorflehrer und Organisten Casimir Land eingeplant wurde. Dies schien nötig zu sein, denn bereits im Vorfeld der Verkoppelung hatte er sich bitter beim Konsistorium beklagt: Er gelte nach der Königlichen Schulordnung als Schulmeister und als solcher stehe ihm in Natura oder als Gegenwert 10 m Holz von den beiden Dörfern Groß und Klein Berkenthin als „Contribution“ zu. Aber allein von der Groß Berkenthiner Dorfschaft habe er diese Contribution nie erhalten. Deshalb ersuche er die Regierung in Ratzeburg, ihn zusätzlich  zu seinen kläglichen  Organisteneinkünften mit einem „proportionierlichen Antheil“ an der Berkentiner Feldmarkt auszustatten. 

Dabei gab es Einwände genug, sowohl von Einzelpersonen als auch ganzen Gruppen. So wandten sich der Schmied Peemüllers, Schuster Sagers, der Radmacher Seidlers, die Arbeitsleute Hack und Dahm sowie der Weber Mühlenberg im Namen aller Kätner gemeinsam an die Obrigkeit. Sie seien Teile der Dorfschaft und für diese wegen ihrer Tätigkeit unverzichtbar. Als Handwerker bzw. Arbeiter seien sie von ihrer Hände Arbeit abhängig, allerdings sichert ihnen dieser schwache „Betrieb“ kein Auskommen. Sie könnten nur überleben, da sie zum einen in ihrem Kohlhof Lebensmittel anbauen, vor allem aber weil es ihnen seit Alters her erlaubt gewesen sei, soviel Vieh auf die gemeine Weide zu treiben, wie sie durch den Winter bringen könnten. Da es zukünftig aber keine gemeine Weide mehr gebe, falle diese wichtigste Grundlage ihres „Nahrungs- und Erhaltungsbetriebes“ weg. Laut erstem Vermessungsplan sei ihnen zukünftig aber nur Ackerland von „10 Scheffel Land Aussaat“ zugedacht, was dazu führen würde, dass sie „binnen kurzem gänzlich sicher zu Grunde gehen müssen.“ Dies umso mehr, als dass sie im Verhältnis zu den Bauern ein beträchtliches Maß an Abgaben und Handdiensten zu leisten hätten.  Sie baten das Amt „devotest“ darum, auf ihre Lage Rücksicht zu nehmen. Tatsächlich wurde seitens des Amtes in einem zweiten Planentwurf  Rücksicht genommen, in dem nun auch die Kätner zu Lasten der Hufner und Halbhufner zusätzlich eine Weide zugestanden wurde. 

Als hartnäckiger Verhandlungspartner erwies sich die Kirche in Person des Pastors Junack und des Kirchenjuraten (Kirchenvorstand). Im Zuge der Neuverteilung des gesamten Landes waren der Kirche und der Pfarre ein Teil der Forsten entzogen und dem herrschaftlichen Teil zugeschlagen worden. Als Ausgleich forderten Pastor und Kirchenjurat Acker-und Wiesenflächen und ein entsprechendes Deputat an Nutz- und Brennholz, das bislang den eigenen Forsten entnommen worden war. Außerdem würde so dem Pastor die Schweinemast in dem Waldstück entgehen. Forstgutachten werden eingeholt, Ortstermine durchgeführt, während die Dorfschaft schon längst auf die Umsetzung der Neuverteilung drängte. Aber Schließlich konnte eine Regelung erreicht werden, mit der auch Prediger Junack und der Kirchjurat einverstanden waren.  Um den hartnäckigen Forderungen der Kirche, aber auch anderer Landbesitzer gerecht zu werden und „keinen Grund zur Klage zu geben“, wurde die Berkenthiner Feldmark auf Vorschlag des Landvermessers Bohnsack noch um einen bis dahin wüst liegenden Teil der Einhäuser Feldmark erweitert. Am Ende erhielt die Pfarre, welche dem Unterhalt des Pastors selbst zugedacht war, 9 Ackerkoppeln, Wiesen, Gartenland, und Deputatholz in einem Umfang von 130 Morgen. Damit war der Pastor zugleich der größte Bauer des Ortes. Er bearbeitete seinen Boden selbst, gleichzeitig waren aber zumindest bis zur Verkoppelung auch die Bauern des Ortes zu Arbeitsdiensten auf dem Pfarrland verpflichtet. Das eigentliche Kirchenland, das der Ausstattung und Unterhaltung der Kirche  selbst zugedacht war, umfasste in der Summe …………….Morgen. Zur Kirche gehörten außerdem  noch Garten, Ackerland und Wiesen, welche fürsorglich der jeweiligen Predigerwitwe zugedacht waren; in „Ermangelung einer solchen Witwe“ sollten diese Ländereien aber zunächst von Pastor Junack genutzt werden. Und schließlich wurden der Kirche noch die dem Lehrer und Organisten zugeteilten Ländereien zugerechnet. 

Als schließlich der Rezess mit der Kirche unterzeichnet werden konnte, erlaubt sich der Pastor dem Amte „Dank abzustatten für die geneigte Rücksicht auf ..(seine) anbei gemachten Anmerkungen.“  Eine zusätzliche Wagenladung Deputatholz, die ihm mit dem zu unterschreibenden Rezess zugestellt wurde, mag ihn zusätzlich geneigt gemacht haben, die Übereinkunft zu unterschreiben.

Nun endlich wurde ein endgültiger Plan erstellt und schließlich ein „Verkoppelungsregister von Großen Berkenthin im Amte Ratzeburg“ vorgelegt werden, in dem alle Zuteilungen festgelegt waren.  

 

War soweit alles geregelt, konnte der Feldmesser damit beginnen, alle Grundstücke durch das Einschlagen von Pfählen zu  bezeichnen und zu begrenzen. Ein letztes Mal wurden nun die Bauern gefragt, ob sie gegen die Einteilung etwas einzuwenden hätten. Danach begann die Arbeit der Bauern:  In der Regel musste der Eigentümer eine Koppel oder eine  Wiese an zwei Seiten, nämlich eine lange und eine kurze, mit einem Wall  und einem Graben begrenzen. Dabei sollte ein Jeder von des Nachbarn Koppel das Land zu dem Graben nehmen, und auf seiner Koppel den Aufwurf  aufsetzen. Auch für die Anlage von Wall und Graben gab es strenge Vorgaben, die einzuhalten waren: „Der Graben soll am Bord eigentlich 5 Fuß, und der Wall am Fuß ebenso breit sein, und damit solcher das Vieh abwehrt, der Wall jedesmal mit Holz bepflanzt werden.“ Für die Bepflanzung nahm man Haynbuchen oder Haselnuß, im Ausnahmefall aber auch Birken. Zudem wurde es den Bauern zur Auflage gemacht,  den Knick, den er gepflanzt hat, alle 7, 8 oder 9Jahre abzuschlagen, auf den Stock zu setzen, und auch den Graben zu säubern und die Erde auf den Wall zu werfen, damit das Holz neue Nahrung erhalten und wieder ausschlagen konnte.

 Mit der Verkoppelung war den Berkenthiner Bauern das Ende aller hand- und Spanndienste zugesagt worden. Dies war ein ganz wichtiger Beweggrund gewesen, weshalb die grundsätzlich am Althergebrachten hängenden Bauern der Verkoppelung bereitwillig zugestimmt hatten.  Doch ganz so schnell ging es auch nicht. Im August 1789 wanden sich die Hufner Hack, Pantelmann und Flügge noch einmal im Namen aller eingesessenen noch einmal an das Amt, da sie immer noch zu eineigen Erntediensten auf Neu-Vorwerk herangezogen wurden: Es seien nun bis jetzt 10 Jahre verflossen, als unsere Dorfschaft verkoppelt wurde und die Regierung schuldig sei, die versprochene Freiheit zu liefern. Aber die Genehmigung ließ auf sich warteten. Schließlich traten sie in einen Streik. Als sie dann doch noch an einem  1. Mai zum Dienst aufgefordert wurden, weigerten sie sich schlichtweg, ihn zu leisten. Alle Versuche der Obrigkeit, sie zu überreden, blieben fruchtlos. Die Berkenthiner und mit ihnen die  Kählstorfer blieben dabei, dass sie nicht dienen wollten! Das Amt ließ danach die Arbeit durch Lohnfuhren verrichten und die Bauern auspfänden. Man würde das Benehmen der Groß Berkenthiner gerne entschuldigen, so Amtsschreiber Compe, wenn sie außer Stande wären, den Dienst zu leisten. ,,Allein sie sind dazu nicht nur fähiger, wie viele andere Dorfschaften, sondern sie fangen auch an, sich ganz dem Frachtfahren zu widmen, seitdem sie keinen Hofedient leisten, welches ihnen schädlich werden kann, wenn sie den Haußhalt dabey vernachlässigen sollten.“  Tatsächlich hatten einige der  Bauern inzwischen einen völlig neuartigen Gelderwerb als Frachtfahrer für sich entdeckt. Auf diese Weise konnten sie ihre nunmehr überzähligen Gespanne gewinnbringend einsetzen. Die Kammer genehmigte die Abstellung der Naturaldienste, nicht aber die Widersetzlichkeit der Bauern. Am 1. Oktober 1791 sollten sich deswegen alle Groß Berkenthiner Bauern auf dem Amt einfinden. Fast alle erschienen auch, nur einer war krank, und zwei waren gerade wieder als Frachtfahrer unterwegs: die Hufner Asmus Sedemund und Hans Hinrich Hack. Alle Hofdienste beim Königlichen Amte sowie die Erntedienste auf Neuvorwerk sollten künftig ,,auf ewige Zeiten und unwiderruflich“  entfallen. Dafür hatten sie künftig das bisherige und zusätzlich ein erhöhtes Dienstgeld zu zahlen sowie gewisse Burgfesttage vier- bis sechsmal jährlich zu übernehmen. Die Antwort war: nein, sie wollten nicht dienen aber auch kein erhöhtes Dienstgeld zahlen. Alles Zureden war vergeblich. Es verging dann noch ein Jahr, bis die Bauern es sich überlegten und eine Einigung zustande kam. Danach war Schluss mit den Hofdiensten.  In einem Rezess, der von allen „Großen Berkenthiner Landsitzern“ unterschrieben werden musste, wurde festgelegt, dass sie statt der ehemals 156 Hand- und Spanndiensttage im Jahr (Vollhufner) vom 1. Mai 1792 an nur noch 6 Burgfesttage und 6 Mark Dienstgeld zu zahlen hatte. Die Unterschriftenliste zeigt: Nur einer von ihnen konnte schreiben: Bauernvog Erdmann Hundt, alle anderen machten ihre drei Kreuze unter das Dokument.

 

Als es an die Rückzahlung der teilweise vom Amt vorab verauslagten Kosten für die Vermessung- und Einteilungskosten ging, wurde deutlich, dass einige Bauern nicht in der Lage waren, die Kosten zu tragen. Die Berkenthiner waren arm. Schon Jahre vorher hatte Landvermesser Bohnsack, der die örtlichen Verhältnisse kannte wie kaum ein anderer, an die Kammer geschrieben: „Die Vermessungskosten können die Berkentiner, wie es deren jetzige Verfassung darlegt, …..da sie sich, besonders bei dem jetzigen Misswuchs,  in Armut befinden, nicht aufbringen.“

Aber das sollte sich ändern. Die Reformen zeigten schon bald Wirkung, die Bauern waren nun Herr über ihren eigenen Grund und Boden und konnten wirtschaftliche Entscheidungen frei treffen. Vor allem aber die Befreiung dürfte dazu beigetragen haben, dass es in den fogejahren auchdie Berkenthiner Bauern zu einigem Wohlstand brachten.  Amtmann Compe konnte Jahre später rückblickend für das ganze Herzogtum konstatieren: „Ich schließe … mit dem aufrichtigen Wunsche, daß alle Regierungen endlich den großen Nutzen der Verkoppelung einsehen und sich überzeugen mögen, daß keine öconomische Verbesserung gedeihen kann, wenn jene nicht vorhergegangen ist, und wenn nicht ein jeder sein Land nutzen kann, wie er will…..Das Herzogthum Lauenburg giebt hievon den besten Beweis. Denn vor 50 Jahren war der größte Theil des Landes noch eine Wüstenei, die Bauern waren arm, und das Land erzeugte nicht so viel Korn, wie es gebrauchte. Durch die Verkoppelungen sind die Heiden und Mööre verschwunden, es wird Korn ausgeführt, der Viehstapel ist verbessert und vermehrt, und der Bauer ist so wohlhabend geworden…“

Und auch unser Hans Hinrich Hack II.  profitierte von dieser  ersten bedeutenden Reform seit Jahrhunderten. Er gab seine Stelle schließlich im Jahre 1797 an den ältesten Sohn ab und zog sich aufs Altenteil zurück. Er konnte zufrieden sein: Die Stelle war völlig schuldenfrei, und auf dem Hof standen ein neues Haus und ein neuer Katen. Mit Recht konnte er 1806 sagen, er habe seinen Sohn ,,in eine völlig sorgenfreie Lage gesetzt.“  Entscheidendes hatte sich verändert. Er dürfte er einen friedlichen Lebensabend gehabt haben. Im März 1820 starb er an Altersschwäche, 82 Jahre alt.

Kreisarchiv Herzogtum Lauenburg, Abteilung 6, Nr. 35, 39
Verkoppelung der Dorfschaft Berkenthin
Laufzeit: 1774-1791

Kreisarchiv Herzogtum Lauenburg, Abt. 6, Nr.  36
Verkoppelung der Dorfschaft Kählstorf
Laufzeit: 1774-1789

Kirchenchronik Berkenthin a.a.O.

Gerhard Meyer: Die Verkoppelung im Herzogtum Lauenburg unter hannoverscher Herrschaft, in: Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens, hrsg. vom Historischen Verein für Niedersachsen

Pro Memoria  betreffend das Verfahren bei den Verkoppelungen im Herzogthum Lauenburg. Von dem verstorbenen Amtmann Compe in Schwarzenbeck, in: Vaterländisches Archiv für das Herzogthum Lauenburg, Dritter Band, Ratzeburg 1863

Karten wie angegeben

Verkoppelungsgesetze

  1. Daß alle und jede Grundstücke, auch selbst die Gärten beim Hause, einer neuen Eintheilung unterworfen würden, und jeder sich die Veränderung gefallen lassen solle, die der Feldmesser vornehme. Diese Bedingung ist ganz nothwendig, damit der Feldmesser in seinen Operationen nicht gehindert, und die Eintheilung so gemacht werden könne, daß der höchste Nutzen erreicht werde.
  2. Die Aufhebung aller und jeder Servituten ( = Dienstbarkeiten; der Verf.), die die Dorfschaft oder ein einzelnes Mitglied gehabt hat, und die Bestimmung, daß ein Jeder die Grundstücke, die er haben solle, privativ und frei von allen Servituten (mit Garten-Recht) haben solle. Wenn neue Servituten auferlegt, oder alte beibehalten werden müssen, wie bei Fuß-Steigen oft der Fall ist, so bestimmt solche der Feldmesser, und vergütet etwas dafür.
  3. Daß und wie eine jede Koppel befriedigt werden müsse, damit sie gegen das Eindringen des Viehes wehrhaft sei.
  4. Ob und in welchen Fällen der Schaden bezahlt werden solle, den fremdes Vieh auf den Koppeln gethan.
  5. Daß Jeder mit den Pferden und Hornvieh auf dem Seinigen bleiben müsse, und die vorbehaltene gemeine Weide nur blos für die Schweine oder auch Schafe reservirt werde.
  6. Wie die Holz-Koppeln cultivirt, und daß solche nicht behütet werden sollten.
  7. Daß die Acker-Koppeln durchs Loos, und die Wiesen nach dem taxirten Heu-Ertrage vertheilt werden sollten, wenn die Hauswirthe sich nicht vereinigen könnten.
  8. Daß der unterhalb Liegende schuldig sei, dem oberhalb Liegenden das Wasser abzunehmen und weiter zu schaffen.
  9. Die Grundstücke, die ein Jeder haben, und die Abgaben, die er übernehmen solle, auch das Verhältniß jedes Hofes in Rücksicht der Dorfschaft.
Flurkarte Groß Berkenthin 1774; LASH Abt. 402 A 5 Nr. 205 bearbeitet: Gewannflur vor der Verkoppelung: blau: das Land des Bauernvogten Erdmann Hundt, orange: Hans Herman Hack, violett: Kirchenland; dkl. grün bewaldete Flächen; hellgrün Wiesen
Flurkarte Groß Berkenthin 1779 von J. H. Kaltenbach; LASH Abt. 402 A 5 Nr. 206
Flurkarte Klein Berkenthin 1780; LASH Abt. 402 A 5 Nr. 177 Karte von Klein Berkenthin 1780 Zeichner: J. A. C. Gerber
Flurkarte Kählstorf 1776; LASH Abt. 402 A 5 Nr. 175.1 Zeichner: August Heinrich Bonsack