Reformation

Die Reformatorenbilder aus der Berkenthiner Kirche Martin Luther und Philipp Melanchthon

Herzog Magnus I von Sachsen-Lauenburg

Kritik an den Missständen führt zur Reformation

Die Kirche bildete zur Zeit des Mittelalters bis in das 16. Jahrhundert hinein auch in Berkenthin im wahrsten Sinne den Mittelpunkt des dörflichen Lebens. Vor dem Hintergrund eines harten und entbehrungsreichen Lebens bot die Kirche mit ihrem Heilsversprechen alleinigen Halt. Kirche und Pfarrer genossen höchste Autorität im Dorf. Kritik an den Missständen innerhalb der Kirche hatten dann zu Beginn des 16. Jahrhunderts die Kirchenreformer, allen voran Martin Luther, dazu bewogen, im fernen Wittenberg gegen die Autorität der Kirche aufzubegehren. Stein des Anstoßes war vor allem der Ablasshandel. Gegen Zahlung von Geld wurden den Menschen ewiges Seelenheil versprochen. Der Thesenanschlag 1517 bildete den Auftakt der Reformation, der schließlich zu einem gewaltigen innerkirchlichen Machtkampf, aber bald auch zu einem Kampf um die Vorherrschaft im Deutschen Reich führte. Kirchlich führte die Reformation zu einer Spaltung in eine katholische und eine evangelische Konfession, die von Martin Luther selbst nicht beabsichtigt gewesen war.

Das Berkenthiner von der Diskussion um die richtige Lehre etwas mitbekamen, ist durchaus anzunehmen. Auch im Lauenburgischen  waren Ablasshändler unterwegs, die ihre Ablassbriefe unters Volk zu bringen versuchten. So weiß man, dass im Jahre 1503 der Kardinal Raymond mit großem Prunk durch das Land zog, um eben  ewiges Leben im Paradies für Geld zu verkaufen. Als er am Sonntag Jubilate durch Mölln kam, hatte er einen ungeheuren Zulauf. In einem zeitgenössischen Bericht hieß es, je mehr er versuchte, mit einer Handbewegung abzuweisen, desto mehr drängten sich heran. Der Kardinal befand sich auf einer Reise von Lübeck nach Hamburg und wird, den damaligen Handelswegen folgend, zwangsläufig auch durch Berkenthin gekommen sein.   


Auseinandersetzung zwischen Herzog und Bischof

Im Lauenburgischen wurde man unterdessen Zeuge einer heftigen, sie  betreffenden Auseinandersetzung zwischen Herzog Magnus I. und den Ratzeburger Bischof, der sich direkt unter ihren Augen abspielte. Dem machtbewussten Herzog ging es darum, das nordöstlich von Ratzeburg liegende Kirchenland Boitien, zu dem 30 Dörfer gehörten unter seine Herrschaft zu bekommen. Nur dienten diese 30 Dörfer zur Unterhaltung des Domkapitels. Und da es noch keine Kirchensteuer gab, war der Bischof natürlich auf diese Einkünfte angewiesen, um den Dom selbst wie auch die ganze kirchliche Administration zu unterhalten.

In seinem Land sollte niemand als er, der Herzog, das Sagen haben! Die Staatsautorität zu stärken, war sein Bestreben. Hierzu waren Herzog Magnus alle  Mittel recht und er schreckte nicht davor zurück, äußerst gewaltsam gegen den Bischof und das Domkapitel vorzugehen, indem er in den Dombereich einbrach, Bischof und Domherren festnahm, um sie dann gegen Lösegeld wieder frei zu lassen. Schließlich mussten Bischof und Domkapitel ihr Heil in der Flucht nach Lübeck suchen. 1519 drang er  gewaltsam in den Dom ein, um dort seine verstorbene Mutter unter Kirchengeläut beisetzen zu lassen. Bischof und Domherren strengten einen Prozess vor dem Reichskammergereicht an, da eine Einigung vor Ort nicht möglich schien.


Der Herzog führt die neue Lehre ein

Vor diesem Hintergrund wandte sich Herzog Magnus selbst der neuen lutherischen Lehre zu. Wann genau ist nicht bekannt. Die öffentliche Einführung der Reformation erfolgte durch den Herzog jedenfalls am 24. Juli 1531 auf Glüsinger Markt bei Schnakenbeck. Hier wurde seit alten Zeiten ein stark besuchter Vieh und Krammarkt gehalten. Immer mitten im Sommer am Dienstag nach Johanni strömten Alt und Jung zu Handel und Fröhlichkeit dort bei Lauenburg zusammen. Dieser Markttag, günstig zwischen Heu- und Kornernte gelegen, bot sich dem Herzog Magnus als willkommene Gelegenheit, bei der Einführung der Reformation ein allgemeines Volksfreudenfest zu veranstalten. Wir müssen als selbstverständlich voraussetzen, dass dem frohen Feiern ein Festgottesdienst in der Stadtkirche zu Lauenburg voranging, woran die fürstlichen Personen, darunter Herzog Magnus und der jugendliche Franz, die Ritter- und Landschaft und eine zahlreiche Gemeinde teilnahmen.

Dem folgte der Auszug nach dem Glüsinger Marktplatz. In einem zeitgenössischen Bericht heißt es: „Zu Glüsingen ward 1531 vom Herzog Dienstag nach Johanni öffentlich Volksfest zur Feier der neuen Lehre veranstaltet. Die sämtlichen Bauernvögte und Landvolk erhielten eine Mahlzeit, dazu zahlte ein jeder Bauer Johanni-Ochsengeld, wofür fette Ochsen gekauft und davon gespeist ward.“

An anderer Stelle schreibt er, „dass 1531 von Herzog Magnus angeordnet ward, dass die fürstlichen Personen, sämtlicher Adel und alle Bauernvögte traktiert wurden“. Durch das ganze Land zog der Sturm der Freude, dass die Freiheit vom papistischen Joch gewonnen und „die reine Lehre wieder herfürgebracht“, wie noch heute an der Kirche zu Lauenburg zu lesen ist. So wurde die lutherische Lehre „förmlich als Landesreligion angenommen“. Und man kann sicher annehmen, dass neben dem hiesigen Bauernvogt auch manch ein Berkenthiner Bauer oder Bürger an diesem Epochenereignis teilgenommen hat.


Lutherische Priester kommen ins Land

Schon vorher bemühte sich Magnus um die Einsetzung lutherischer Prediger, unter anderem in einem Brief an Martin Luther aus dem Jahre 1524, in dem er ihn um lutherische Prediger bat. Sie sollten der sächsischen Sprache, also des Niederdeutschen, mächtig sein, einen guten Lebenswandel führen und geschickt in der Verkündung des Wortes Gottes sein. In der Folgezeit wurden dann alle Kirchspiele mit evangelischen Predigern besetzt. Soweit sich aus der Quellenlage schließen lässt, ging der Herzog aber bei der Durchsetzung der Reformation maßvoll vor. Es wurde kein am katholischen Glauben festhaltender Priester gewaltsam seitens der Obrigkeit vertrieben, und es gab in den Kirchen keine Bilderstürmerei. Offensichtlich war in der Bevölkerung aufgrund des Unmuts  über viele Missstände ein wachsendes Bedürfnis nach der Lehre Luthers entstanden, ohne dass dies gefordert wurde. Auch wurde nicht gegen tief verwurzelte Frömmigkeitspraktiken vorgegangen. 


Friedrich Spritt wird erster lutherisch-evangelischer Pastor in Berkenthin

In Berkenthin trat 1538 mit Friedrich Spritt der erste evangelische Pastor seinen Dienst an. Über seine Herkunft weiß man nichts, allerdings war er offensichtlich  verheiratet, was ihm die lutherische Lehre erlaubte, seinen Amtsvorgängern aber noch untersagt gewesen war. Seine Witwe scheint noch 1557 gelebt zu haben, wie aus einem Schriftstück aus diesem Jahr hervorgeht, in dem von „de olde Posterske“ die Rede ist.

Ob eine für Berkenthin im späten Mittelalter bezeugte katholische Bruderschaft aufgelöst wurde, der u.a. die Aufsicht über das Siechenhaus, das St. Jürgen Hospital, an der Straße nach Lübeck lag, ist nicht bezeugt. Fest steht lediglich, dass das Hospital im Zuge der Reformation in ein Armenhaus umgewandelt wurde. Unklar ist auch, ob der dramatische Todesfall zweier Mönche, einer von ihnen aus Berkenthin, im Zusammenhang mit den oben beschriebenen Ereignissen stand. Beide waren im Schlossturm von Schönberg in Gefangenschaft des Bischofs gehalten und zum Tode verurteilt worden. Einer von ihnen starb dann offensichtlich noch in Gefangenschaft, während der andere auf der Flucht nicht über den Schlossgraben kam und erfror. Der Aussage des Bischofs zufolge „seien es zwei verlaufene Mönche gewesen (der eine zu Berkenthin, der andere zu Krummesse), die sich seiner Jurisdiktion entzogen, Bosheit geübt und in dem Bann Messe gehalten.“ (vgl. das Kapitel über die Berkenthiner Pastoren)

Ratzeburger Dom

Bewegt haben dürften die Berkenthiner auch die dramatischen Ereignisse, die sich in den Folgejahren in Ratzeburg abspielten, auch wenn diese sie nicht unmittelbar betrafen.  Mit der Einführung der Reformation im Herzogtum war nämlich der Konflikt zwischen dem Herzog und dem weiterhin katholischen Bischof samt katholischen Domkapitel noch nicht beendet.

Nach Herzog Magnus Tod versuchte nun sein Sohn Franz I. (1543 – 1581) sich des Ratzeburger Stiftlandes  zu bemächtigen. Ein Versuch war seinen eigenen Sohn 1552 zum neuen Bischof wählen zu lassen. Als dies scheiterte, rief er den Söldnerführer Volrad von Mansfeld zur Hilfe, der im Mai 1552 in Ratzeburg einfiel, den Dom und die Kurie plünderte und weitere bischöfliche Schlösser besetzte. Nur gegen eine Zahlung von 4.000 Taler brannte er den Dom nicht nieder. Das Geld liehen die Domherren sich bei Nikolaus Bardewik, dem Lübecker Bürgermeister, und verpfändeten dafür einen Teil des Stiftsbesitzes. Die Domherren, die nicht fliehen konnten, wurden gefangen genommen und auch das bischöfliche Land Bothien wurde mit Plündereien und Brandschatzungen überzogen.

Als Volrand schließlich abzog, wurde der lutherische  Christoph von Schulenburg zum neuen Bischof gewählt. Dieser führte zwar die Reformation auch in das Domkapitel ein, aber schon 1554 gab er sein Amt wieder auf. Vorher hatte er gegen eine Zahlung von  10.000 Reichstalern als Entschädigung für seine Einkünfte aus dem Bistum sein Amt an Christoph, den jüngeren Bruder des  Herzogs Johann Albrecht von  Mecklenburg übertragen der schließlich auch vom Domkapitel gewählt wurde. Das Bistum Ratzeburg bestand bis zur Säkularisierung 1648 als nunmehr evangelisches Bistum weiter. Danach fiel es als weltliches Fürstentum Ratzeburg, einschließlich der Ratzeburger Domhalbinsel, an das Herzogtum Mecklenburg-Schwerin und schließlich 1701 an das neu gegründete Herzogtum Mecklenburg-Strelitz.

Kirche Berkenthin um 1885 aus Haupt, Richard: Die Bau- und Kunstdenkmäler im Kreise Herzogtum Lauenburg. 1

Es ist anzunehmen, dass die Berkenthiner die politischen Ereignisse in Ratzeburg mit Angst  und Schrecken miterlebt haben. Wie sie die Einführung der neuen Kirchenordnung in ihrer Kirche selbst berührt hat, wissen wir nicht. Sicher ist nur, dass die Reformation auch hier gewaltfrei verlief, Pfarrer, die an der alten Lehre festhielten, wurden nicht gewaltsam aus dem Amt gedrängt. Es scheint wie in anderen Gemeinden auch hier einen gemächlichen Übergang gegeben zu haben. So war denn hier erst 1538 ein neuer Pastor Spritt gekommen, der die neue Lehre mitbrachte. Ob die Gemeinde die neue Gottesdienstform sofort akzeptierte oder am Althergebrachten festhalten wollte, ist nicht überliefert. Man wird erlebt haben, dass das Innere ihrer Kirche, vielleicht in blindem religiösen Eifer, wie Jahrhunderte später der Verfasser der Kirchenchronik feststellte, umgestaltet wurde, die vertrauten bunten Wandbilder einfach weiß übergetüncht und Bilder von Heiligen entfernt wurden, wie es die neue Lehre vorsah. Ob dies direkt nach Einführung der neuen Lehre geschah oder erst später, ist ebenfalls nicht mehr zu ergründen. Auch wissen wir nicht,  ob das Liturgische Gerät, das es sicherlich gegeben hat, ebenfalls einfach entfernt wurde oder wie in Krummesse gegen bare Münze verkauft wurde.

1544: Auf Veranlassung von Anton von Stiten verkauften der Krummesser Pastor Johann Medemeier und die Kirchengeschworenen die Krummesser Kleinodien: darunter an die Geschworenen zu Berkenthin ein Kelch mit Patene von 24 Lot.

Dass eine Reform der kirchlichen Verhältnisse dringend erforderlich gewesen war, zeigten die  im Auftrag des Herzogs durchgeführten Kirchenvisitationen. Durch die Reformation war der Landesherr oberster Kirchenherr geworden, während die geistliche Verantwortung  vom Amt des Superintendenten wahrgenommen wurde. Für die Verwaltung aller kirchlichen Angelegenheiten wurde das Konsistorium gegründet, das direkt dem Herzog unterstand. Die fortan regelmäßig durchgeführten Kirchenvisitationen sollten feststellen, ob und wieweit die lutherische Lehre in den Gemeinden Fuß gefasst hatte, ob die Pastoren über die genügende Qualifikation verfügten und überhaupt wie sich die kirchlichen und sittlichen Verhältnisse in den Gemeinden darstellten.

Die Prediger mussten dazu zuerst persönlich in Ratzeburg erscheinen und wurden hier einzeln befragt, sodann begaben sich die vom Konsistorium bestellten Visitatoren in die Pfarrorte selbst. Für Berkenthin ist eine solche Visitation durch ein Protokoll erstmals für das Jahr 1557 belegt.

Zu parketin in der kirche im vorrath vorhanden und jarlichs inkunfft vorzeichnet wie folgent.

8M 7 ß _ethgelt im vorrath in der Kirchen

1 grotte vorgulde (vergoldete) monstranzen in der kirchen silbern sticknathel auch de monstranzen is silbern

1 kleine silbern monstranzen

1 solwer (silberner) kelch vorgulden Lampe der potten

1 solwer olli bußen

1 solwer kreßens (Weinkanne) bußen aneinander

1 solwer obelatenn bußen (Oblatenbüchse) so me to dem kranken bruchen

1 solwer win schallen (Weinschale)

1 solwer vergolt bezenz krug mit einer kleinen solwer —

2 kleine solwer krutze

1 solwer uffstandinge cristi srin die belekens vorgolt und mit gruwen und blawen steinen ingefat (vermutlich mit Glassteinen eingefasst)

1 solwer angesdei mit ein kleien solwer k– (silbernes Agnus Dei )

10 kleine solwer stein mit etzlichen  kordlen in eine durch  —

1 solwe angesdei noch in einem bunde kordelen

5 solwe stein noch in einem fofftich

1 kreßelinnen fofftich blaw und weiß

1 apete fofftich mit etzlichen brenstein (Bernstein)

1 marien krone mit etzlichen floitter und kleinen perlen

1 roth sampt marien rock mit vorgulten bindijken Spangen Ohren und pratt

1 grot holtzen kruge darin 8 karsteln und eine klein solwe kruge

2 rode sampten marien rocke noch da an ein mede bijndieken und kunst etzliche  kleine vorgolde spangen auch sienste etzliche leinen  …

7 vorgulde Spangen noch und etzliche kordeln in einem bündell selben bey der geschrijbenen gelde liget

2 lijsten alwen mit aller zubehor

1 lijsten stücke noch boven den bollick

1 holtzern kijsten tom kallande gehorich (vermutl. ist die Bruderschaft St. Clemens Kaland, Lübeck gemeint)

1 krone mit kleinen perlen und mit 8 vorgult ringet von mattan oder sunst ander  zeuck dat mith dochen

1 zinen stubiche kannen

10 kleine zinen stape

sunsten is kein acker oder wisch noch stande rente to der kercke sonder der acker den der kerckher bruken (ansonsten ist kein Acker oder Weide noch stehende Rente zur Kirche außer dem Acker den der Kirchherr (Pfarrer) gebraucht).

(s.a. Haupt, Richard: Die Bau- und Kunstdenkmäler im Kreise Herzogtum Lauenburg. 1 Seite 33)

 

Diese lithurgischen Gegenstände stammten vermutlich allesamt noch aus der katholischen Zeit. So haben im Protestantismus Monstranzen und Marienkronen keine Verwendung mehr. Bei der Krone mit den Perlen handelte es sich vermutlich um eine Brautkrone, die wie andernorts auch für eine Gebühr zur Hochzeit ausgeliehen werden konnte.

Noch 1581/82 lag demnach so manches noch im Argen, wie die vorliegenden Protokolle aufzeigen. Für das Herzogtum insgesamt trat zu Tage, dass  manche der Pastoren nicht über die nötige Ausbildung verfügten oder viele von ihnen keine vollständige Bibel besaßen. Es wurden vielerorts sittliche Verfehlungen festgestellt oder der Schulunterricht, der unter der Aufsicht der Pastoren stand, war unzureichend. Auch herrschten immer noch Aberglauben und Zauberei in der Bevölkerung.

Für Berkenthin vermerken die Protokolle der nun regelmäßigen Visitationen folgende Tatbestände:

1581 : „Kommen alle fleissig zu Predigt, viele säumig zum Abendmahl.“

1582: „Die Leute sind allhier unfleissig zum Examen und über 40 Leute nicht zur Kirche gewesen.“

1590: „Ziehen ihre Kinder fleissig zum Gebet.“

1590: Examen mit dem Volke (Prüfung in Katechismus-Kentnissen):

  1. „Es soll ein jeder seine Kinder und Gesinde ernstlich zur Kirche halten bei der Vermeidung göttlicher und der Obrigkeit Strafe“
  2. „Hinfort sollen die Leute, so zu Sakrament  (z.B. Taufe, Beichte, Ehe etc) gehen wollen, den Sonnabend und nicht des Sonntags morgens zur Beichte kommen noch auf die Vierjahreszeitenfeste nach Gewohnheit häufig zugelassen werden, sondern nach Gelegenheit vom Pastor abgewiesen werden“
  3. „Den Feiertag soll ein jeder feierlich und von seiner Arbeit ruhen oder der Obrigkeit Strafe gewährtig sein.“
  4. „Wer unter Predigt Zechen hält, soll der Krüger oder der Wirt 10 Mark und der Gast 1 Mark Strafe geben oder mit dem Halseisen büssen.“
  5. „Fluchen und Schwören sollen bei Strafe des Halseisens verboten sein.“
  6. „Ein jeder soll ermahnt sein, dass er die Psalmen eifrig singen helfe.“
  7. „Segnen und Büßen soll sowohl dem, der damit umgeht, als der er ratsweise gebraucht, verboten sein bei Gefängnis oder schwerer der Obrigkeit Strafe.“
  8. „Wer …… soll gleich den Unzüchtigen von der Obrigkeit gestraft werden.“
  9. „Hochzeiten sollen nicht über 2 Tage bei 60 Mark Strafe gehalten werden“
  • „Das Kindelbier sollen vermöge der Kirchenordnung verboten sein“ [ein beim Kindtaufschmaus verabreichtes (Frei)Bier] und soll bei dem Kirchgang nicht über 1 Tonne nicht getrunken werden.“ (40-60 Liter)
  • „Wer sein Kind 2 Tage oder längstens 3 Tage ungetauft lässt, soll der Kirchenordnung Strafe darum erleiden.“
  • „Der soll dem Pastor die Kindstaufe selbst anzeigen, auch die Gevattern (Taufzeugen/Paten) selbst bitten, noch über 3 Gevattern bitten bei der Strafe der Kirchenordnung“
  • „Einer jeder von den Nachbarn, wenn einer stirbt, soll demselben, wie in der Kirchenordnung gemeldet, zum Begräbnis folgen, bei 2 Schillingen Strafe dem Armenkasten zu geben.“
  • „Weil dem Pastor die Dienste fast unfleissig geschehen, soll derselbe, so nicht zur rechen Zeit kommt, gleichwohl den Bauch will gefüllt haben, schuldig sein, dem Pastor einen Tag nachzudienen, und soll der Pastor ihm an Essen und Trinken nichts geben.“
  • „Wer sein Gebühr dem Pastor, Küster und Kirchgeschworen zur rechten Zeit nicht bezahlt, sondern ihm 2 Wochen nach der Zeit schuldig bleibt, soll er was er zu geben schuldig gedoppelt geben.“

1590: „Die Gräber werden nicht tief genug gemacht und die Leute sind fast nie zeitig zum Begräbnis.“

1614: „Pastor (Johann Wackenwertz aus Berkenthin) klagt, dass die Grottke Beckers sich anderweit beschlafen lasse und in 2 Jahren nicht zum Tisch des Herrn gewesen, ist vorgeladen und hat mit handgebender Treu gelobt, sich zu bessern und christlich zu verhalten.“

1632: “ Weil in der Kirche zu Berkenthin ein alt positiff oder Orgel, so aber ganz verdorben und vernichtet gewesen, und die Kirchspielleute länger denn vor 50 Jahren damit umgegangen, dass sie reparieren wollen und aus ihrem Vermögen nicht haben zu Werke haben richten können, hat der ehrwürdige und achtbare, wohlgelehrte Herr Petrus Hund, verordneter Pastor zu Berkenthin, zum besten dieses Werkes sich unterfangen und im Jahre CHRI 1632 eine neue Orgel, darin 14 Stimmen, gar zierlich bauen und verfertigen lassen, die Gelder dazu aus seinem Beutel vorgeschossen und den Vorlag getan, das sich auf 919 Mark belaufen, dazu hernach von dem gesamten Kirchspielvolk ein Zulage bewilligt worden, welche sich ungefähr auf 500 Mark tut belaufen, das übrige hat er sich freiwillig erboten, er sehen wolle, dass er von anderen ehrlichen Leuten solllte bezahlt und die Kirchenspielleute deswegen nicht weiter belegt und beschwert werden. Wenn nun ein solches christliches Werk, so der Pastor zu Gottes Ehren befördert und zu Werke gerichtet hat, ist solches ihm und den Seinen zu ewigem Rum und Gedächtnis allhier….“

Einen Skandal der ganz besonderen Art brachte die Visitation von 1581/82 ans Licht.  Der Pastor Caspar Chemnitz, der das Amt seit 1578 bekleidete, war offensichtlich gar kein ordinierter Pastor.  Er wurde überführt  und vorzeitig entlassen. In den Visitationsprotokollen heißt es, er sei bereits 3 Jahre im Amte gewesen und habe erklärt, dass er von Joh. Eisleben in Berlin ordiniert worden und von dem Amtmann  Zacharias von Horneburg berufen worden sei. Allerdings konnte er keine Papiere vorweisen. Als er auch bei der folgenden Visitation immer noch keine Belege hatte und überhaupt  ein ganz  „trunkenes Bild“ abgegeben hatte und zu allem auch noch über keinerlei Bibelkenntnisse verfügte, war der Beweis erbracht (vgl. das Kapitel über die Patoren).

Herzog Franz II. in der Lauenburgischen Kirchenordnung

1585 ließ Herzog Franz II  (*1547 ; † 1619) eine „Lauenburgische Kirchenordnung“ verfassen, die am 25. März in  Kraft trat. In ihr wurde das ganze kirchliche Leben im Herzogtum verbindlich geregelt. Sie umfasste eine Verfassungs- und Rechtsordnung,  eine Lebens- und Schulordnung und eine Ordnung für Gottesdienste und kirchliche Amtshandlungen. Insbesondere die in Teil VI festgelegte  Schulordnung verpflichtete erstmals auch die Berkenthiner Pastoren, sich der Erziehung  der Kinder anzunehmen. Darin hieß es: „In den Dörfern sollen die Knäblein und Mägdelein bei den Küstern oder Pastoren und ihren Frauen zur Lehre gehalten werden, doch also, dass die Mägdlein alleine und mehr noch dergleichen die Knaben besonders gelassen werden und im Schreiben, Lesen, Rechnen, Catechismus, Beten lernen und ihresgleichen von Jugend auf gehalten werden.“ Die Pastoren sollten darüber hinaus die Leute ermahnen, „daß sie ihre Kindern nicht länger wie bisher geschehen, in unchristlicher Weise wie das unvernünftige Vieh aufwachsen lassen.“ (Hier zitiert nach der Berkenthiner Kirchenchronik, S. 23 und 13) Auch wenn in unserem Kirchspiel erst Jahrhunderte später erstmals Schulmeister in den einzelnen Dörfern nachgewiesen werden können, liegen doch hier die Anfänge einer wie auch immer zu bewertenden Schulbildung aller Dorfkinder. Damit war die Reformation, die für die Bevölkerung eher friedlich verlief und als eine „Reformation von oben“ angesehen werden kann, also nicht primär von der Bevölkerung ausging, zu einem Abschluss gebracht.

Verwendete Quellen bzw. Literatur:

Peter Jürs: Familienchronik der Familie Hack, unveröffentlichtes Manuskript

PeterGodzik:www.pkgodzik.de/fileadmin/user_upload/Geschichte_und_Politik/Reformation_im_Lauenburger_Land.pdf

Kurt Kroll: Das Herzogtum Lauenburg im Spiegel der Kirchenvisitationen, in LbgH  114 (1986)

Dr. Claudia Tanck – Manfred Maronde: Salz der Erde – Licht der Welt Evangelisch-Lutherische Kirche zwischen Trave und Elbe, Rostock 2016