„Nördlich im Dorfe (Klein Berkenthin) liegt an der Stecknitz die Berkenthiner Schleuse (Wirtshaus), welche seit 1847 dem Amt Ratzeburg einverleibt ist,“ so heisst es in der Topographie der Herzogthümer Holstein und Lauenburg von 1855 (s. S. 210).
Die Quellenlage zur Berkenthiner Schleuse ist erstaunlich gut, so dass es eine Menge über die Jahrhunderte zu berichten gibt. Die Schleuse hat vermutlich schon um 1335, aber auf jeden Fall vor Vollendung des Stecknitzkanals 1390, bestanden. Dies ergibt sich aus der wasserbaulichen Notwendigkeit, um eine Schifffahrt mit größeren Prähmen (Stecknitzschiffen) bis Mölln betreiben zu können. Denn 1336 gab es schon eine Schleuse bei Mölln, die aber ohne eine weitere Stauung der Stecknitz bei Berkenthin keinen Sinn macht, da vermutlich die natürliche Schiffbarkeit der Stecknitz in Berkenthin endete.
Dies wird auch dadurch bestätigt, da schon 1240 die Ritter von Parkentin den Lübecker Kaufleuten hier bei ihrer Burg die Möglichkeit einer Hude gewährten, einen Stapelplatz für Waren an der Stecknitz. Also hier urspünglich wegen endender Schiffbarkeit die Möglichkeit bestand die Waren vom Schiff auf einen Wagen und umgekehrt zu verladen.
Die Schleuse wie der ganze Kanal gehörten ursprünglich der Hansestadt Lübeck (mehr s. Brehmer, „Zur Vorgeschichte des Stecknitzcanals“ Mittheilungen des Vereins für Lübeckische Geschichte und Alterthumskunde Heft 1 1884, S. 56).
Das Wasser der Stecknitz durfte nicht höher als bis zu einem vereinbarten Staumal – einem Lübschen Adler – aufgestaut werden, damit die angrenzenden Bauern keinen Schaden an ihren dicht an der Stecknitz gelegenen Höfen und Wiesen erlitten.
Die Schleuse war wie die Donnerschleuse und die Oberschleuse eine Stauschleuse (Stemmeschleuse) und wurde dreimal in der Woche an den sogenannten Zapftagen geöffnet.
Berichte
1434: Sühne durch Wallfahrt nach Wilsnack wegen Totschlags
Die Brüder Johannes und Peter Delmenhorst aus Rondeshagen hatten auf der Schleuse zu Berkenthin die Brüder Marquard und Jacob Jagedwele getötet. Um Ihre Schuld zu sühnen, verpflichteten sie sich eine Wallfahrt nach Wilsnack zu unternehmen.
Sühne wegen Todtschlags. 1434. Feb. 22.
Johannes Delmenhorst, villicus in Rodingeshagen, frater carnalis Petri Delmenhorstes bone memorie, alias per Marquardum et Jacobum Jageduuele fratres interfecti super slusa Parkentin, coram concilio et hoc libro recognouit, se a dictis fratribus Marquardo et Jacobo ex parte dicte interfectionis subleuasse et percepisse XL mrc. den. lub. in vim amicabilis composicionis. Et pro salute anime antedicti Petri prefati Marquardus et Jacobus jam fecerunt duas reysas ad sacrum sangwinem in Wilsnacke et adhuc promiserunt se velle facere duas reysas in Wilsnacke. Vnde Johannes Delmenhorst nomine sui et ex parte puerorum prefati sui fratris Petri cum eorum heredibus et nomine omnium aliorgm heredum, natorum aut nascendorum, antedictos Marquardum et Jacobum cum eorum heredibus eciam natis et nascendis pretextu interfectionis prefate dimisit ab omni ulteriori monicione seu inpeticione penitus quitos et solutos.
Nach einer Inskription des Niederstadtbuchs vom J. 1434, Cath, Petr, (UBStL Bd. 7 Nr. 563)
1444: Überlassung eines Grundstückes an den Schleusenmeister
Der Knappe Hartich von Crummesse in Clempau überläßt für 24 Mark und eine jährlich zu entrichtende Abgabe von 3 1/2 Mark dem Schleusenmeister Hinrich Peke in Berkenthin und dessen Erben eine Hufe Landes in Klein Berkenthin mit Ausnahme einiger Eichen. 22.09.1444 (L.U. 252)
„deme beschedenen manne Hinrike Peke, wonaftich tho Luthken Parkentin vppe der schluse … vnnde sinenn eruenn … ene ganze houe landes, belegen vppe der veltmarcke tho Lutken Parkentin, manck sinen andern ackern, de tho dem erue behoren, dar he nu inne wonet“
1532: Mord auf der Schleuse
1607 berichtet der über 90-jährige Klein Berkenthiner Bauernvogt Lütke Kans, dass vor über 70 Jahren der damalige Schleusenmeister Claus Peke von einem Stecknitzfahrer namens Chim Ulrichs in seinem eigenen Haus mit einem Baum (Knüppel ?) so er aus einem Raum oberhalb des Feuers genommen und diesen totgeschlagen hat. Der über 80-jährige Jacob Soltau ergänzt hierzu: Dass nach dessen Tod ein Paul Wevern aus Mecklenburg gebürtig, die Hofstelle mit Schleuse übernommen habe (LASH Abt. 210 Nr. 702).
Paul Wever wird dann auch in der Landbede von 1532 genannt. Dieser hatte die Hofstelle interimsweise für einige Jahre bewirtschaftet, da Claus Pekes Sohn, Marten, noch ein Kind war und erst mit Volljährigkeit die Hofstelle mit Schleuse übernehmen konnte. 1546/47 hatte dann auch Marten Peke die Hofstelle mit Schleuse wieder übernommen.
1546 Anfrage zum Schleusenbau/-erhalt
1546 war die Vogtei Klempau, zu der auch Kählstorf und Groß Berkenthin rechneten an Lübeck verpfändet. So kommt die Hansesatd Lübeck auf die Idee, dass man die Bauern in diesen Dörfern auch zum Schleusenbau heranziehen könnte, waren diese doch nun der Hansestadt gegenüber Dienstpflichtig. Da man sich aber der Rechtslage nicht so sicher war, fragte man beim Lauenburger Herzog nochmal nach. Der Ratzeburger Vogt Reihmer Schinke antwortete für den Herzog und gab abschlägigen Bescheid, da dies nicht Bestandteil des Pfandvertrages war. (AHL Kämmerei 2710)
1566: In diesem Jahr muss Marten Peck verstorben sein. Der Bruder seiner Mutter, Hans Rike, der bei ihm 9 Jahre als Knecht gedient hatte, heiratete seine Witttwe Anne und wurde so neuer Schleusenmeister.
1583: Die Dienstmagd des Schleusenmeisters wurde geschlagen
Hans Rike Schlüsemeister tho Berkentin, bringt klagendt vor, wo Jacob Soltow darsülvest gemeltes Hans Riken Dinstmagt, mit einem eken [eichen] Knüppel, brun und blaw geschlagen, dewile Beclagter nicht jegenwerdig gewesen, so iß vam lande [Landgericht] gefunden, vor den ungehorsam sol he breken [Strafe zahlen] 1 tl hamburger bier, vor die schlege 3 Ml.
1586: Im Dunkeln vom Kahn gefallen und ertrunken
Schlüse bey Lütken Barkentin
Anno 1586 Herr Caspar Wilde und Herr Godthardt von Hövelen, Richteherren
Jürgen Koep ein Hußmann, wahnet tho lütken Barkentin in Landt tho saßen, is Anno 87 up einen Sondach avent umb Seyers 10. Uhr, uth sinem huse na dem Stekenitz schepe welches darsülwst, bey der Schlüse gelegen, dat he na die Löweburgk fahren solde, gegahn, und willen, is he darvan afgefallen, und also indt Water gekamen, und alß Idt sehr düster gewesen, hebben se ohne so balde nicht gemistet, sondern den andern dach, hefft ern ehne gefunden, dat he verdrunkcken gewesen, Iß derwegen dat Farrecht darawer geseten worden, Tüge darsülwest by gewesen, alß Aßmus Wandelman, und Hanß Vieke, Actum 10 Januarii Anno 1587
1591: verstarb der Schleusenmeister Hans Rike (auch Reiche). Seine Wittwe schrieb an den Herzog und bat im Besitz der Hofstelle zu bleiben (LASH Abt. 210 Nr. 2589).
1597: Rauher Umgang zwischen Schleusenmeister und Stecknitzfahrern
De Schlusemeister tho Barckentin N. wart beclaget Dat he einen von den Stecknitzfarern mit einer Exen thor exten geschlagen, und ob he woll den Stalheren abtrecht darmöt gethan hette weill awest doch dersülve abtracht nach Ritzerowen gehorte, Alß ist wer von den Dinklüden 3 Mark thor straffe deßwegen thoerkant.
Dieser Schlusenmeister wart ferner beclaget, dat he noch einen Stekenitzfarer Jost Westphall genant, den eicken —im twei gehowen hebbe. Worup de Dincklüde erkant und ingebrecht, dat nach gestalt dieser saken sowoll Jost Westphall alß ock der beclagter schlusenmeister entlich tachen geschlaten. Dat beide beclagte ein jeder 1 tonne Hamborger bire davor tho broke thogemunde, mit de borgen davor tho hafftende schultich sin schöllen.
1599: bat der neue Berkenthiner Schleusenmeister Joachim Möller den Lauenburgischen Herzog ihm im Besitz des Landes zur Schleuse zu belassen. Möller bezeichnete sich in diesem Schreiben als Nachfahre Peks mütterlicherseits (LASH Abt. 210 Nr. 2589).
1603: Streit mit dem Rondeshagener Gutsherrn wegen Flachsrösten
Im Herbst 1603 hatte der Schleusenmeister, Joachim Möller, seinen Flachs zum „röten“ in den angrenzenden Rondeshagener Mühlenteich, der auch zum Teil auf Klein Berkenthiner Gebiet lag, gelegt. Beim Röten/Rösten wurde der Flachs fermentiert, um diesen so für die Weiterverarbeitung (dem Brechen u. Hecheln) weicher und kämmbarer zu machen. Dies geschah, wenn möglich, meist ausserhalb eines Dorfes, weil sich während des Röstens ein übler Gestank entwickelte. Der Rondeshagener Gutsherr Claus Tode nutzte den Mühlenteich aber wie üblich auch zur Fischzucht und fürchtete verständlicherweise durch diesen Vorgang seine Fische zu verlieren. Deshalb ließ er den Flachs entfernen, und verwarnte den Schleusenmeister mit dem Hinweis, doch seinen Flachs dort zu rösten, wo es seine Nachbarn täten. Dies wollte sich der Schleusenmeister aber nicht gefallen lassen und legte seinen Flachs erneut in den Mühlenteich, lag doch die alte Klein Berkenthiner Röste dort, wo sich jetzt durch übermäßige Stauung der neue Rondeshagner Mühlenteich auch auf Klein Berkenthiner Gebiet breit machte, und somit außerhalb der Befugnis von Todes. So mußte Tode erneut den Flachs aus dem Teich holen lassen und um dem Treiben des Schleusenmeisers nun ein Ende zu setzen, ließ er den Flachs auch gleich vernichten. Daraufhin bedrohte der Schleusenmeister Tode und seine Leute mit einem Gewehr und beschimpfte diesen auf übelste Weise.
Aber auch sonst war das Verhältnis des Rondeshagener Gutsherren zu den Klein Berkenthiner Nachbarn nicht das Beste. So hatte Tode sein Vieh auf der Klein Berkenthiner Allmende weiden lassen, verwehrte jetzt aber den Klein Berkenthiner ein gleiches auf der Rondeshagener Freiweide zu tun bzw. hatte diesen daraufhin sogar ihr Vieh abgepfändet. Auch beschwerten sich die Klein Berkenthiner Bauern über ihn, weil er beim Jagen ihr Korn niedergetrampelt hatte.
Auf die Beschwerde Todes und des Schleusenmeisters Jochim Möller bei der Lübecker Kämmerei machte sich am 28. Februar 1604 eine Kommission, bestehend aus den Ratsherren Joachim Wibbeking (*1540; † 1628) und Jürgen (Georg) Gruwel (*1530; † 1613) auf nach Klein Berkenthin, um die Lage vor Ort zu klären. Nach eingehendem Verhör einigte man sich schließlich dahin, dass der Schleusenmeister durch die Vernichtung des Flachses genug Schaden erlitten und damit für die Beleidigungen und Bedrohung Todes genug gesühnt hatte. Und wie sich herausstellte, hatte Tode auch mit dem anderen Besitzer von Klein Berkenthin, Barthold von Parkenthin († 1637) Streit wegen der Stauung des Mühlenteiches. Deshalb erklärte sich Tode bereit einen Damm anzulegen, damit in Zukunft der Mühlenteich nicht mehr Klein Berkenthiner Gebiet berühte. Zudem sollten die Rondeshagener wie auch die Klein Berkenthiner wieder Zugang zu des anderen Feld bekommen, wie es seit Alters her üblich war. Was den Jagdschaden anbelangte, so entschuldigte sich Tode damit, dass es unbeabsichtigt gewesen sei und man einem Hund nachsehen müsste, wilde Tiere zu jagen oder zu verfolgen, und er, da ohnehin nicht mehr so an der Jagd wie früher interessiert, versuche in Zukunft solchen Schaden zu vermeiden.
1607: Urfehde des Schleusenmeisters Jochim Möller
30. Juni …, nachdem ich fur dieser zeitt auff anhalten .. des .. Hartich von Berkentin zum Zecher [*1578; † 1642] u.a. auch Herr auf Kl. Berkenthin erbgesessen, einer von ihm angemasten injurien klage halber auf eines .. raths marstall .. in gefengliche hafft gebracht, .. nunmehr aber .. auf genugksame bürgerschaft der hafft loss erkandt, dieselbe auch von mir durch funff personen alss Simon Höppener, Clauss Flögel, Asmus Kop, Clauss Pröschen und Carsten Möller, alle Lübische bürger, für dem gerichtsbuch .. praestireet …
Bürgen: Simon Höppener, Asmus Kop, Bürger zu Lübeck
Begriff Urfehde
mehr zu diesem Fall s.a. Gutsherr in Zecher
1612: Knecht in die Stecknitz gefallen und ertrunken
Dinnies Kop, ein Knecht von 26 Jahren, sein Vater geheißen Hans Kop ein Kuhehirte zu Lütken Barkentin, und ist von Jugend auff als ein arm kind bey dem Schlüsemeister tho Berckentin auferzogen ist Anno 1612 den 22 Luly in die Stecknitz onselbst gefallen und ertruncken, darüber ist folgenden tages das gewöenliche fahrrecht gehalten, zeugen sein Paull Wewen (s.a 1616) Bürger zu Lübeck, und Hans Herman Baurvoigt daselbst, Actum ut Supra.
1615 Gewalt gegen einen Stecknitzfaher
1616 beschwert sich der Lübecker Stecknitzfahrer Paul Weber († vor 1621) beim Lübecker Rat über den Berkenthiner Schleusenmeister Hans Meyer.
Am 10. August des vorangegangenen Jahres war er aus Lübeck kommend mit Kaufmannsgütern beladen abends um 10 Uhr bei der Berkenthiner Schleuse angekommen. Dort traf er die Tochter des Schleusenmeisters an und bat um Schleusung. Die Tochter hatte dies wohl nicht gehört und reagierte nicht. So stieg er von seinem Kahn, trat in des Schleusenmeisters Haus und bat den Schleusenmeister selbst um diesen Dienst. Dieser war wohl schon etwas angetrunken und entgegnete: „Wer nicht fahren wolle, der müsse liegenbleiben und er solle noch zwei Tage ausharren. Wegen 4 Mark mageren Lohnes jährlich, sei er nicht jedermanns Jungen.“ Daraufhin stellte Weber sein Gewehr am Kreuzbalken ab, begab sich ans Feuer und ließ sich einen Krug Bier zapfen. Weber dann: „Und wenn ich euch Geld zum Schleusen biete?“ Darauf antwortete der wohl nun in seiner Ehre verletzte Schleusenmeister zornig: „Ja, dann wer dem Altar dienete, der müßte auch davon leben“. Sprang auf, nahm Weber sein Gewehr weg, hielt ihm einen Spaten (Spete?), sein Sohn eine Forke entgegen, so dass Weber um sein Leben fürchtete und das Haus fluchtartig verließ.
Schleusenmeister Meyer stellte den Vorgang wohl noch etwas dramatischer dar, doch zwei Zeugen, Aßmus Stuve und Jacob Lüders bestätigten den Ablauf per Aussage beim Ratssekretär Friedrich Popping am 2. Februar 1616.
1616: Ertrunken beim Schweinetreiben
Jochim Möller, ein Junge von 13 Jahren, sein Vater hat geheißen Jochim Möller und gewohnet in der Schlüse bey barckentin, hat Anno 1616 den 30 July etliche Schweine von der Wische jagen schulen, und deshalben durch die Stecknitz waden möten, alß er aber wieder zu rücke durch die Stekenitz gehen wollen, hat er den rechten gang gemißet, und ist in eine deepe kule gefallen und ertrunken darüber isst dat gewönliche fahrrecht gehalten, Zeugen sein Hanß Horneman und Hans Schütte, beide wanhafft zu Bärchentin bey der Schlüse, Actum ut Supra.
1618: Erneuerung der Schleuse
Aus den Lübecker Bauhofrechnungen 1618:
„Zum vofften de sluse tho berkentin ahn beiden siden de dorchfor aus dem Grunde gantz nije ausgemaket: Ihn de Erde de Kamern müth felen Eichen balken Palen iseren banden und bolten: wuplin: mud undt Ir: woluovwarpt: de Damme muth Diekken eiken delen Vorgesettet Pale vorgerammet twischen den demmen und beeden muth beme ausgestoth auch de demme muth soden vorsoget und dath fluse hat darselbese ausgebetent und alles also vormarte das es wils eßord mpmich Ire stau kan.
Zum fünften die Schleuse zu Berkenthin an beiden Seiten der Durchfahrt ganz neu gemacht. In die Erde der Kammer mit vielen Eichenbalken und -pfählen, Eisenbändern und Bolzen —- dem Damm mußten dicke Eichenbretter vorgesetzt und Pfähle gerammt werden zwischen dem Damm und beiden muss …
s.a. LASH Abt. 210 Nr. 2588
1623: Kleiner Junge fällt vom Steg und ertrinkt
Michel, ein kleiner Junge von 3 Jahren, sein Vater hat geheißen Carsten Simens ein Holtköper in Lübeck, im rehan, alß ihn sein Vater obgesetzet, Anno 1623, den 15. Augusti uff seinem Stekenschiffe mit ausgenommen, ist er bey der Barkentiner Schlüse unversehens vom Stege gefallen, und im wasser daselbst ertruncken, darüber ißt Sonnabends den 16. Augusti das gewönliche fahrrecht gehalten, zeugen Hans Burmeister und Heinrich Koop, Actum ut Supra
1630: Schleuse wird ab Sommer 1630 neu gebaut
Der Klein Berkenthiner Gutsherr Hartwig von Parkenthin weist die Lübecker darauf hin, dass beim Neubau der Schleuse das schon mit seinen Voreltern vereinbarte Staumal (ein Lübscher Adler) zu beachten sei und seinen Untertanen keine Schäden an Ihren Häusern und Wiesen entstehen sollte. (AHL ASA Int. 29219)
1640: Kätner Elers vom Schiff gefallen und ertrunken
Jürgen Elers ein Kötener, hat gewohnet zu Lütken Barkentin in Sachsen bey Clauß Leßow einem hausmann ime ist Ao 1640 den 22. July des abendtß zwischen 7. undt 8. Uhren, indehme Ihre Claus Brasche ein Holtkoper wohnende alhir zu Lübeck ein Holzschiff mit ihme vordinget, welches Er van der alhir nach Lübeck solte herunter bringen. Wie nun Er Jürgen Clerß mit demselben nach Lütken Berkentin in die Stecknitz gekommen, undt den Schlusestaken ungewiße gesetzet, ist Er unvermuthlich über Kopffe auß dem schiffe in die Stekenitz inß Waßer gefallen, undt daselbst ehe ihme einig Mensche zu hülffe kommen können, ertrunken. Worüber der Erenvesten achtbar und wohlweißer herr Jürgen von Lengerke Gerichtsverwalter den 23. July nachmittag umb 2. Uhren bey Lütken Barkentin über den todten Cörper daß gewohnliche Fahrrecht gehalten. Actum ut supra
Zeugen dieses Fahrrechts seindt gewesen, Jochim Becker, Claus Leßow, beide Hausleute zu Lütken Barkentin, benebenst Aßmus Karen wohnende bey der Barkenthiner Schluse, und Clauß Brasche bürger und Holtfohrer in Lübeck.
1643: Begehung der Schleusenanlage durch den Lübecker Stadtbaumeister
Der Lübecker Stadtbaumeister Andreas Jäger († 1657) ist 1643 bei der Begehung der Klein Berkenthiner Schleuse dabei, um den Zustand des Baues zu beurteilen. ASA Int. Nr. 29213
1663: Eigenmächtige Schleusung
1663 begab sich der Lübecker Stadtbaumeister Caspar Walter († 1667) zur Berkenthiner Schleuse und wieß den Schleusenmeister Claus Timmermann an die Schleuse, weil diese repariert werden sollte, bis Dienstag um 10 Uhr offen zu halten. Der Schleusenmeister begab sich danach aber zu einer Taufe nach Siebenbäumen, so dass nur noch sein Knecht, Jens Christophersen, vor Ort war. Nun bedrängten die Stecknitzschiffer Herman Bielefeldt, Hinrich Brasche, Hans Flint und Jochim Kohjack den zurückgelassenen Knecht, die Schleuse doch wieder zu schließen und sie dann durchzulassen. Der Knecht aber weigerte sich und wieß daraufhin, dass seinem Meister dies bei 10 Taler Strafe untersagt war. Da die Schiffer mit diesem nicht weiterkamen, versuchten sie es bei des Schleusenmeisters Frau Gesche Timmermann. Doch auch diese weigerte sich beharrlich. Daraufhin sagten die Schiffer, sie würden den Teufel auf die Anweisung des Baumeisters geben, der würde ja ohnehin nicht den Schaden bezahlen, wenn es dazu käme, sondern sie selbst, und schleusten ihre Schiffe eigenmächtig durch. (AHL ASA Int. 29220)
In der selben Akte befindet sich dann noch eine kleine Statistik des Schleusenmeisters Timmermann, die über den Verkehr der Holzkäufer und Stecknitzfahrer auf der Stecknitz zwischen Juli 1664 und dem 16. Februar 1665 auskunft gibt. Demnach haben diese 166 mal die Schleuse passiert.
Liste der Holzkäufer: Arendt Brasche, Asmus Siemensen, Herman Bielefeldt, Heinrich Bielefeldt, Hans Kröger, Claus Brasche, Paul Weber, Jochim Kojack, Lorentz Heinatz, Hanns Flint, Hanns Hörke, Hanns Kruse, Christian Webers, Peter Schmidt, Claus Spiring (die letzen beiden waren Stecknitzfahrer)
1676 Neubau und Erweiterung der Berkenthiner Scheuse durch den Lübecker Mühlenmeister Hinrich Stahbuck.
1690 Streit um Steine für den Schleusenbau in Berkenthin
Die Ratzeburger Regierung ist zwar bereit, die bei der Bearbeitung der Steine entstandenen Kosten zu übernehmen, weigert sich aber diese herauszugeben, weil diese angeblich auf Lauenburger Grund gelagert waren und auch dort gesammelt wurden.
Denn in Ratzeburg brauchte man 1690 doch jeden Stein, um die Stadt als Festung auszubauen. Dafür nahm man selbst ein paar Reibereien mit den Nachbarn in Kauf.
1695: Die Schleuse ist wieder baufällig
Diesmal entschloß man sich aber eine gänzlich neue Schleuse zu errichten. Zudem sollte der Schiffsverkehr nicht unterbrochen werden. Aus diesem Grund sollte eine provisorische Ersatzschleuse gebaut werden. Da dieser Ersatzbau nun Lauenburgische Flächen in Anspruch nehmen würde, mußten Verhandlungen mit der Lauenburgischen Regierung aufgenommen werden, und die angrenzenden Bauern entschädigt werden. Dummerweise hatte man aber vergessen den Klein Berkenthiner Gutsbesitzer von Witzendorf auf Zecher um seine Genehmigung zu bitten, dann hiervon waren nun auch Klein Berkenthiner Bauern adeligen Anteils von betroffen.
Die Bauarbeiten leitete der spätere Lübecker Stadtbaumeister Antonio Petriny (*1659; † 1721). Ende des Sommers 1695 war die Ersatzschleuse betriebsbereit.
1696: Der Schleusenmeister benutzt widerrechtlich eine Quehre
Nr. 72 Michel Sander [der Holzvogt] refert: daß der Schlusemeister zu Barkentin, Jürgen Tiedemann, eine quehre (kleine Mühle) eigenmächtig zugeleget, und dieselbe zu Grütz und Maltzen mahlen gebrauche, wodurch der Mühlen zu Ritzerow abbruch geschehe.
Bescheid: Es soll Ihm bey ernstlicher Straffe anbefohlen werden, die quehre wegzuschaffen.
1699: Schäden durch Schleusenneubau
Carsten Gewert und Frantz Hund auß Großen Barkentin, übergeben Ein Schreiben von dem Ambtschreiber Riecken darin Er vorstellet, daß beede gedachte Unterthanen durch den Schlüsenbaw, an Ihren Wischen, merklich Schaden erlitten, welcher Ihnen, ungeachtet alles ansehens, vom Bawhoffe nicht guth gemacht worden. Bittet Jemanden zu committiren, der den Augenschein einnehme, und die bawren darauff außer Schaden zu setzen. Decret. Es soll dem bawmeister Petrini, und Michel Sandern committiret werden, fordersambt, mit zuziehung der Supplicanten, den Augenschein von dem vorgegebenen Schaden einzunehmen, und davon an die Cammery oder bawhoff zu referiren, alßdann auff Ihre Satisfaction soll gedacht werden, und ist denen beeden Haußleuthen, auff Ihr begehren, folgendes Decretum ertheilt worden.
Auff das von dem H. Ambt.Schreiber Riecken übergebene memorial für zween Unterthanen auß großen Barkentin, Carsten Gevert und Frantz Hundten, wegen eines bey dem dortigen Schlüsenbaw an Ihren Wiesen erlittenen Schaden, und desfallß verlangter Inspection, ist erkant Daß dem Bawmeister, Petrini (Antonio Giuseppe Petrini, Stadtbaumeister *1659; † 1721) und Michel Sandern, dem Holtzvoigt, committiret worden, fordersambst mit zuziehung der beeden obgedachten Sachß: Unterthanen, den vorgegebenen Schaden in Augenschein zu nehmen, und davon gehörige Orthen, zu referiren, alßdann darum ergehen soll, waß der Billigkeit gemäß. Ita decretum beym Landgerichte zur Ritzerow den 8 May 1699
1700
Nach fünf Jahren Bauzeit stellte man dann von Seiten der Lauenburgischen Regierung fest, dass der neue Schleusenbau jetzt teilweise auf Lauenburgischen Gebiet errichtet wurde. Den größten Schaden hatte dadurch der Bauer Carsten Gewert, dem dadurch ein Fuder Heu an Wiesenland verloren ging.
Aber auch der Lübecker Baumeister Petrini hatte sich mit „güldenen Buchstaben“ an der Schleusenwand verewigt.
1717: Beschwerde wegen Aufhaltung eines Bürgers
Beschwerde gegen die Dänen wegen Aufhaltung des Lauenburger Bürgers Pfeiffer an der Stecknitz-Schleuse zu Berkenthin
1727: Schlagbaum soll geschlossen bleiben
Der Schleusenmeister Jürgen Tiedemann zur Berckentiner-Schleuse ist ernst. injungiret worden, den Schlagbaum bey seiner Schleusen beständig geschloßen zu halten, und kein Fracht-Wagen, wohin dieselben auch einwohin gehören, dadurch passiren zu laßen: So lieb ihm seyn wird mit Straffe und Ahndrung auf dem Contraventionsfall verharet zu bleiben. (AHL Gerichtsbuch Ritzerau 1727 S. 381)
1747: Die von der Stadt Lübeck praetendierte und derselben auch zugestandenen Erhebung der Accise und des Kruggeldes von dem Schleusenmeister zu Klein Berkenthin (LASH Abt. 212 c Nr. 543)
Die von der Stadt Lübeck abgetretenen Schleusenmeister und Bauervogt zu Klein Berkenthin zu leisten schuldige Jagdfuhren. (LASH Abt. 212 c Nr. 557)
noch zu bearbeiten
1757 Drohende Einquartierung
Im Oktober 1757 wird der Schleusenmeister von der Lauenburgischen Regierung angewiesen, sich auf die Einquartierung von 4 Mann vorzubereiten. Dieser beschwert sich natürlich sofort darüber in Lübeck. So schreibt der Lübecker Rat an die Ratzeburger Regierung, sie möge doch Abstand von diesen Plänen nehmen, da das Schleusenhaus klein wäre und zudem in Winter auch von den Stecknitzfahrern genutzt werde.
AHL ASA Int. 29199
1788 ertrinkt der jüngste Sohn des verstorbenen Schleusenmeisters Dankwert in der Stecknitz
1824 Lübscher Adler wird endgültig getilgt
Am 11. Oktober schreibt der Lauenburgische Regierungsrat an die Stadt Lübeck, dass der Schleusenmeister Klörs doch das während der Französischen Besetzung angebrachte Schild mit dem Lübschen Adler entfernen soll.
5. Nov. Am gestrigen Tage begab ich mich nach der Wohnung des Schleusemeisters Klörs zu Berkenthin, woselbst sich an der großen Einfahrtsthür der Schleusenmeisterwohnung das Lübeckische Stadtwappen: auf weißem Feld ein doppelter Adler mit schwarzer Farbe gemalt befand: ich ließ das Feld mit schwarzer Oelfarbe überstreichen und tilgen und begab mich nach der Wohnung des Schleusemeisters Keynaths zur Donnerschleuse …
1836
In der Nacht vom 24. auf den 25 November 1836 war der Schleusenmeister Klörs angewiesen die Schütten der Berkenthiner Schleuse zu öffnen, damit der Wasserstand oberhalb der Schleuse verringert werde. Die Gebrüder Fehling, Holzschiffer, die auf dem Stau der Schleuse lagen versuchten durch Schimpfen und Drohungen den Schleusenmeister und seinen Knecht an ihrem tun zu hindern. Kaum hatten diese die Schleuse verlassen schlossen die Fehlings wieder die Schütten und hinderten einen weiteren Schiffer und den Schleusenmeister die Schleuse wieder zu betreten.
AHL ASA Int. 29204
1847: Frei von Militärdiensten
1847 wurde die Berkenthiner Schleuse neu erbaut. Der Schleusenmeister bekam die ausdrückliche Erlaubnis, die durchfahrenden Stecknitzfahrer zu bewirten. Auf einem Foto, etwa von 1895, ist zu erkennen, dass an das Schleusenmeisterhaus sogar eine Kegelbahn angebaut war. Wegen der unmittelbar am Kanal gelegenen Schleusenmeisterwohnung gab es oft Streitigkeiten zwischen der Stadt Lübeck und dem Herzogtum Lauenburg. Die Hansestadt beanspruchte das Hoheitsrecht über diese Wohnung und versah die Haustür nach jeder Besichtigung mit dem lübeckischen Wappen. Die lauenburgische Regierung nahm das gleiche Recht für sich in Anspruch und ließ das Wappen immer wieder entfernen. Einer Überlieferung zufolge sollen die Söhne der Schleusenmeisterei wegen dieser Streitigkeiten über viele Jahre den Vorteil gehabt haben, dass sie weder in Lübeck noch in Lauenburg zum Militärdienst herangezogen wurden. Das Hoheitsrecht über die Berkenthiner Schleuse trat die Hansestadt Lübeck im Juni 1847 an Lauenburg ab.
1852 erlaubt die Lauenburgische Regierung dem Schleusenmeister Klöris zwischen der Stecknitz und der Landstraße auf eigene Kosten eine Scheune zu erbauen (das wird dann wohl die Fachwerkscheune auf dem Foto von 1895 sein).
Plan der Berkenthiner Schleuse von 1862
erstellt für die Lübecker Baudeputation im Juli 1862
1889: Schleusenreparatur
Bei der Berkenthiner Schleuse mußte eine Hinterprüfung des rechtsseitigen unteren Schleusenflügels schleunigst beseitigt werden. Statt des in der starken Strömung nicht genügend haltbaren Stackwerks wurde auf 49 m Uferlänge eine 4,5 bis 6 m lange, 10 cm starke Spundwand eingerammt und verankert und die tiefste Auskolkung vor derselben in der Nähe der Schleuse mit großen Feldsteinen ausgeschüttet. Die Kosten betrugen einschließlich Hin- und Hertransport der Rammen und Fahrzeuge 3.329,05 Mark.
1896: Schleusenmeisterhaus brennt ab
Am 6. Februar um 7 Uhr Abends brennt das Haus des Schleusenmeisters Klörs ab.
Lauenburgusche Zeitung, Sonnabend, 18. Januar 1896
„Feuer. In der vergangenen Nacht brannte es in Berkenthin an zwei Stellen. Gegen 2 Uhr ging das Wohnhaus des Hufners Aug. Dohrendorf in Flammen aus und als die Feuerwehren die Brandstelle verlassen wollten, verkündete ein Feuerschein von der Schleuse her, daß das Gewese des dort wohnenden Gastwirts Schmaljohann ebenfalls brenne. Die Entstehungsursache ist noch unbekannt; in beiden Fällen vermutet man jedoch böswillige Brandstiftung.“
Quellen
NLA HA Cal. Br. 24 Nr. 1425
Abt. 232 Nr. 1068 Kruggeld 1747
LASH Abt. 210 Nr. 2589: Zugehörigkeit einer halben Hufe Landes zur Berkenthiner Stecknitz-Schleuse (1444) 1591. 1599 Enthält: Verkauf einer Hufe Landes auf der Feldmark zu Klein Berkenthin von Hartwig v. Krummesse zu Klempau an Hinrich Peke auf der Schleuse zu Klein Berkenthin, 1444; Witwe des Schleusenmeisters Hans Reiche (Rike), 1591; Johann Möller, 1599
KrA RZ Abt. 2 Nr. 785
Bau und Reparatur der Schleuse in Berkenthin, Laufzeit 1651 – 1860
Enthält Übermalung von Lübschen Stadtwappen an den Schleusenmeisterwohnungen in Berkenthin
LASH Abt. 212c Nr. 543 Die von der Stadt Lübeck praetendierte und derselben auch zugestandenen Erhebung der Accise und des Kruggeldes von dem Schleusenmeister zu Kl. Berkenthin 1747-1749
LASH Abt. 212c Nr. 557 Die von der Stadt Lübeck abgetretenen Schleusenmeister und Bauervogt zu Kl. Berkenthien zu leistenden schuldige Jagdfuhren 1747-1750
LASH Abt. 212c Nr. 994 Der Prozeß wegen der Höker-Nahrung des Schleusenmeisters zu Kl. Berkenthin 1792
LHA Schwerin Reich (Acta externa) Signatur: 3435
Klage Lübecks beim Niedersächsischen Kreis gegen Herzog Franz II. von Lauenburg wegen Verstopfung und Umleitung des Stecknitz-Kanals zwischen Niederschleuse und Berkenthiner Schleuse, 161h
Der Klein Berkenthiner Schleusenmeister war ein Lübecker Beamter. Im Gegensatz zu seinen Amtskollegen auf den anderen Schleusen bezog er kein Gehalt, sondern musste sich mit den Einkünften aus der dazugehörigen Halbhufenstelle (s.a. Hopfenhof) und seinem Krug zufrieden geben. Zudem Bezog er das sogenannte Schleusengeld, das die Stecknitzschiffer für einen Schleusengang bezahlen mussten. Auch hatte er einen jährlichen Anspruch auf 1 Faß Salz, das ihm ebenfalls die Schiffer liefern mußten (s.a. Ländereien zur Schleuse: Bericht von 1777).
Mit der Kruggerechtigkeit war auch das Recht Bier zu brauen verbunden. Die Einnahmen aus dem Bierausschank scheinen nicht unerheblich gewesen zu sein. Die Lübecker Kämmerei setzte die Berkenthiner Schleuse 1697 mit Einnahmen von 30 Mark an. Soviel musste auch der Klein Berkenthiner Lübsche Bauernvogt für seinen Krug entrichten.
Schleusenmeistereid
Ich N.N. lobe und schwere zu Gott dem Allmächtigen, daß ich E. Edl. Hochweisen Rath und dieser Stadt Lübeck, will getreu, holdt und gehorsahm sei, ihr bestes wißen, hör oder vernehme ich waß, daß wieder den Rath oder die Stadt Lübeck sein mag, daß will ich getreülich anmelden, Ich will auch auff die mir anvertraute Schleüse bey Tag und Nacht getreü und woll Achtung geben, damit kein Schaden daran geschehe und der selbe auff alle Wege verhühtet werde, und waß Mir von denen Hrn. der Cämmerey von wegen E. E. Hochw. Rath befohlen wird, dem will ich in allen nach meinem besten Vermögen nachkommen und mich überall alß einen getreüen Unterthanen und Schleüse-Meister gebühret, verhalten, So wahr mit Gott helfe.
Peke, Hinr. * ?, † ?
Kl.-Berkenthin 1444 Schleusenmeister
AHL ASA Int. Stecknitz 29209, 1444 verkauft Hartwich von Crumesse dem beschedenen Manne Hinrik Peke, wonaftig tho Luthken Parkentin uppe der schluse für 24 Mark ein Hufe Landes für sich u. seine Erben
Bruder des Lübecker Stadtbaumeister Nicolaus (Clawes) Peck 1435, 1444, † 1456, Erbauer u.a. des Burgtores und des Kaaks, und Dorthie, Frau des Clawes Dune
Peek, Claus * ?, † ?
Kl.-Berkenthin 1466 Schleusenmeister
AHL ASA – Interna – Stecknitz – 29191 Schuldsache
Peck, Clawes * ?, † ca. 1532
Berkenthin 1517 LASH Abt. 210 Nr. 1781; ca. 1532 von einem Stecknitzfahrer, Chim Ulrichs, in seinem Schleusenhaus ermordet s. LASH Abt. 210 Nr. 702;
oo ? NN, Ryke
K.: Marten *?, ff
vermutl. gehört auch die Äbtissin des Klosters Marienwolde, Anna Pekes † 1560 zu dieser Familie
Wever, Paul * ?, † ?
s.a. Weber aus Mecklenburg
Interims-Schleusenmeister
Kl.-Berkenthin 1537, 1546 Schleusenmeister, ist auch Hufner s. Bede Berkenthin 1532, 1546 s. LASH Abt. 210 Nr. 702
oo ? NN, X
K.: ?
Peek, Marten * ?, † ca. 1564
Kl. Berkenthin Schleuse s.a AHL Ndtb. S. 723
1547, 1552, 1557 s. LASH Abt. 210 Nr. 702
1. oo ? NN, Wobbcke
2. oo ? NN, Anne sie 2. ∞ mit Hans Ryke
K.: Claus † vor 1564
Margarethe † vor 1564
Ryke, Hans * ?, † vor 1591 verunglückt in Mölln
9 Jahre Knecht bei Marten Peek
Schleusenmeister
1564 2 Taler für eine Hufe in Kl. Berkenthin
1567 für eine Hufe in Kl. Berkenthin 3 Mark
Kätner 1581 Türkensteuer, Bruder der Frau von Claus Peck zu seinem tötlichen Unfall s. AHL ASA Ext. Nr. 2505, Kläger 1585, 1578 Verschreibung Hzg. Franz I. ;
oo ca. 1564 NN, Anne Wwe. Peek, sie 1591 Wwe. noch 1603
K.: Tochter
Anno 1583 Hans Rike Schlüsemeister tho Berkentin, bringt klagendt vor, wo Jacob Soltow darsülvest gemeltes Hans Riken Dinstmagt, mit einem eken Knüppel, brun und blaw geschlagen, dewile Beclagter nicht jegenwerdig gewesen, so iß vam lande gefunden, vor den ungehorsam sol he breken 1 tl hamburger bier, vor die schlege 3 Ml.
Möller, NN
Ein namenloser Berkenthiner Schleusenmeister und Nachfahre von Hans Rike wird 1595 in Mölln im Suff von seinem eigenen Wagen überfahren und stirbt einige Tage später.
Bei ihm muss es sich um einen Möller handeln, der eine Rike-Tochter geheiratet hat, denn sein Nachfolger Joachim Möller gibt an , dass er ein Nachfahre Rikes mütterlicherseits ist.
Möller alias Krüger, Joch. * ?, † zwischen 1612 u. 1634
Kl.-Berkenthin Schleusenmeister 1599-
oo ? NN, X
K.: Hans *(1596) > Hollenbek, Zeuge 1639
Jochim*(1603), † 1616
1604 Streit mit Claus Tode wegen Flachsröten;
1605 pachtet er einen Acker und Hopfenland von Hartwig von Parkentin für 10 Rthl. und 10 Hühner (AHL ASA Int. Nr. 29210).
1606 AHL ASA Int. Nr. 29210, Abgabe 1 Rauchhuhn
s.a. Fahrrechte 1607, 1612; AHL ASA Int. Nr. 29210, für Krug 6 Rthl. p.a. 1607 HL Urfehde aus der Haft entlassen; Streit mit Hartwig von Parkentin wegen Land und einem Backhaus 1607;
Wulff, Joch. * ?, † ?
Krüger Kl. Berkenthin Schleusenmeister 1616 AHL Kämmerei Nr. 387
oo ? NN, X
K.: ?
Meyer, Hans * ?, † ?
Krüger Kl. Berkenthin Schleusenmeister 1615, 1630 s. AHL ASA Int. Nr. 29195 s. Schleuse 1615
oo ? NN, X
K.: hat 1615 Sohn und Tochter
Dunkelgut, Claus *ca. 1595, † nach 1634
Krüger Kl. Berkenthin Schleusenmeister vor 1634 AHL ASA Int. Nr. 29213, Bürger Lübeck 1629 Zimmermann
oo ? NN, X
K.: ?
Meyer, Hartwig * ?, † ?
Krüger und Schleusenmeister 1632, 1633
Am 16. März 1633 beschwert sich Herzog August von Sachsen Lauenburg beim Lübecker Rat über den Schleusenmeister. Dieser hatte angeblich widerrechtlich ein Fuder Heu mit Waffengewalt beim Bauern Ewert Torn in Göldenitz abgeführt. So fordert der Rat den Schleusenmeister auf sich diesbezüglich zu äußern. Schleusenmeister Meyer antwortet schon 4 Tage später (20. März). Laut seiner Darstellung hatte er den Göldenitzer Bauern zwei Tonnen Bier überlassen, die zur Befriedigung der dort einquartierten Soldaten des Herrn Oberst von Plessen (Daniel von Plessen *1606, † 1672) verwendet werden sollten. Hierfür versprachen ihm die Göldenitzer Bauern 1 Fuder Heu im Gegenwert von 8 Rthl.. Das Bier hatten die Bauern dann aber selbst getrunken und kein Heu dafür geliefert. Trotz Drohung des Berkenthiner Pastors, der mit dem Göldenitzer Bauern Ewert Torn verschwägert war, nahm Meyer die Sache selbst in die Hand. Er versicherte sich beim Göldenitzer Bauernvogten Heinrich Meyer, ob Befehle der Lauenburgischen Obrigkeit der Pfändung entgegen stünden, was dieser verneinte und holte sich mit dessen Genehmigung das geschuldete Fuder Heu. So war nun auch die Beziehung zu Pastor Hund angespannt. Meyer verweigerte sich den geforderten Taler für die neue Orgel zu bezahlen und Pastor Hund berechnete dem Schleusenmeister bei der nächsten Taufe seines Kindes unübliche und überhöhte 2 Reichstaler Patengebühr. Und wiederum nur zwei Tage später ergeht das Anwortschreiben des Lübecker Rates an den Herzog. Dieser wird gnädig gebeten anhand der oben geschilderten Sachlage eine entsprechende Zahlung zu veranlassen oder die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen. Der Pastor möge angewiesen werden das überhöhte Gefatterngeld zu erstatten. (AHL ASA Int. Nr. 29197)
oo ? NN, X
K.: Kind *1633
Borchers, Hans * ?, † ?
Krüger Kl. Berkenthin Schleuse um 1660 Abgabe 30 M Kruggeld jährlich
oo ? NN, X
K.: ?
Vater evtl. Joch. Borchers Müller Krummesse 1616
Timmermann, Claus * ?, † ?
s.a. Zimmermann
Kl. Berkenthin Schleusenmeister 1663 s. AHL ASA Int. 29220, 1666 Dienstregister, Pate 1672
oo ? NN, Gesche † 1689
K.: Ernst Gotth. *1672
Timmermann s.a. Oberschleuse Anker
?? Borchers, Xian * ?, † ?
1675 keine Angabe zum Beruf im KB Berkenthin
oo ? NN, ?
K.: Marg. *1675
Tiedemann, Jürg. * ?, † nach 1696
Krüger Kl. Berkenthin Schleusenmeister 1681 –
s. AHL ASA Int. Nr. 29216, Pate 2×1689, 1690, 1708, Pate 1715; Kämmerei 561 Landgerichtsbuch, schuldet Hans Webers Witwe 1695 49 Mark 8 Schilling, 1706 ist er für 4 Tage im Halseisen wegen Holzdiebstahls
Heiratet 1681 die Wwe. des Vorgänger (? Borchers) mit 4 kleinen Kindern. Hat Streit mit dem Rondeshagener Gutsherren wegen entwendeter Stützen und gepfändeten Viehs (darunter 2 Milchkühe die für die Versorgung der Kleinkinder wichtig sind) AHL ASA Int. Nr. 29216
s.a. Spender der Berkenthiner Kirchenkanzel 1696 „George Tiedemann Schlüßmeister“
oo ? NN, Anna Marg. Patin Kr. 1705, Bkt. 1711
K.: ? Xina *?, Patin 1717
Tidemann, Jürg. * ?, † ?
Krüger Kl. Berkenthin Schleusenmeister von ca. 1725-1756
Pate 1722, 1729, 1731, 1737, 1743
oo ? NN, Eleonore Patin 1731, 1739, 1743
K.: Xian *1726
Bendtfeld, Hans * ?, † ?
Kl. Berkenthin auf der Schleuse
oo ? NN, X
K.: Herman *1687
Bauer, Claus * ?, † ?
s.a. Buhr, Kl. Berkenthin auf der Schleuse
oo ? NN, X
K.: Hans Heinr. *1687
Jürg.*1689
Danckwarth, Hans Joch. *Rethwisch (1729), † 1763; V: Xoph, Müller Anker
Kl.-Berkenthin Zimmermann Schleusenmeister -1763, Pate 1759, 1760, 1761
oo Bkt. 1756 Tiedemann, Sophia *(1738), Patin Berk. 1760, 1761
K.: Carth. Elis. *1757
Joh. Fried. Xian*1758
Thom. Hinr. Xoph.*1760
Xoph Adolf Geo.Peter *Bkt. 1762
Vick, Xian * um 1730, † 1777
Kl.-Berkenthin Schleusenmeister 1764-1777 „im Wasser verunglückt“; AHL ASA Int. Nr. 29200
Klage wegen entwendeter Pferde 1766 (s. adl. Kl. Berkenthin)
oo Bkt. 1764 Tiedemann, Wwe. Dankward, Sophia *(1738), 1788
K.: ?
Klaerisch, Joh. Hinr. * ?, † ?
s.a. Klörs u.ä.; Kl.-Berkenthin Schleusenmeister 1778, 1783, Pate Krummesse 1797; 1792 Der Prozeß wegen der Höker-Nahrung des Schleusenmeisters zu Klein Berkenthin (LASH Abt. 212c Nr. 994)
oo HL Jac. 1778 Cordes, Anna Elis.
K.: Kind *, † 1783
Anna Magd. Xina*?, ∞ Berk. 1798 Benthien, H.H.
Clörs, Carl Heinrich, Lehrer u. Schneider Kastorf 1784
Clärisch, Joh. Hinr. Ludw. * (1776), † 1840
s.a. Cläris, Clörs, Klöris, Kläse u.ä.
Kl.-Berkenthin Schleusenmeister 1804, 1810
AHL ASA Int. Nr. 29201
oo ? Krohn, Magd. Hed. Engel aus Sieksrade *(1785), † 1865
K.: Zw. Joh. Joach. Fried. *?, † 1820 (an Masern)
Joach. Hinr. Ludw.*?, † 1820 (an Masern)
Aug. Fried. Herm.*?, † 1833 (an Scharlachfieber)
Kläse, Joh. Carl Hinr. * 1818, † 1902
Kl.-Berkenthin Schleusenmeister 1834/35
Kätner, Schleusenmeister Linsen 1864; sein Haus brennt 1896 ab
oo ? NN, X
K.: Mar. Marg. Elis. *?, † Berk. 1865
Bahrs, Joach. Peter Detl. *(1802), † 1874
Kl.-Berkenthin Schleusenmeister 1874
oo ? NN, ?
K.: ?
Vietsch, Wilh. * ?, † ?
Gr.-Berkenthin Schleusenmeister 1903-1917
Nr. 1593, 1629, 1669
oo ? NN, X
K.: ?
Bahrs, Heinr. * ?, † ?
Gr.-Berkenthin Schleusenmeister 1932
oo ? NN, X
K.: ?
Tietgen, NN. * ?, † ?
Gr.-Berkenthin Schleusenmeister 1937, 1939
oo ? NN, X
K.: ?
Wieckhorst, NN. * ?, † ?
Gr.-Berkenthin Schleusenmeister 1942
oo ? NN, X
K.: ?
Schütz, Heinrich * ?, † ?
Gr.-Berkenthin Oberschleusenmeister 1954
oo ? NN, X
K.: ?
1444 hatte der Ritter Hartwich von Crumesse dem Schleusenmeister Hinrik Peke eine Hufe Land für 24 Mark verkauft. Was genau diese Hufe allerdings umfasste, wird in der Urkunde nicht gesagt. Dies erfahren wir erst aus einer Aufstellung von ca. 1600. Die Liste zeigt noch deutlich wie die Ländereien der Bauern in Gewannen gelegen waren. Es ist noch von Enden und Stücken in den Fluren die Rede. Zudem gehören noch Hopfenland und kleine Gehölze zur Hofstelle.
Vertzeichnuß was zu der Berkentiner Schluse hause gehörig
1. Erstlich das Schleußehauß und die Schleuße mit einer freyschleuse
2 zwo Stück Hoppenlandt in der Weltscheide
3 Ein stück hoppenlandt achter Koelstorp im fischbleke
4 Ein Stück brinklandt auf den brede von ein scheffel
5 vier stücke undt 4ende bey der dornbrede von 3 scheffel saets
6 vieff stücke von der Line vorn 6 Scheffell saett
7 : Ende bey dem bottendike von 4 scheffell saett,
8 Vier Ende vonn 3 scheffel saett
9 bey der drogenmühle bey den 3 bornen ist altlandt welches in 30 Jahren nicht beseyet gewesen ist wo 5 scheffel saet
10 vier stücke auf der soren von 9 scheffel saet
11 drey stücke boven den kovorde von 5 scheffel saedt
12: 6 ende auf der harkenbeke von 4 scheffel saedt
13 Eine wische bey den schleusehause auf den Stauroricht vorder heuye
14 Eine wische in den borlekendike von 1 fuder
15 Eine Ledder voll hew bey der harkenbeke
16 Ein foder hew auf der bowische
17 zwo hoppenhow worn von wegen des einen ein streit sein soll
18 auf dem heideberge eine drei ende in viert brede von 3 Scheffel Sahd
19 auf dem berge 5 stücke vorn schleuse haüse übers auf dem Kohfordswegh
20 aufm langen zweien im holtze 2 scheffel rogken sahd
21 ein … von holtze dahrin der heide b. acker lieget, gehet vom räude bis an die hartieden wehden, ober gollnitzer coppell
22. im … ein holtze gehert zu der gölnitzer koppel an beth auf den durchwegh
Der Berkenthiner Schleusenmeister Christian Voss verunglückt 1777 tödlich im Wasser. Da Voss offenbar keinen Nachfolger hat, muss der Lübecker Bauhoff schnell dafür sorgen, dass die Schleusenmeisterstelle wieder neu besetzt wird. Um einen Überblick zu erhalten, was eigentlich alles zur Schleuse gehört, bestellt der Bauhof den Lübschen Förster Franz Anton Stockmann von Behlendorf nach Klein Berkenthin, um einen entsprechenden Bericht zu erstellen. Stockmann macht sich am 30. Oktober auf zur Schleuse und erstellt zusammen mit der Witwe eine Übersicht sämtlicher zur Schleuse gehöriger Ländereien und was der Schleusenmeister an Einnahmen und Abgaben an Lübeck wie auch an das königliche Amt Ratzeburg zu leisten hat.
Verzeichniß
von dem Lande, Wiesenwachs und Weich-Hölzung, nebst übrigen Freiheiten so an der Berkenthiener Schleuse gehören, imgleichen auch von den Ausgaben oder Contributionsgeldern so von den Schleusenmeister daselbst nicht allein der Stadt Lübeck, sondern auch der Königl. Amte Ratzeburg jährlich entrichtet werden müssen. Ersteres nemlich die Länderei Wiesen und Weichhölzung ist sämtl. auf den Klein-Berkenthiener felde belegen, und mir von einem alten Hauswirth, namentlich Hans Gävert aus Klein-Berkenthien angewiesen, dahero solches ohngefähr nach Scheffel-Einsaat folgendermaßen taxiret:
An Land ist befindlich:
1. Oben die feldscheide 4 Enden, taxiret zu Schfl. 2 1/2
2. Hintern weißen Berg 2 Stück mit Roggen besäet à 3 Schfl. 6
2 dto. dresch à 3 Schfl. 6
3. hinter der Mühlenbeck
2 klein Stück mit Roggen besäet, zusammen 1 1/2
1 dito mit Roggen besäet 1
2 Ende Stoppel-Land 1 1/2 noch 2 Ende dito, zusammen 2
4. Auf dem Söhren 1 Stück Land mit Roggen besäet 3 noch 3 Stück, so nicht besäet, à 3 Schfl. 9
5. bei den Kuhlen 2 Stück Land mit Roggen besäet à 2 Schfl. 4
Transport Scheffel 36 1/2
1 Stück Land, so halb mit Roggen besäet 2
3 dto. so nicht besäet à 2 Scheffel 6
6. Beim Beulken Diek
3 Stück, so nicht besäet à 2 Scheffel 6
1 dto. 1 1/2
4 dto. à 1 Schfl 4
7. Aufn Heidberg
3 ende Land, so nicht besäet à 1 Schfl. 3
2 dto. à 3/4 Schfl. 1 1/2
2 1/2 dto. zusammen 2 1/2
8. Bei die Leimkuhle
1 Ende Land, nicht besäet 2 1/2
1 dto. mit Roggen besäet 2
1 dto. so halb mit Roggen besäet 2
2 dto. noch, so nicht besäet à 2 Schal. 4
9. Auf der Pfenningbreite
4 Stück Land à 1 Schfl. 4
10. Beim Buttersohl
3 Ende Land , oben den Weg, so nicht besäet zus. 3
5 Ende dto. unter dem Weg so mit Roggen besäet 7 1/2
11. Auf dem Berg
2 Ende Land, so mit Rogen besäet à 1 1/4 Schfl. 2 1/2
Summa Scheffel 90 1/2
An Wiesenwachs
1. Unten am Schleusenhause 1 Wiese tax. 1 Fuder Heu
2. Oben am Damm 1 dto. zu 1 Fuder Heu
3.4. Unten an der Stecknitz, 2 Theilwiesen zu 5 Fuder Heu, dazu gehöret der Schleusenmeister mit 4 kein Berkenthiener Bauern, also 1
Transport 3 Fuder
5. Im Wisch-Blöcken, 1 Wiese 1/2 Fuder
6. beym Böhlken Diek, 1 Wiese 1 klein dto.
4 1/2 Fuder
An Weichhölzung
Oben in der Hölzung hat der Schleusenmeister 1 Ort Weichholz am Heidberg, welches wenigstens an 24 Scheffel Einsaat gras sein mag, es ist diese Hölzung aber ziemlich ruiniret, oder verhaun, so, daß es jetzo mehrentheils in Hassel und Dorn wie auch Haböchen und Ellernbusch bestehet, großes oder haubares Holz ist aber wenig darunter befindlich. Nächst diesem sind noch an 3 Orten gegen den Saatlande kleine Rehmel Hassel- oder Ellern-busch befindlich, so aber ebenfalls von keiner großen Erheblichkeit ist, nur daß Zaun-Busch daraus gehauen werden kann.
Hiernächst hat der Schleusenmeister die Freiheit, daß er seine Pferde, Kühe, und alles übrige Vieh, so ihm behörig, gleich deren Klein Berkenthiener Bauern mit auf der gemeinen Weide gehen lassen kann.
An sonstigen Revenue hat /: nach Aussage der Wittwe :/ der Schleusenmeister nichts weiter, als jährlich 1 Tonne Lüneburger Salz, und von jeden Stecknitzfahrer, so von unten herauf mit seinen Schiffen die Schleuse passiert, allemahl 2 ß , wann er aber die Schleuse mit Stroh oder Mist dichte stopfen muß, bekommt er 3ß
An Contributionsgeld hat der Schleusenmeister jährlich zu entrichten:
An die Stadt Lübeck
Für die Krugfreiheit, auch daß er Möllnisch-Bier und Branntwein schenken kann 5 Rthl.
Amt Ratzeburg
An gewöhnliche Landhauer jährlich 2. 3 1/3
Tagewagen-geld 1
Monathgeld, alle 4 Wochen 8ß 2.8.
Transport 10 Rthl. 11 1/2ß
Zuschußgeld 14 ß
gr. 1Rauchhuhn und 2 May-Küken, incl. 10ß
das sogenannte Grabengeld ist gewiß, wenigsten jährlich 8ß
An den Müller zu Ritzerau
jährlich Mattengeld 36 ß
Predigergebühr
jede Person im Hause, so schon zum Heil. Abend. Mahle gewesen, jährlich an Oster 2ß für eine Wurst 12 ß
nebst 1 Faß Roggen und 1 Brod in natura
Küstergebühr
An Opfer und für eine Wurst überhängt 14ß
nebst 1/2 Scheffel Roggen und 1 Brod in natura
Summa 12 Rthl. 9 1/2ß
Nota!
Hiebei muß nun noch anführen, wie von dem an der Schleuse gehörigen Saat-Lande, und wovon oben die Scheffelzahl syncificiret ist denitzo folgendes /: laut Aussage der Wittwe./ an fremden verhäuert ist, als:
1. der Kuhhirte Stark in Klein Berkenthin hat einen halben Ende LAnd, bei der Leimkuhl genannt, zu 1 Scheffel Saat in Häuer, das Land ist jetzo mit Roggen besäet und wird ohnedies noch ein Jahr von demselben gebraucht.
2. Eben an dem Orte hat Hans Gressmann zu Göllnitz eine ganze Ende Land mit Roggen besäet, zu 2 Scheffel Saat gerechnet, und hat solche noch überden 3 Jahr in Gebrauch.
3. Hans Gävert in Klein Berkenthien hat auf den Kuhlen einen halben Ende Land zu 1 Scheffel Saat, noch 3 Jahre zu gebrauchen.
4. Der Schneider Voss auf der Drögenmühle, hat auf den Kuhlen einen ganzen, und einen halben Ende Land zu 3 1/2 Scheffel mit Roggen besäet, und hat solches noch ohnedem 1 Jahr in Gebraucht.
5. Jacob Wulff in Kl. Berkenthien hat hinter den weißen Berg 1 ende Land zu 3 Scheffel Einsaat mit Roggen besäet, gebraucht solches ohne diese Saat noch 3 Jahr.
Behlendorf d. 30 October 1777 gez. F. A. Stockmann
Quelle: AHL ASA Int. Nr. 29207