Mühle / Hopfenhof

Kartenausschnitt von 1774 mit Mühlenhof

Wassermühle/Hammermühle

Auf der Groß Berkenthiner Feldmark findet sich 1774 an der Wohlbek noch eine Flurbezeichnung „Der Mühlenhof“. Hierzu kommen noch „Im Schmädjen Teich“ und „Die Deich Stücken“. Wenn man dann den Höhenlinien folgt, wird schnell klar, dass es hier eine Mühlenanlage mit zwei oder drei Mühlenteichen gab. Die Wassermühle (rotes Kreuz) lag der Logik nach am südlichen Ende des unteren Teiches am Weg nach Ratzeburg.

Die Wohlbek bildet dann etwas weiter südlich die Grenze zu Hollenbek. Kurz vor der Straße von Berkenthin nach Hollenbek gab es dann auf Hollenbeker Seite noch eine weitere Wassermühle bevor dann der Bach in die Stecknitz mündete. Diese Hollenbeksche Kornwassermühle ist auch mehrfach urkundlich (1323, 1342, 1449, 1581) belegt. 

Nun könnte man vermuten, dass all diese Teiche zur Hollenbeker Mühle gehörten und es nur diese Mühle gab. Dagegen spricht aber, dass die Flurbezeichnung „Der Mühlen Hof“ weit entfernt von dieser Mühle liegt und die obigen Teiche sich groß auf Lauenburger Gebiet ausdehnten, die Hollenbeker Mühle aber zum Lübschen Hollenbek gehörte. 

Da diese „Berkenthiner Mühle“ nun in keiner einzigen Urkunde genannt wird, stellt sich die Frage, wann hat diese denn existiert? Vielleicht hilft die Bezeichnung „Schmädjen Teich“ da etwas weiter. Dies könnte auf die Nutzung der Mühle hinweisen, denn Schmädjen ist wohl das Diminutiv (Verkleinerungsform) von Smede/Schmiede und deutet dann auf eine Hammermühle. Das würde zumindest auch erklären, weshalb diese Mühle für die Bauern keine Bedeutung hatte und so deshalb nicht als Zwangsmühle genannt wurde. So eine Hammermühle war aber Konzessionspflichtig (s. Kupferhämmer in Anker 1590 und Farchau 1591). Da der Lauenburgische Herzog Franz II.  in diesen Dingen sehr genau war, muss die Mühle wohl schon vor seiner Regentschaft (1581-1619) entstanden sein.

Das bringt uns dann zu einer Urkunde von 1323: Am 31. Oktober 1323 erhalten Herr Heinrich von Parkentyn und Detlev seines Bruders Sohn von ihrem Lehnsherrn, Herzog Erich I., „dat hogheste richte med bede unde myd swinsnydende und myd alleme rechte in Ghiselbertestorpe, Belendorpe, Parkentyn, Groten Manker, Guzter, de twe huve tho Lutteken Mankere, twe huve tho Hermanstorpe, Mankere molen, Smedeken molen unde Holenbekere molen“ zum Pfand. In dieser Urkunde werden also die beiden Mühlen an der Wohlbek auch nacheinander aufgeführt, und haben damit auch schon vor 1323 bestanden. 1450 verschrieb dann Herzog Bernhard II.  seiner Gemahlin Adelheid u.a. den Smedikendiek zur Leibzucht (LASH Urk. Abt. 210 Nr. 352), womit nur unser Smädjen Teich gemeint sein kann.

Damit wäre die Mühle dann doch genannt. Aber wie lange bestand diese und was führte zu ihrem Untergang? Ein Indiz für eine Nutzung bis um 1600 mag der aufgeführte Krüger Peemöller sein. Die Peemöllers waren 1639 mit Hans Peemöller beginnend nachweislich die Berkenthiner Schmiede. Ungewöhlich eben ist, das um 1600 ein Peemöller das Krugrecht besitzt. Eine Schmiede mit Krugrecht? Das ist sehr ungewöhnlich, aber Mühlen hatten sehr oft auch die Kruggerechtigkeit, weil sie meist abseits lagen und so den Mühlengästen Kurzweil bieten konnten. Und die Berkenthiner Mühle lag ja noch dazu an der wichtigen Straße nach Ratzeburg, war also auch sicher ein willkommender Rastplatz.

Auch wirft dies natürlich ein ganz anderes Licht auf den 1517 genannten Smedeske , der für eine halbe Hufe 12 Schilling Abgaben leisten musste, wobei ich „Smedeske“ für die Witwe eines Schmiedes halte (s. Lbg. Heimat Heft 143 Schmiedekaten). Diese gehörte dann auch zur Hammermühle und nicht zu einer Schmiedestelle im Ort.

Und doch, es gibt noch einen weiteren schriftlichen Beleg zur Mühle. In der Abgabenliste der Berkenthiner Bauern von 1546, die zu dieser Zeit zum Klempauer Hof gehörten, steht: „Aßmus Wiße gelde pachten 3 Mark, krog hure is 1 Mark 8 Schilling, vur datt Molen Erve 2 Mark, 8 Scepel bede Höner“. Mit dem Mühlenerbe war Aßmus Wiße der reichste Bauer im Dorf und offenbar der Erbe der Smedeske. Als Bauer konnte er natürlich nur wenig mit so einer Schmiedemühle anfangen.

Aber da gab es noch den Hans Swarte, der 1532 und 1546 als Kätner Abgaben leisten musste. Sowie den Meister Jacob Swarte der 1541 in Ritzerauer Landgerichtsbuch erscheint. Beim zweiten stellt sich die Frage, in welchem Handwerk hatte er seinen Meister gemacht? Und klar ist, dass so eine Hammermühle nur von einem Meister geleitet werden konnte. So haben wir wahrscheinlich mit diesen beiden auch zwei Schmiedemeister dieser Mühle vor uns (s.a. Hans Swarte von Nürnberg, Lübeck 1521 ./. Kunz Mulich u. Matthias Mulich 1515 Hammermühle Oldesloe).

In der Türkensteuerliste von 1557 wird neben Aßmus Wise nochmal „de Smydt“  mit 3 Mark aufgeführt.

Das Ende der beiden Mühlen an der Wohlbek ist wohl im 30-Jährigen Krieg zu suchen, also zwischen 1627 und 1645. Die Truppen des Grafen Peter Ernst zu Mansfeld lagerten im Sommer 1627 im Lauenburgischen, plünderten und brandschatzen in vielen Dörfern. So das man sagte: „Wo Mansfeld einfällt bleibt nichts als Mühlstein und glühendes Eisen zurück“. Mühlen waren zu jener Zeit begehrte Objekte der Marodeure, da hier auch viel Metall, wie Eisen und Blei zu finden war, dass man dann wieder in Waffen und Munition umschmieden konnte (s.a. Brömbsenmühle und Mordmühle Schulendorf). 

Die Anlage bestand vermutlich aus drei Stauteichen, wobei der Schmedchenteich der größte war. Mit ca. 14 ha war dieser größer als der Ankersee. Der Bereich des mittleren Teiches wird auf der obigen Karte als „in der Freiheit“ bezeichnet. Auf der Kurhannoverschen Karte von 1776 lag hier noch der „Kolck See“. Auf der Verkoppelungskarte drei Jahre später ist dieser verschwunden. Der untere Bereich/Teich vor dem eigentlichen Mühlendamm nennt sich auf der Karte „Im Lütjen Rusch“. Rusch bedeutet Binse oder Schilfrohr, was ja typisch für hiesige Gewässerränder ist. 
 
Die schwarzen Balken zeigen die dazugehörigen Staudämme, das rote X den möglichen Standort der Mühle. Hier lief dann auch die Straße über oder unterhalb des Dammes nach Ratzeburg entlang und dahinter bog der Weg nach Disnak ab.
 
Und noch hervorzuheben wäre, das mit der urkundlichen Erwähnung von 1323 es sich bei der Berkenthiner Hammermühle um die älteste Hammermühle im Kreis handelt!

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Windmühle/Kornmühle

Berkenthin hatte über lange Zeit keine eigene Kornmühle. Ursprünglich werden die Berkenthiner Bauern die Mühle in Göldenitz genutz haben, die auch den Rittern von Parkenthin gehörte. Diese Mühle bestand schon vor 1401. Später kam es darauf an in welchem Ortsteil man lebte. Die Groß Berkenthiner Bauern waren als Amtsbauern zur Mühle in Anker zwangsverpflichtet. Die Klein Berkenthinder Bauern adeligen Anteils gehörten ab ca. 1595 zur benachbarten Drögemühle. Die Lübschen Klein Berkenthiner gehörten zur weit entfernten Ritzerauer Mühle, waren aber wohl wegen der enormen Entfernung frei und nutzten so bequem ebenfalls die Drögemühle. Die Kählstorfer waren zur Krummesser Bornmühle zwangsverpflichtet.

Der Berkenthiner Pastor war auf der Ankerschen Mühle Mattenfrei, d.h. er brauchte dem Müller nichts zu bezahlen. Das galt aber nicht für die Pastorenwitwe und schon gar nicht für andere Bewohner des Witwenhauses.

Aufnahme von ca. 1905 mit dem dahinterliegenden Bahndamm und Müllerfamilie Vollert

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Die Windmühle in Klein Berkenthin  (Gallerieholländer 1814-1919)

Lage:
1. nahe der Strecknitz nördl. vom Dorf,  bei der Drögemühle, 
2. Oldesloer Straße 18

Kartenausschnitt von 1827

Solange Klein Berkenthin und Rondeshagen den selben Eigenthümer hatten, waren die Klein Berkenthiner Bauern selbstredend zur Drögemühle bei Rondeshagen zwangsverpflichtet. Dies änderte sich aber Ende des 18. Jhdt. mit dem Aussterben der Familie von Tode. So das von Rondeshagener Seite kein Zwang mehr auf Kl. Berkenthin ausgeübt werden konnte. Besitzer von Kl. Berkenthin war 1807 nun Staats- und Kabinettsminister von der Decken.

1807/8 beantragte der Rondeshagener Müller Friedrich Brand einen Windmühlenbau in Klein Berkenthin. Brand rechnete auf Mahlgäste aus Kl. Berkenthin und den Lübschen Dörfern Sierksrade, Düchelsdorf und Hollenbek, die zwar nach Ritzerau zwangsverpflichtet waren, sich aber gegen eine jährliche Gebühr von dort freikaufen konnten. War doch eine Mühle in Klein Berkenthin auf Grund ihrer Nähe viel attraktiver für diese. Er war dazu bereit seine Halbhufe in Siebenbäumen mit dem Halbhufner Johann Friedrich Dahmke in Klein Berkenthin zu tauschen. 1807 gestattete das Amt Müller Brand dann eine Windmühle auf der Hufe des Hufner Thorn in Klein Berkenthin anzulegen. Trotz dieser Genehmigung des Gutsherrn und der Regierung kam es aber zunächst noch zu keinem Bau. So wurde 1808 den Klein Berkenthiner Bauern gestattet nun die Göldenitzer Wassermühle zu besuchen.

1792 war Brand noch Mühlenpächter in Kastorf und hatte dort im selben Jahr die Zolleinnehmertochter Sophia Margerethe Sauer geheiratet. Von 1799 bis 1807 war er dann der Rondeshagener Drögemüller. In dieser Zeit hatte er dort schon eine Windmühle errichtet. 1807 verkaufte er dann die Rondeshagener Drögemühle (Wind- und Wassermühle) an Franz Friedrich Koth aus Thurow und siedelte nach Thurow über. Neben seinem Beruf als Müller in Thurow, war er Hofbesitzer in Siebenbäumen und beantragte 1812 beim Maire (Bürgermeister) von Kastorf, der auch für Siebenbäumen zuständig war, den Bau einer Windmühle in Siebenbäumen. Dem wurde aber nicht stattgegeben und so kam es dann doch 1814 zum Bau einer Windmühle in Klein Berkenthin. Nun aber auf dem vormaligen Besitz des Hufners Thorn (nahe der Stecknitz nördlich vom Dorf unweit der Drögemühle, s. Karte der Freien Hansestadt Lübeck, Behrens 1827). Brand verpflichtete sich, wie schon 1808 vereinbart, 5 Rthl. jährlich an die Gutsherrschaft zu entrichten.

1826 stritt sich Müller  Brand mit seinem Nachbarn, dem Klein Berkenthiner Bauernvogten Kahns. Kahns hatte auf seinem Land, nahe der Windmühle, Weiden angepflanzt. Da diese in naher Zukunft den Wind abhalten würden, sah Müller Brand seinen Mühlenbetrieb gefährdet und wollte nun Kahns dazu bewegen diese wieder zu entfernen. Da die Parteien sich nicht einigen konnten, wurde die Klage an die Gutherrschaft eingereicht.

Friedrich Brand starb 1854. So folgte ihm sein 1799 in Rondeshagen geborener Sohn Ernst Christian Friedrich Brand. Der nachweislich von 1857 bis 1862 vom Müllergesellen Carl Roggenkamp auf der Mühle unterstützt wurde. 1861 heisst es dann auch im Lauenburgischen Adressbuch: „Die Windmühle gehört zum Gut“ und „Halbhufner Ernst Christian Friedrich Brandt Erben Eigenthümer der Windmühle“.

Diesem folgte spätestens 1865 Müller Johann Ehlers, wohl von der Roseburger Mühle. Müller Ehlers versetzte die Mühle, die vermutlich, wo jetzt die Werkstatt des Tischlers Wolff steht, auf das Grundstück Oldesloerstr. 18. Dieser Standort ist auf einer Karte von 1877/1879 ersichtlich. Ihm folgte Müller Joachim Vollert aus Travemünde-Rönnau, der dann von seinem Sohn Georg Vollert wohl um 1885 abgelöst wurde und hier 1944 verstarb. 

Die zweite Windmühle wurde 1919 abgerissen, weil diese durch den Bau der Bahnline Oldesloe-Zarrentin zwischen 1894-1897 in den Windschatten des Bahndammes geraten war (s. Foto). Deshalb wurde daneben erst eine dampf- später eine elektrisch betriebene Mühle errichtet wurde. Die Steine der Grundmauern des Gallerieholländers wurden u.a. im Wohnhaus des Stellmachers Ernst Rahlf und des Bauern Franz Wegner wiederverwendet. Die Mühlentechnik wurde in die Travemünder Rönnauer Mühle (Besitzer vormals Müller Vollert) eingebaut. Ist also sogar noch vorhanden.


Hopfenhof, Oldesloer Str. 16

Hopfenhof, Oldesloer Straße 16

LASH Abt. 355.45 Nr. 87
Höfeakte Klein Berkenthin, adel. Anteil, Amt Ratzeburg
Windmühle
Band 1: Brand, Friedrich
Band 2: Bahrs, Jochen Peter Detlef


LASH Abt. 355.45 Nr. 80
Höfeakte Klein Berkenthin, adel. Anteil, Amt Ratzeburg
Halbhufe > hier
Band 1: Kahns, Jürgen Heinrich
Band 1: Windmühle des Müllers Brand, Friedrich. intus: Nachlasssachen
Band 2: Ehlers, Johann Heinrich Friedrich


Der Hofname rührt noch von der Gemarkung „Hoppenhof“ direkt an der Stecknitz (s. Katasterkartenauschnitt unten).

Der Hoppenhof (Hopfenhof) befindet sich gleich neben der Schleuse (s.a. Flur Hoppenwisch). Gehörte zur Halbhufe HL 1 s. Hausbrief Christian Erdmann von 1731.

1420: Der Lübecker Bürger Henning Rene vermacht in seinem Testament der Kirche zu Berkenthin einen Hopfenhof. Seine Frau Taleke darf den Hof bis zu Ihrem Tod nutzen. Nach deren Ableben geht der Besitz zu besonderen Konditionen an die Berkenthiner Kirche (HL Urkundenbuch Nr. 162).

Der Hopfenanbau ist in Lübeck bereits im 13. Jahrhundert nachweisbar. Die Hopfengärten/-höfe lagen vor der Stadt aber auch weiter entfernt in den benachbarten Dörfern. So sind z.B. in Krummesse 1424 und in Bliestorf 1475 Hopfengärten beurkundet. Aber auch in weiter entfernt gelegenen Dörfern wie Berkenthin oder Alt-Mölln besaßen Lübecker Bürger Hopfenhöfe. 

1630 besitzt Hartwig von Parkenthin Hopfenland jenseits der Stecknitz auf Gr. Berkenthiner Seite.

1640 Kl. Berkenthin (lüb. Teil) „sindt bey dem hofen, 2 hoppen garten“

1690 Hinrich Canis Dienstgeldt 10 Rthl., vor den genannten Hopffenhoff 3 Rthl., vor 8 Hüner 32 ß, vor 10 Heide zu Spinnen 16 ß; Summe 14 Rthl. (s. Hof 5); Item Müßen auff Lübeck Briefe tragen, alß vordesen der Hopfen hoff in Stande gewesen haben sie solchen helffen zu rechtmachen auch mit ihrem Mist bedünget, Schecht und Busch gehowen etc:

 

Vollert, Joach. Thom. *HL 1829, † vor 1917  Kl. Berkenthin

Müller Travemünde 1851 Müllerges.; 1862 VZ

∞ RZ 1860 Derlien, Cath. Maria Elis. *(1840) HL-Blankensee, † vor 1917

K.: Emil *Travem. (1860)

Georg*Travem. 1871

 

Vollert, Georg Ludwig Vollert *1871 Travemünde, † 1944 Berkenthin

Kl. Berkenthin Halbhufner und Müller 1896

oo ? NN, X

K.: ?


Untermann, Otto *?, † ?

Kl. Berkenthin Mühlenbesitzer 1911

oo ? NN, X

K.: ?


Rohwer, Max

Kl. Berkenthin Mühlenbetrieb, Müller 1954

oo ? NN, X

K.: Klaus

Jürgen, Steuerberater


Rohwer, Claus

Kl. Berkenthin Müller 1954, arbeitete nach der Mühlenstillegung bei Brüggen in Lübeck

hier fanden Schäfkörungen statt.

oo ? NN, X

K.: Uwe

Annemarie oo Maaß, X